Stiftungsgründung

Gesellschaftliche Veränderungen bewirken

Stiftungen sind ein modernes Mittel, um mit privatem Vermögen gesellschaftliche Veränderungen bewirken zu können. Dabei liegt der Reiz für die Stifterin oder den Stifter darin, eine nach ihren Vorstellungen sinnvolle Organisation gestalten zu können, um einen Zweck zu erfüllen, der ihnen besonders am Herzen liegt. Die Gründe eine Stiftung errichten zu wollen, sind vielfältig. Spricht man mit Stifterinnen und Stiftern, ist es meist der Wunsch, etwas bewegen zu wollen, der Gesellschaft etwas zurückgeben zu wollen oder weil die persönliche Betroffenheit von einer Krankheit oder von einem gesellschaftlichen Missstand zum Handeln herausfordert.


Weiterlesen: Studie: Was bewegt Stiftende?


Welche Typen von Stiftungen gibt es?

Steht der Entschluss fest, privates Vermögen für eine Stiftung einsetzen zu wollen, bietet das deutsche Zivilrecht dem Stifter mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, sein Vorhaben umzusetzen.

Hinter dem Begriff Stiftung verbergen sich verschiedene Rechtsformen und Typen. Die beliebtesten Rechtsformen sind die nachfolgend beschriebene rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts sowie die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen können auch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.

Beliebteste Rechtsformen

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Im Vorfeld bekundet der Stifter seinen Willen, ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzubringen. Er formuliert den Zweck der Stiftung, die Anzahl der Organe und ihre Aufgaben.

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Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.

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Checklisten und Muster

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Wir beraten Sie im Prozess der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung

Sie wollen eine gemeinnützige Stiftung gründen und haben Fragen zur Satzungsgestaltung, zu steuerlichen Vorteilen des Stiftens sowie zum Stiftungsrecht und Stiftungsmanagement? Wir beraten Sie auf dem Weg zur Stiftungsgründung.

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Abstimmung auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
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Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis definieren einen klaren Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln.

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Stiftungsaufsichtsbehörden

Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts muss von den staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörden anerkannt werden. Für die Errichtung einer kirchlichen Stiftung ist zudem die kirchliche Aufsichtsbehörde einzubeziehen. Hier finden Sie Kontaktdaten.

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Stiftungstreuhänder finden

Eine Treuhandstiftung kann mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden und verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Treuhandsiegel erleichtert die Suche nach einem geeigneten Treuhänder.

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Zustiftung

Zustiften, also Spenden in das Vermögen einer Stiftung, ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren, aber keine eigene Stiftung gründen möchten.

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Spende

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