Landesstiftungsgesetze

Zum 1. Juli 2023 ist die BGB-Reform des Stiftungsrechts in Kraft getreten, die eine Neufassung der Landesstiftungsgesetze notwendig gemacht hat. Einige Länder haben ein neues Landesstiftungsgesetz verabschiedet. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, die den Gesetzgebungsprozess abgeschlossen haben. Die Liste der nun geltenden Gesetze wird laufend aktualisiert (politik[at]stiftungen[punkt]org).

Aktuelle Gesetze

Stiftungsgesetz Baden-Württemberg

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Bayerisches Stiftungsgesetz

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Stiftungsgesetz des Landes Brandenburg

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Stiftungsgesetz für das Land Bremen

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Hamburgisches Stiftungsgesetz

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Hessiches Stiftungsgesetz

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Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersächsisches Stiftungsgesetz

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Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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Stiftungsgesetz Sachsen

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Stiftungsgesetz Schleswig-Holstein

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Berlin, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben Gesetzentwürfe vorgelegt (zu den Kommentierungen des Bundesverbandes) und befinden sich auf der Zielgraden. Einige Länder haben noch nicht vorgelegt. Bis die neuen Landesstiftungsgesetze vorliegen, sind die alten Landesstiftungsgesetz noch anwendbar. Dabei gilt: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, wenn das jeweilige Landesrecht den neuen BGB-Bestimmungen entgegensteht.

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Gezielte Informationen zu den Landesstiftungsgesetzen.

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