Häufige Fragen zur Stiftungsrechtsreform
Wann kommt das Stiftungsregister? Wie ist mit Umschichtungsgewinnen zu verfahren? Können Stiftungen künftig leichter fusionieren? Wir geben einen Überblick.
Die Reform des Stiftungsrechts ist beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 24.06.2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Der Bundesrat hat am 25.06.2021 zugestimmt. Damit bekommen Stiftungen sowie Stifter und Stifterinnen nach langer Zeit und viel Engagement ein einheitiliches Stiftungsrecht. Anstelle der bisherigen teilweise sehr unterschiedlichen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer schafft der Gesetzgeber nun bundeseinheitliche Rechtsvorschriften für Stiftungen und damit mehr Rechtssicherheit. Ferner erwarten wir für Stiftungen mehr Flexibilität für ihre Arbeit.
Wann tritt die Stiftungsrechtsreform in Kraft?
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Was ist mit „bundeseinheitlichem Stiftungsrecht“ gemeint?
Bisher wurde das Stiftungsrecht durch einzelne Stiftungsgesetze der 16 Bundesländer konkretisiert. Dadurch kam es zwischen den Bundesländern zu unterschiedlichen Vorgaben im Bereich des Stiftungsrechts. Diese Zersplitterung der Rechtslage führte zu Rechtsunsicherheit. Die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts meint eine abschließende Regelung des Stiftungsrechts auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für welche Art von Stiftungen gilt die Reform?
Auch für Treuhandstiftungen? Die Reform betrifft nur die Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Ewigkeitsstiftung und Verbrauchsstiftung), nicht jedoch die sogenannten Treuhandstiftungen. Auch die Stiftungen anderer Rechtsformen (GmbH bzw. Verein) werden nicht von der Reform erfasst.
Exklusiv für Mitglieder: Weitere Fragen und Antworten zu Themen wie Satzungsänderungen, Zusammenlegung oder Business Judgment Rule lesen Mitglieder im geschlossenen Mitgliederbereich.
Gelten die aktuellen Landesstiftungsgesetze weiter fort?
Es wird erwartet, dass die Länder ihre Stiftungsgesetze bis zum Inkrafttreten der Reform anpassen werden. Hier wird es eine gewisse Vorwirkung des Gesetzes auf die zukünftigen landesrechtlichen Stiftungsregelungen geben. Bis zum Inkrafttreten gelten die Landesstiftungsgesetze jedoch fort...
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Oliver Rohn
Alle Beiträge von Oliver RohnMargit Klar
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Steuerrecht
Telefon (030) 89 79 47-58
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