Schweiz: Kein Automatischer Informationsaustausch für Stiftungen

20.12.2019
Stiftungsrecht
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Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, auf eine Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen unter den von der OECD empfohlenen Automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zu verzichten. Diese Entscheidung ist besonders auf das Engagement von SwissFoundations zurückzuführen und wird vom Bundesverband begrüßt. Gemeinsam mit Donors and Foundations Network (DAFNE), dem European Foundation Center (EFC) und SwissFoundations setzt er sich für eine gemeinsame europäische Position ein.

Der globale Standard über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zielt darauf ab, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Steuerpflichtige, die über Vermögen im Ausland verfügen, sollen durch den AIA lückenlos erfasst werden. 

Bisher haben sich über 100 Länder zur Übernahme dieses Standards bekannt. In Deutschland gilt der AIA seit dem 30. September 2017. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten, wie Banken und Versicherungsgesellschaften, Informationen über in anderen Vertragsstaaten steuerpflichtige Personen zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen.  

AIA führt zu mehr Bürokratie und Kosten 

Im Zuge des aktuellen Revisionsprozesses hat das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (kurz Global Forum) empfohlen, die darin bestehenden Ausnahmeregelungen für gemeinnützige Stiftungen abzuschaffen. Stiftungen sollen demnach als meldepflichtige Finanzinstitute, als sogenannte Investmentunternehmen, behandelt werden – mit weitreichenden Folgen. Aus Sicht des Schweizer Dachverbandes für gemeinnützige Förderstiftungen, SwissFoundations, führe die Neuregelung jedoch dazu, dass vor allem kleinere Stiftungen in Zukunft immer wieder mit der AIA-Thematik konfrontiert werden, indem sie wiederkehrend prüfen müssen, ob sie gewisse AIA-Kriterien erfüllen. Aus Sicht von SwissFoundations würde eine Unterstellung gemeinnütziger Organisationen unter den AIA nur mehr Bürokratie und unnötige Kosten für den Gemeinnützigkeitssektor nach sich ziehen. 

Keine Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen in der Schweiz unter den AIA 

Der Schweizer Bundesrat hat nun beschlossen, auf eine Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen  unter den von der OECD empfohlenen Automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zu verzichten. Ende Februar hatte der Bundesrat noch verkündet, gemeinnützige Förderstiftungen in den Automatischen Informationsaustausch mit einzubeziehen. 

Aus Sicht des Bundesrates müsse der Umgang mit gemeinnützigen Organisationen unter dem AIA erneut auf internationale Ebene diskutiert werden. Der Schweizer Bundesrat sehe es daher als verfrüht an, die Empfehlungen des Global Forums umzusetzen.  

Diese Entscheidung ist besonders auf das Engagement von SwissFoundations zurückzuführen. Mit Hilfe von dem Donors and Foundations Network (DAFNE) und der European Foundation Center (EFC) wurde auf zahlreichen Ebenen Gespräche geführt, um die gravierenden Auswirkungen auf den gemeinnützigen Sektor deutlich zu machen.

Gemeinsam für die Interessen der Stiftungen 

Das Problem betreffe auch gemeinnützige Stiftungen in anderen europäischen Staaten. SwissFoundations wird daher in den kommenden Wochen gemeinsam mit den DAFNE-Partnern für das Thema weiter sensibilisieren. Wichtig sei nun, so SwissFoundations, die europäischen Kräfte zu bündeln und gemeinsam für eine zielorientierte Regulierung der europäischen Gemeinnützigkeit einzutreten. Der Bundesverband Deutscher Stiftung wird sich mit DAFNE auf EU-Ebene und auch auf nationaler Ebene für den Fortbestand der Ausnahmeregelung einsetzen.

Gute Chancen auch beim Common Reporting Standard 

Die OECD hat zudem kürzlich eine im Frühjahr 2020 beginnende Revision des Common Reporting Standards angekündigt. Aus Sicht von SwissFoundations stehen die Chancen gut, dass im Zuge dieser Arbeiten auch die Frage der Unterstellung steuerbefreiter, gemeinnütziger Organisationen, die nach aktueller Auslegung des Standards (managed-by und income test) als Financial Institutions betrachtet werden, neu beurteilt wird. Bereits heute gibt es Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen im Common Reporting Standard. Hierzu gibt es ebenfalls Gespräche auf europäischer Ebene zwischen SwissFoundations, DAFNE und EFC mit Vertretern der OECD.

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