Mitarbeit in den Gremien des Bundesverbandes

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, die Arbeit des Bundesverbandes im Rahmen unserer Gremien ehrenamtlich mitzugestalten. Aktuelle Informationen zu vakanten Positionen finden Sie hier.

Vorstand und Beirat

 

Aktuell offene Mandate

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 sind insgesamt bis zu neun Mandate für den Beirat des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zu besetzen, davon zwei auf Vorschlag der Konferenz der Arbeitskreisleitungen. Im Einklang mit den Vorgaben der Satzung streben folgende Mitglieder des Beirates eine weitere Amtszeit an und stellen sich zur Wiederwahl:

  • Peter Augustin (Geschäftsführender Vorstand, Software AG-Stiftung)
  • Prof. Dr. Regina Back (Geschäftsführende Vorständin, Claussen-Simon-Stiftung)
  • Dr. Julia Runte (Partnerin, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Esche Schürmann Commichau)

Hinweise zum Verfahren

Es sind alle Mitglieder des Verbandes herzlich eingeladen, unabhängig von den zur Wiederwahl antretenden Amtsinhaber und -inhaberinnen geeignete Personen für die vakant werdenden Mandate vorzuschlagen. Voraussetzung hierfür ist die haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Mitgliedsstiftung (in der Regel in einer Führungsposition; z.B. Vorstände, Gremienmitglieder oder Stiftende). Selbstbewerbungen sind möglich, müssen jedoch durch die Empfehlung einer weiteren Mitgliedsstiftung begleitet werden.

Nominierungen oder Bewerbungen können bis zum 15. März 2025 zusammen mit einem aussage­kräftigen Lebenslauf (Darstellung der wichtigsten Stationen in Form eines Fließtextes mit etwa 100 bis 150 Wörtern), Angaben zur Eignung für die konkrete Position (Motivationsschreiben mit etwa 150 bis 250 Wörtern, ergänzend ggf. bisherige Funktionen in Gremien des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Stichpunkten) sowie Kontaktdaten unter findungsausschuss[at]stiftungen[punkt]org eingereicht werden. Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen Michael Jung, Büroleiter und Persönlicher Referent der Generalsekretärin (E-Mail: michael.jung[at]stiftungen[punkt]org; Telefon: 030 89 79 47-55), gern zur Verfügung.

Die insgesamt bis zu achtzehn Mitglieder des Beirates werden satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt, davon bis zu sechs auf Vorschlag der Konferenz der Arbeitskreisleitungen. Eines der Beiratsmitglieder wird als Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüferin stets einzeln gewählt. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig.

Zur Erarbeitung von Wahlvorschlägen für die Besetzung vakanter Positionen im Vorstand und Beirat des Bundesverbandes hat der Vorstand einen Findungsausschuss eingesetzt, der in der Regel einmal jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung tagt. Dem Findungsausschuss gehören die amtierenden Vorsitzenden sowie stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, des Beirates und der Konferenz der Arbeitskreisleitungen an.

Über die eingereichten Vorschläge zu vakanten Positionen in Vorstand und Beirat berät der Findungsausschuss nicht-öffentlich im Rahmen seines Auftrags. Wir bitten daher um Verständnis, dass Auskünfte über einzelne Empfehlungen oder die Beratungen der Kommission nicht möglich sind. Alle Informationen über die Arbeit des Findungsausschusses sowie zu den Besetzungskriterien sind in einem Leitfaden gebündelt, der anliegend einzusehen ist.

Arbeitskreisleitungen

 

Aktuell offene Mandate

Ab Mai 2025 werden wieder vakante Mandate in Arbeitskreisleitungen ausgeschrieben.

Hinweise zum Verfahren

Satzungsgemäß werden die Leitungen der Arbeitskreise für die Dauer von vier Jahren vom Vorstand bestellt. Die zweimalige erneute Bestellung ist zulässig. Zunächst erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der vakanten bzw. zu besetzenden ehrenamtlichen Leitungsposition auf der Website sowie über weitere digitale Kommunikationskanäle des Bundesverbandes.

Entsprechend der Satzung wird die Konferenz der Arbeitskreisleitungen dann zu den in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerbern angehört. Bei Co-Leitungen findet zudem eine Rücksprache mit der amtierenden Co-Leitung des betreffenden Arbeitskreises statt. Anschließend erfolgt die formale Bestellung durch den Vorstand.