Im Bundesverband Deutscher Stiftungen können die folgenden Organisationen und Personen Mitglied werden:

  • Stiftungen (alle Rechtsformen),
  • Stiftungsverwaltungen,
  • gemeinnützige Organisationen (Vereine, Verbände, gGmbHs etc.),
  • Dienstleister im Stiftungswesen (Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Agenturen etc.),
  • zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie
  • am Stiftungswesen interessierte Privatpersonen, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten.

Der Bundesverband stellt verschiedene Mitgliedsanträge zur Verfügung:

  • Mitgliedsantrag für Stiftungen (alle Rechtsformen)
  • Mitgliedsantrag für Stiftungsverwaltungen
  • Mitgliedsantrag für zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen
  • Mitgliedsantrag für Dienstleister im Stiftungswesen
  • Mitgliedsantrag für Sparkassenstiftungen

  • Für die Beantragung der Mitgliedschaft reicht der ausgefüllte Mitgliedsantrag, den Sie dem Mitgliederservice postalisch (Mauerstraße 93, 10117 Berlin), per E-Mail (<link mail>mitgliederservice@stiftungen.org) oder per Fax (F +49 (0)30 89 79 47-71) zusenden können.
  • Stiftungen reichen zusätzlich eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung ein.
  • Da eine Treuhandstiftung (unselbstständige/nichtrechtsfähige/fiduziarische Stiftung) nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, reichen Treuhandstiftungen neben der aktuellen Satzung auch die Einwilligung des Treuhänders (Trägers) zur Mitgliedschaft im Bundesverband ein.
  • Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen reichen zusätzlich jeweils eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung der von Ihnen verwalteten Stiftungen ein.
  • Gemeinnützige Organisationen reichen zusätzlich den aktuellen Geschäftsbericht und ggf. die Vereinssatzung ein.
  • Zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer reichen zusätzlich eine formlose Beschreibung ihres Stiftungsvorhabens ein. Hier genügen einige wenige Sätze (300 Zeichen).
  • Dienstleister im Stiftungswesen fügen dem Antrag den aktuellen Geschäftsbericht bei sowie weitere Informationen zu den Angeboten und Dienstleistungen für Stiftungen.

  • Sobald Ihr Antrag und gegebenenfalls die zusätzlich notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen zum Beitrittsprozess.
  • Anschließend wird Ihr Antrag unseren Gremien zur Prüfung vorlegt. Nach Zustimmung unserer Gremien zum Beitritt senden wir Ihnen Ihr offizielles Begrüßungsschreiben als neues Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Dieses Schreiben enthält auch Ihre persönliche Mitgliedsnummer.

Alle Mitglieder

  • Der Mitgliedsbeitrag im Bundesverband gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist immer zum Anfang eines Geschäftsjahres fällig.
  • Bei der Gestaltung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wendet der Verband das Solidarprinzip an. Die Beitragshöhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes.

Stiftungen

  • Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für Stiftungen sind die jährlichen Ausgaben für den Stiftungszweck. Dabei ist das solidarische Beitragssystem für Stiftungen in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰.
  • Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
  • Anstaltsträgerstiftungen sowie von der öffentlichen Hand abhängige Stiftungen können in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden.
  • Bei neugegründeten Stiftungen werden die zu erwartenden Kapitalerträge zugrunde gelegt.
  • Mitgliedsstiftungen informieren den Bundesverband im Drei-Jahres-Turnus eigenständig über Änderungen in ihrer Ausgabensituation.

Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen

  • Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für gemeinnützige Stiftungsverwaltungen ist die Summe der jährlichen Ausgaben für den Satzungszweck der Stiftungsverwaltung plus aller verwalteten Stiftungen.
  • Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für Stiftungen sind die jährlichen Ausgaben für den Stiftungszweck. Dabei ist das solidarische Beitragssystem für Stiftungen in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰.
  • Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
  • Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen informieren den Bundesverband im Drei-Jahres-Turnus eigenständig über Änderungen in der Ausgabensituation der von ihnen verwalteten Stiftungen.

Privatpersonen

  • Der Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen, die Interesse am Stiftungswesen und der Arbeit des Bundesverbandes haben, jedoch nicht beabsichtigen, eine Stiftung zu gründen, und mit dem Beitritt in den Bundesverband kein berufliches Interesse verfolgen, beträgt 500 Euro.

