Recht und Steuern

Eine Stiftung zu leiten ist von der Komplexität her nicht weniger anspruchsvoll als ein Unternehmen zu führen. Hier informieren wir Vorstände, Mitarbeitende in Stiftungen und Interessierte über Rechtspflichten, Gesetzesreformen und Verwaltungsanweisungen.

Aktuelles

Exklusiv für Mitglieder: Das neue Landesstiftungsgesetz in Ihrem Bundesland

Bisher haben 11 Bundesländer ein reformiertes Landesstiftungsgesetz verabschiedet. Wir haben für Sie für jedes Bundesland eine Handreichung mit den wichtigsten Änderungen aufbereitet.

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Neues Zuwendungsempfängerregister ab 2024

In dem öffentlich einsehbaren Register, welches ab 1. Jabuar 2024 in Kraft tritt, werden zukünftig alle Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts geführt, an die steuerbegünstigt Zuwendungen (Spenden) geleistet werden können. Erfasst werden damit alle Stiftungen, die berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen. Damit soll Missbrauch im Spendensektor verhindert werden.

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Wir beraten unsere Mitglieder kostenlos und unabhängig

Sie haben Fragen zu steuerlichen Vorteilen des Stiftens, zum Stiftungsrecht und Stiftungsmanagement? Wir beraten unsere Mitglieder von der Gründung bis hin zu allen Fragen der Stiftungsarbeit.

Ihre Kontaktanfrage

Ihre Interessenvertretung: Dem Gemeinwohl verpflichtet

Informieren Sie sich über aktuelle Stellungnahmen des Verbandes zu rechtlichen Themen.

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Weitere Artikel zum Thema

Neues Hinweisgeberschutzgesetz – Inwieweit ist das Gesetz für Stiftungen überhaupt relevant?

Seit dem 02.07.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von sogenannten Whistleblowern. Einige Stiftungen stellen sich konkret die Frage: „Ist unsere Stiftung nach Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten?“ 

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„Nicht zu häufig die Pferde wechseln“

Von Anlagestrategie bis Zweckerfüllung: In der Online-Vermögenssprechstunde beantwortet Dieter Lehmann, Leiter der Abteilung Vermögensanlage bei der VolkswagenStiftung, regelmäßig Fragen unserer Mitglieder rund ums Thema Kapitalanlage. Wir dokumentieren die fünf wichtigsten Themen aus der Sitzung vom 5. Dezember 2023.

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Stiftung Menschen für Menschen

Mit Influencer:innen Jüngere erreichen

Der digitale Spendenmarkt ist in Deutschland noch verhalten. Die Stiftung Menschen für Menschen hat sich zu ihrem Jubiläum dennoch daran gewagt – und einige spannende Erkenntnisse gewonnen.

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Fachbegriffe des Stiftungsrechts – verständlich erklärt

Business Judgement Rule, historischer Stifterwille, Surrogationsthese – Begriffe wie diese gehören bei der Stiftungsrechtsreform zum Grundvokabular. Unser Glossar hilft, dabei den Überblick nicht zu verlieren.

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Muster zum Download

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  • Zugriff auf bearbeitbare Muster und Vorlagen
  • Gezielte Weiterbildung in Seminaren und Workshops
Gemeinnützigkeitsrecht

Der Einsatz des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hat sich ausgezahlt. Der Gesetzgeber hat mit den verabschiedeten Steuerentlastungen und den Regelungen zum Bürokratieabbau die Arbeit gemeinnütziger Organisationen erleichtert. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf.

Reform des Stiftungsrechts

In den letzten Jahren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Stiftungen – auch durch den Einsatz des Bundesverbandes – stetig verbessert worden.

Eine Stiftung gründen

Sie wollen gesellschaftliche Veränderungen bewirken und sich für das Gemeinwesen engagieren? Gründen Sie eine Stiftung! Der Bundesverband Deutscher Stiftungen berät Stifterinnen und Stifter kostenlos und unabhängig.

Spende

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie eine Stiftung.

Haftung

Die Führung einer Stiftung ist mit viel Verantwortung verbunden. Lesen Sie hier wie Stiftungsorgane sich vor Fehlern schützen.

Steuerbegünstigungen für Stifter und Zuwendungsgeber

Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbegünstigt. Dagegen sind Stiftungen, die ausschließlich privatnützige Zwecke verfolgen (z.B. Familienstiftungen) mit Vermögen und Erträgen steuerpflichtig.

Zustiftung

Zustiften, also Spenden in das Vermögen einer Stiftung, ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren, aber keine eigene Stiftung gründen möchten.

Arbeitskreis Stiftungsprivatrecht

Der Arbeitskreis Stiftungsprivatrecht diskutiert aktuelle Entwicklungen im Stiftungsprivatrecht.

Arbeitskreis Stiftungssteuerrecht und Rechnungslegung

Rechtsprechung, Erlasse und Verwaltungsanweisungen: Der Arbeitskreis Stiftungssteuerrecht und Rechnungslegung diskutiert aktuelle Entwicklungen des Stiftungssteuerrechts.