Stiftungsrechtsreform ist Teil der Halbzeitbilanz der Bundesregierung

Reichstag in Berlin
Stiftungsrecht
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31.10.2019
Stiftungsrecht
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Die Bundesregierung hat in ihrer Halbzeitbilanz die Umsetzung der Stiftungsrechtsreform versprochen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt diesen Schritt zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamtes.

Das Bundesjustizministerium hat das Gesetzgebungsverfahren zur Stiftungsrechtsreform in Angriff genommen. Im kommenden Jahr soll der Referentenentwurf vorliegen. Der Bundesverband würdigt die zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Bundesregierung gegenüber den Stiftungen und ihren rund 80.000 hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beschäftigten. Stiftungen unterstützten das Gemeinwohl pro Jahr mit 4,3 Milliarden Euro sowie mit Zeit, Ideen, Netzwerken und Know-how: „Wir freuen uns über die ausdrückliche Anerkennung des gemeinnützigen Engagements durch die Bundesregierung“, so Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Erfolgreiche Mobilisierung der Kampagne des Bundesverbandes

„Die Stimmen der zahlreichen Stiftungen, die sich in den vergangenen Wochen an Abgeordnete und Ministerium gewandt haben, wurden gehört“, so Oldenburg weiter. „Zehntausende Engagierte in Stiftungen brauchen einen einheitlichen, modernen und transparenten Rechtsrahmen. Jetzt stehen die Chancen gut, dass sie ihn im kommenden Jahr endlich erhalten."

Der Bundesverband hat mit der Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“ im Vorfeld Stiftungen in Deutschland aufgerufen, sich an die Bundesjustizministerin Lambrecht und an die Bundestagsabgebordneten vor Ort zu wenden. Zahlreiche Stiftungen haben sich an der Aktion beteiligt und damit die Bedeutung der Reform für den Stiftungssektor Nachdruck verliehen. 

Halbzeitbilanz: Was die Bundesregierung noch vorhat

Die Große Koalition hat zur Halbzeit der Legislaturperiode die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele überprüft. Am 6. November wurde die Halbzeitbilanz vorgelegt. In der Rubrik „Was wir noch vorhaben“, steht: „Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamts planen wir unter anderem eine Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts.“

Das macht der Bundesverband für Stiftungen

  • Wir vertreten die Interessen der Stiftungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit
  • Wir setzen uns für die Stärkung nachhaltigen privaten Engagements in und durch Stiftungen ein.
  • Wir beraten unsere Mitglieder von der Gründung bis hin zu allen Fragen der Stiftungsarbeit

Informieren Sie sich über aktuelle Stellungnahmen des Verbandes zu rechtlichen Themen.

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