10 Fakten über Stiftungen

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Stiftungen in Deutschland

Bundesweit gibt es 26.349 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Allein 2024 sind 711 neue Stiftungen hinzugekommen

Mit einem Anteil von 89 Prozent verfolgen die meisten rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland – ausschließlich – gemeinnützige Zwecke; nicht wenige von ihnen seit Jahrhunderten.

Der Begriff “Stiftung” ist seit der Stiftungsrechtsreform rechtlich definiert. Die Bezeichnung ist jedoch gesetzlich nicht geschützt, solange deren Verwendung nicht irreführend ist. So gibt es neben der klassischen Stiftung auch Stiftung(s) gGmbHs, Stiftungsvereine oder Treuhandstiftungen

Eine Stiftung bindet ein Vermögen, das dauerhaft einem (zumeist gemeinnützigen) Zweck gewidmet ist. Das Vermögen wird nicht angetastet: Nur die Erträge und zum Teil auch eingeworbene Spenden werden für die Stiftungsarbeit eingesetzt.

Wer eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet, trennt sich für immer von seinem oder ihrem Vermögen. Stiftende können die Stiftung nach der staatlichen Anerkennung nicht einfach wieder auflösen. Eine Stiftung ist eine juristische Person und gehört sich selbst, nicht den Stiftenden. Stiftungen haben keine Mitglieder.

Es ist auch möglich, eine Stiftung ohne festen Kapitalerhalt zu gründen. Das Vermögen wird dann über einen Zeitraum von (mindestens) zehn Jahren ausgegeben. Das Modell der Verbrauchsstiftung erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Als einzige gemeinnützige Organisationsform werden rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts von zwei staatlichen Behörden kontrolliert – dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht.

Eine gemeinnützige deutsche Stiftung ist kein Steuersparmodell. Das Gemeinwohl gewinnt immer mehr als der Staat weniger an Steuern einnimmt.

Stiften als eine Form des bürgerschaftlichen Engagements ist, wie der Akt des Spendens, stets eine freiwillige Gabe. Zustiftungen – also Spenden in den Vermögensgrundstock einer Stiftung – sind aufgrund der Möglichkeit hoher steuerlicher Spendenabzüge besonders attraktiv.

Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber – auch quantitativ – nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Wähler*innen oder Aktionär*innen handeln können.

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