Zum 1. Juli 2023 ist die BGB-Reform des Stiftungsrechts in Kraft getreten, die eine Neufassung der Landesstiftungsgesetze notwendig gemacht hat. Einige Länder haben ein neues Landesstiftungsgesetz verabschiedet. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, die den Gesetzgebungsprozess abgeschlossen haben. Die Liste der nun geltenden Gesetze wird laufend aktualisiert (politik[at]stiftungen[punkt]org).
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Stiftungsgesetz Baden-Württemberg 21. Juni 2023
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Bayerisches Stiftungsgesetz 24. Juli 2023
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Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg 30. Juni 2022
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Bremisches Stiftungsgesetz 28. März 2023
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Hamburgisches Stiftungsgesetz 16. Februar 2023
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Hessisches Stiftungsgesetz 16. Februar 2023
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Niedersächsisches Stiftungsgesetz Übergangsregelung, 30. Juni 2023
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Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 30. Mai 2023
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Stiftungsgesetz Schleswig-Holstein 30. Mai 2023
Andere Länder wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin und Sachsen-Anhalt haben Gesetzentwürfe vorgelegt (zu den Kommentierungen des Bundesverbandes) und befinden sich auf der Zielgraden. Einige Länder haben noch nicht vorgelegt. Bis die neuen Landesstiftungsgesetze vorliegen, sind die alten Landesstiftungsgesetz noch anwendbar. Dabei gilt: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, wenn das jeweilige Landesrecht den neuen BGB-Bestimmungen entgegensteht.