Für besondere Personengruppen besteht die Möglichkeit zur Zahlung eines reduzierten Beitrages: Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer: Als zukünftige Stiftungsgründerin und zukünftiger Stiftungsgründer zahlen Sie für maximal zwei Jahre den reduzierten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 Euro. Bitte melden Sie sich bei uns, sobald Ihre Stiftung gegründet ist, damit wir Ihre Mitgliedschaft auf die Stiftung übertragen können. Sollte Ihre Stiftung nach zwei Jahren nicht gegründet sein und Sie Ihre persönliche Mitgliedschaft nicht auf eine andere Stiftung oder Organisation übertragen haben, so erhöht sich Ihr Mitgliedsbeitrag automatisch auf den regulären Mindestbeitrag von 500 Euro für Freunde des Stiftungswesens. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 250 Euro für maximal zwei Jahre. Gemeinnützige Vereine:

  • Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV für gemeinnützige Organisationen ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiter.
  • Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.

Dienstleister im Stiftungswesen:

  • Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV für Dienstleister im Stiftungswesen ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiter.
  • Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.

  • Sie können den Bundesverband ermächtigen, die Beitragszahlung von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Im geschlossenen Mitgliederbereich unserer Internetseite finden Sie dazu entsprechende Formulare.
  • Ebenso ist es möglich, dass Sie sich beim Beitritt zum Bundesverband für die automatische Zusendung einer jährlichen Rechnung entscheiden. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie zu Anfang eines jeden Geschäftsjahres.
  • Des Weiteren können Sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres selbständig auf eines der folgenden Konten überweisen:

Commerzbank IBAN: DE07120800004051264300
Berliner Sparkasse IBAN: DE56100500002970030309
HypoVereinsbank IBAN: DE72380200900003421333

  • Für die Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages erhalten alle nicht gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen eine Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.

  • Mitgliedsstiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen, die Mitglied im Bundesverband sind, haben ein Stimmrecht auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes. Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie Dienstleister im Stiftungswesen treten als Fördermitglied dem Bundesverband bei und haben auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
  • Eine offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft inklusive der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages können Sie jederzeit anfragen. Senden Sie einfach eine kurze Mail an mitgliederservice@stiftungen.org.
  • Um die Vorteile der Mitgliedschaft bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir die Registrierung in unserem Verbandsportal unter www.stiftungen.org/registrierung.
    • Nach erfolgreicher Registrierung haben alle Mitglieder Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich. Dort können sie auf exklusive Inhalte zugreifen, wie beispielsweise Publikationen oder Mustervorlagen zum Stiftungsmanagement.
    • Ebenso können alle Mitglieder im stark frequentierten Online-Stellenmarkt kostenlos Jobs mit Stiftungsbezug veröffentlichen.
    • Stiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen können dort zudem News oder/und Termine online stellen und einer breiten Öffentlichkeit kommunizieren.
  • Weisen Sie im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print bzw. Web) auf die Mitgliedschaft im Bundesverband hin! Dazu finden Sie im Mitgliederbereich verschiedene Logo-Varianten. Jetzt einloggen!
  • Falls Sie als Stiftung die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ anwenden, können Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls das entsprechende Logo verwenden. Jetzt einloggen!
  • Alle Serviceleistungen des Bundesverbandes für seine Mitglieder im Überblick: Vorteile einer Mitgliedschaft

Damit unsere Briefe, Einladungen, Informationen und Vernetzungsangebote Sie stets erreichen, freuen wir uns über Ihre Hinweise zu geänderten Kontakt- und Adressdaten bzw. personellen Veränderungen in Ihrer Organisation. Senden Sie dazu einfach eine kurze E-Mail an <link>post@stiftungen.org.

  • Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende möglich. Für eine fristgerechte Kündigung zum Jahresende muss das Kündigungsschreiben postalisch (Karl-Liebknecht-Straße 34 | 10178 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) oder per Fax (+49 (0)30 89 79 47-81) bis zum 30. September des entsprechenden Jahres bei uns eingegangen sein.
  • Da wir uns und unsere Services stetig verbessern wollen, danken wir Ihnen für Informationen zu Ihren Kündigungsgründen.
Abstimmung auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
© David Ausserhofer

Vorteile einer Mitgliedschaft

Beratung in allen Fragen rund um das Stiftungswesen sowie zahlreiche Veranstaltungen und Weiterbildungen sind nur einige Stichworte.

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