Update: Gemeinnützigkeitsrechtsreform

30.04.2020
Stiftungsrecht
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Seit Längerem setzen wir uns als Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammen mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Dazu hatten wir im April/Mai 2019 einen gemeinsamen Forderungskatalog an die Politik versandt.

Hier die wichtigsten Forderungen:

  • Einführung von Business Judgement Rules und einer entsprechenden Angemessenheitsprüfung, um den Organen von gemeinnützigen Organisationen mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen zuzubilligen, die sie im guten Glauben getroffen haben;
  • Erleichterung von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen sowie eine Lockerung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes;
  • praxisnahe Neufassung der Definition des Zweckbetriebs mit einer Präzisierung des Wettbewerbskriteriums;
  • Lockerung der Satzungsstrenge sowie Einführung eines Gemeinnützigkeitsregisters, um dem Missbrauch des Gemeinnützigkeitsprädikats entgegenzuwirken und damit das öffentliche Vertrauen in den gemeinnützigen Sektor zu stärken.

Zudem setzt sich der Bundesverband dafür ein, steuerbefreiten gemeinnützigen Organisationen den Wechsel hin zu einer steuerpflichtigen Organisation gesetzlich zu erlauben, wenn sichergestellt ist, dass alle gemeinnützig gebundenen Mittel auch für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus spricht sich der Bundesverband für die Einführung eines abgestuften Sanktionssystems bei kleineren Verstößen gegen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts aus.

Nach der Sommerpause 2019 hatte das Thema politisch wieder an Fahrt gewonnen, sodass wir seit Herbst 2019 verstärkt für die Reform eintreten und mehrere Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie mit Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages geführt haben.

Ein Teil unserer Forderungen wurde vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. September 2019 zum Jahressteuergesetz 2019 und in diverse Aufforderungen – zuletzt aus dem Kreis der Finanzministerkonferenz am 30. Januar 2020 – aufgenommen.

Gemeinnützigkeitsrechtsreform – aktueller Stand

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat aufgrund der rechtspolitischen Dynamik seine Position geschärft und erweitert. Das Positionspapier wurde im Juni 2020 an Vertreter der Politik und Finanzverwaltung versandt.

Stiftungsposition Gemeinnützigkeitsrecht

Neben den oben dargestellten Punkten fordern wir insbesondere:

  • eine Erweiterung der gesetzlich definierten gemeinnützigen Zwecke, zum Beispiel um die Förderung des Klimaschutzes;
  • die Einführung eines Vertrauensschutztatbestandes bei der Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Organisationen;
  • eine Lockerung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere gemeinnützige Organisationen;
  • die Einführung einer Umsatzsteueranrufungsauskunft, um Vertrauensschutz und Rechtssicherheit der gemeinnützigen Organisationen für umsatzsteuerliche Sachverhalte zu schaffen.

Außerdem haben wir mit Blick auf die aktuelle Debatte um den Entzug der Gemeinnützigkeit etwa von Attac oder Campact klargestellt, dass es gemeinnützigen Organisationen auch weiterhin möglich sein soll, zur Verwirklichung ihres gemeinnützigen Zweckes politisch tätig zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Status quo rechtssicher erhalten bleibt.

Nach Auskunft des BMF wird derzeit am Referentenentwurf für die Reform gearbeitet. Der Entwurf befindet sich in laufenden Abstimmungsprozessen. Nach wie vor steht allerdings kein konkreter Zeitplan fest. Ziel des BMF ist es aber, die Gemeinnützigkeitsrechtsreform noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Dies spricht dafür, dass – trotz Corona – noch in diesem Jahr ein Referentenentwurf in die Verbändeanhörung geben wird.

Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden und werden uns weiterhin als Bundesverband und als Mitglied des Bündnisses für Gemeinnützigkeit für Sie und den gemeinnützigen Sektor einsetzen.

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