Rückenwind für Reform: 73 Prozent der befragten Stiftungen wollen ein Stiftungsregister
Fast drei Viertel der im Stiftungspanel befragten Stiftungen befürworten die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters. Dies fordert der Bundesverband seit Langem von der Politik. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag verabredeten Stiftungsrechtsreform gibt es die einmalige Chance, eine digitalbasierte Registerlösung mit Publizität einzuführen.
Fast drei Viertel der im Stiftungspanel befragten Stiftungen befürworten die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters. Dies fordert der Bundesverband seit Langem von der Politik. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag verabredeten Stiftungsrechtsreform gibt es die einmalige Chance, eine digitalbasierte Registerlösung mit Publizität einzuführen. Dies würde die bürokratische Last reduzieren, die viele Stiftungen auf Grund der aktuellen Rechtslage tragen.
Ein Stiftungsregister hätte drei Vorteile:
- Stiftungen können sich im Rechtsverkehr legitimieren.
- Die Öffentlichkeit hat eine zentrale, bundeseinheitliche Anlaufstelle zur Recherche über Stiftungen.
- Überlegungen, zusätzliche Bezeichnungen wie die Abkürzung ‚SbR‘ für Stiftungen bürgerlichen Rechts einzuführen und damit den Verwaltungsaufwand noch zu erhöhen, wären vom Tisch.
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