Vermögensverantwortliche in Stiftungen müssen inzwischen deutlich komplexere Entscheidungen treffen als noch vor einigen Jahren. Angesichts der Bandbreite von Anlagemöglichkeiten und Angeboten für Stiftungen ist es noch wichtiger geworden, bei der Vermögensanlage mit Plan und Strategie vorzugehen. Dafür bilden Anlagerichtlinien die unverzichtbare Basis. Ein Agieren im praktisch freien Raum ist nicht nur gefährlich, weil man riskiert, unstrukturiert und nach Gutdünken zu handeln – es kann auch zu Haftungsrisiken für den Vorstand führen. Anlagerichtlinien schaffen für alle Beteiligten eine wichtige Arbeitsgrundlage.
Die Funktion von Anlagerichtlinien
Anlagerichtlinien regeln wichtige Grundsätze der Vermögensbewirtschaftung einer Stiftung. Wie die Vermögensanlage der Stiftung konkret umgesetzt werden soll, ergibt sich häufig nicht aus der Satzung. Hierfür bieten die Anlagerichtlinien einen Leitfaden. Sie bilden die Grundlage, um Anlageentscheidungen zielorientiert, strukturiert und nachvollziehbar treffen zu können.
Absender und Adressaten
Anlagerichtlinien werden entweder von der Stifterin bzw. vom Stifter selbst oder vom leitenden Stiftungsorgan erstellt. Sie sollten in schriftlicher Form dokumentiert, von den Gremien der Stiftung beschlossen und regelmäßig überarbeitet werden. Die in den Anlagerichtlinien formulierten Leitlinien sind für alle, die mit der Vermögensanlage der Stiftung befasst sind, verbindlich – z.B. Gremienmitglieder, Mitarbeitende der Stiftung, Bankberater und Vermögensdienstleister.
Bezug zur Satzung
Die Inhalte von Anlagerichtlinien dürfen der Satzung nicht widersprechen. Vielmehr sollten die Anlagerichtlinien die Aussagen der Satzung konkretisieren, indem sie beispielsweise die Ziele der Kapitalanlage benennen und die Ober- und Untergrenzen festlegen, innerhalb derer die Finanzverantwortlichen ihre Anlageentscheidungen treffen können. Grundsätzliche Aussagen aus der Satzung, z.B. zu Bestandserhaltung und Zweckverwirklichung (etwa zu wirkungsorientierten oder nachhaltigen Geldanlagen), zum Einsatz des Stiftungsvermögens, zur Bildung und Verwendung von Rücklagen oder zu Zustiftungen und Umschichtungen, können in die Anlagerichtlinien mit aufgenommen werden, um alle Vorgaben, die bei der Vermögensanlage der Stiftung verbindlich zu beachten sind, in einem Dokument zusammenzufassen.
Aufbau und Inhalt einer Anlagerichtlinie
Prinzipiell unterliegt die Vermögensanlage einer Stiftung den Vorgaben der Stiftungssatzung und des Landesstiftungsgesetzes. Da diese den Rahmen bilden, können Stiftungen für ihre Anlagerichtlinien nicht auf Musterdokumente zurückgreifen, sondern müssen sie individuell passend formulieren.
In den Anlagerichtlinien sollten folgende Elemente enthalten sein:
Im dritten Teil der Serie "Vermögensbewirtschaftung – Bloß nichts dem Zufall überlassen!" geht es um die Umsetzung der Theorie in die Praxis: Wie kann eine Stiftung Ihre Anlagestrategie Implementieren?
Im ersten Teil der Serie "Vermögensbewirtschaftung – Bloß nichts dem Zufall überlassen!" befassen wir uns mit den Einnahmen und Ausgaben einer Stiftung.
Rendite-Risiko-Profil, Anlagestrategie, Gesamtportfolio: Was muss man beachten, wenn man sich mit dem Vermögen der eigenen Stiftung auseinandersetzen möchte?
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