Wer kann Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen werden?
Im Bundesverband Deutscher Stiftungen können die folgenden Organisationen und Personen Mitglied werden:
- Stiftungen (alle Rechtsformen),
- Stiftungsverwaltungen,
- gemeinnützige Organisationen (Vereine, Verbände, gGmbHs etc.),
- Dienstleister im Stiftungswesen (Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Agenturen etc.),
- zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie
- am Stiftungswesen interessierte Privatpersonen, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten.
Wie werde ich Mitglied im Bundesverband?
Der Bundesverband stellt verschiedene Mitgliedsanträge zur Verfügung:
- Mitgliedsantrag für Stiftungen (alle Rechtsformen)
- Mitgliedsantrag für Stiftungsverwaltungen
- Mitgliedsantrag für zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen
- Mitgliedsantrag für Dienstleister im Stiftungswesen
- Mitgliedsantrag für Sparkassenstiftungen
Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Mitgliedschaft benötigt?
- Für die Beantragung der Mitgliedschaft reicht der ausgefüllte Mitgliedsantrag, den Sie dem Mitgliederservice postalisch (Karl-Liebknecht-Straße 34 | 10178 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) zusenden können.
- Stiftungen reichen zusätzlich eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung ein.
- Da eine Treuhandstiftung (unselbstständige/nichtrechtsfähige/fiduziarische Stiftung) nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, reichen Treuhandstiftungen neben der aktuellen Satzung auch die Einwilligung des Treuhänders (Trägers) zur Mitgliedschaft im Bundesverband ein.
- Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen reichen zusätzlich jeweils eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung der von Ihnen verwalteten Stiftungen ein.
- Gemeinnützige Organisationen reichen zusätzlich den aktuellen Geschäftsbericht und ggf. die Vereinssatzung ein.
- Zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer reichen zusätzlich eine formlose Beschreibung ihres Stiftungsvorhabens ein. Hier genügen einige wenige Sätze (300 Zeichen).
- Dienstleister im Stiftungswesen fügen dem Antrag den aktuellen Geschäftsbericht bei sowie weitere Informationen zu den Angeboten und Dienstleistungen für Stiftungen.
Was passiert nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrages?
- Sobald Ihr Antrag und gegebenenfalls die zusätzlich notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen zum Beitrittsprozess.
- Anschließend wird Ihr Antrag unseren Gremien zur Prüfung vorlegt. Nach Zustimmung unserer Gremien zum Beitritt senden wir Ihnen Ihr offizielles Begrüßungsschreiben als neues Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Dieses Schreiben enthält auch Ihre persönliche Mitgliedsnummer.
Wie wird der Mitgliedsbeitrag berechnet?
- Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt entsprechend unserer Beitragsrichtlinie, die seit dem 01.01.2023 in Kraft ist: Beitragsrichtlinie 2023
- Darüber hinaus finden Sie hier eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen (FAQ): FAQ Beitragsrichtlinie seit 2023
Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?
- Sie können den Bundesverband ermächtigen, die Beitragszahlung von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Im geschlossenen Mitgliederbereich unserer Internetseite finden Sie dazu entsprechende Formulare.
- Ebenso ist es möglich, dass Sie sich beim Beitritt zum Bundesverband für die automatische Zusendung einer jährlichen Rechnung entscheiden. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie zu Anfang eines jeden Geschäftsjahres.
- Des Weiteren können Sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres selbständig auf eines der folgenden Konten überweisen:
Commerzbank | IBAN: DE07120800004051264300 |
Berliner Sparkasse | IBAN: DE56100500002970030309 |
HypoVereinsbank | IBAN: DE72380200900003421333 |
- Für die Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages erhalten alle nicht gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen eine Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.
Was bietet mir eine Mitgliedschaft?
- Mitgliedsstiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen, die Mitglied im Bundesverband sind, haben ein Stimmrecht auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes. Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie Dienstleister im Stiftungswesen treten als Fördermitglied dem Bundesverband bei und haben auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
- Eine offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft inklusive der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages können Sie jederzeit anfragen. Senden Sie einfach eine kurze Mail an mitgliederservice@stiftungen.org.
- Um die Vorteile der Mitgliedschaft bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir die Registrierung in unserem Verbandsportal unter www.stiftungen.org/registrierung.
- Nach erfolgreicher Registrierung haben alle Mitglieder Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich. Dort können sie auf exklusive Inhalte zugreifen, wie beispielsweise Publikationen oder Mustervorlagen zum Stiftungsmanagement.
- Ebenso können alle Mitglieder im stark frequentierten Online-Stellenmarkt kostenlos Jobs mit Stiftungsbezug veröffentlichen.
- Stiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen können dort zudem News oder/und Termine online stellen und einer breiten Öffentlichkeit kommunizieren.
- Weisen Sie im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print bzw. Web) auf die Mitgliedschaft im Bundesverband hin! Dazu finden Sie im Mitgliederbereich verschiedene Logo-Varianten. Jetzt einloggen!
- Falls Sie als Stiftung die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ anwenden, können Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls das entsprechende Logo verwenden. Jetzt einloggen!
- Alle Serviceleistungen des Bundesverbandes für seine Mitglieder im Überblick: Vorteile einer Mitgliedschaft
Wie kann ich dem Bundesverband Adressänderungen o.ä. mitteilen?
Damit unsere Briefe, Einladungen, Informationen und Vernetzungsangebote Sie stets erreichen, freuen wir uns über Ihre Hinweise zu geänderten Kontakt- und Adressdaten bzw. personellen Veränderungen in Ihrer Organisation. Senden Sie dazu einfach eine kurze E-Mail an post[at]stiftungen[punkt]org.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
- Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende möglich. Für eine fristgerechte Kündigung zum Jahresende muss das Kündigungsschreiben postalisch (Karl-Liebknecht-Straße 34 | 10178 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) oder per Fax (+49 (0)30 89 79 47-81) bis zum 30. September des entsprechenden Jahres bei uns eingegangen sein.
- Da wir uns und unsere Services stetig verbessern wollen, danken wir Ihnen für Informationen zu Ihren Kündigungsgründen.
Wo finde ich die Satzung des Bundesverbandes?
Vorteile einer Mitgliedschaft
Beratung in allen Fragen rund um das Stiftungswesen sowie zahlreiche Veranstaltungen und Weiterbildungen sind nur einige Stichworte.
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