Exklusiv für Mitglieder: Das neue Landesstiftungsgesetz in Ihrem Bundesland
Unser Team Recht und Vermögen informiert in einem digitalen Sonderformat über die Neuerungen in den einzelnen Landesstiftungsgesetzen. Im Februar gibt es dazu Termine für diese Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Bremen und Niedersachsen.
Helfen erleichtern = Bürokratie abbauen
Bei einer Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts kann mit kleinem Aufwand große Wirkung erreicht werden. Eine praxisgerechtere Gestaltung wäre oftmals kostenneutral und mit geringem Erfüllungsaufwand umsetzbar, worauf wir als Bundesverband in allen Gesprächen mit der Politik hinweisen: Einige Beispiele, welchen Nutzen dies auch für die Stiftungsarbeit hätte, zeigt ein Gastbeitrag von Friederike v. Bünau für FOCUS online auf.


