Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Bundesverband Deutscher Stiftungen mahnt schnelle Umsetzung an
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt sich für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrecht ein und mahnt die schnelle Umsetzung des von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag geplanten Vorhabens an.
Update Gemeinnützigkeitsrechtsreform
Seit Längerem setzen wir uns als Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammen mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Dazu hatten wir im April/Mai 2019 einen gemeinsamen Forderungskatalog an die Politik versandt.
Wichtige Forderungen des Bündnisses sind unter anderem:
- die Einführung von Business Judgement Rules und einer entsprechenden Angemessenheitsprüfung, um den Organen von gemeinnützigen Organisationen mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen, die im guten Glauben getroffen wurden, zuzubilligen;
- Erleichterungen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen sowie eine Lockerung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes;
- eine praxisnahe Neufassung der Definition des Zweckbetriebs mit einer Präzisierung des Wettbewerbskriteriums;
- die Lockerung der Satzungsstrenge und die Einführung eines Gemeinnützigkeitsregisters, um dem Missbrauch des Gemeinnützigkeitsprädikats entgegenzuwirken und damit das öffentliche Vertrauen in den gemeinnützigen Sektor zu stärken.
Daneben setzt sich der Bundesverband auch für eine gesetzliche Möglichkeit für steuerbefreite gemeinnützige Organisationen ein, den Wechsel zu einer steuerpflichtigen Organisation zu vollziehen, wenn sichergestellt ist, dass alle gemeinnützig gebundenen Mittel auch für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus spricht sich der Bundesverband dafür aus, ein abgestuftes Sanktionssystems bei kleineren Verstößen gegen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts einzuführen.
Nach der Sommerpause 2019 hatte das Thema politisch wieder an Fahrt gewonnen, sodass wir seit Herbst 2019 verstärkt für die Reform eintreten und mehrere Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages geführt haben.
Ein Teil unserer Forderungen wurde vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. September 2019 zum Jahressteuergesetz 2019 und in diverse Aufforderungen – zuletzt aus dem Kreis der Finanzministerkonferenz am 30. Januar 2020 – aufgenommen.
Gemeinnützigkeitsrechtsreform – aktueller Stand
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat aufgrund der rechtspolitischen Dynamik seine Position geschärft und erweitert. Das Positionspapier wurde am im Juni 2020 an Vertreter der Politik und Finanzverwaltung versandt.
Neben den oben dargestellten Forderungen beinhalten unsere weitergehenden Vorschläge insbesondere:
- eine Erweiterung der gesetzlich definierten gemeinnützigen Zwecke, zum Beispiel um die Förderung des Klimaschutzes;
- die Einführung eines Vertrauensschutztatbestandes bei der Mittelweiterleiterleitung an andere steuerbegünstigte Organisationen;
- eine Lockerung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere gemeinnützige Organisationen;
- die Einführung einer Umsatzsteueranrufungsauskunft, um Vertrauensschutz und Rechtssicherheit der gemeinnützigen Organisationen für umsatzsteuerliche Sachverhalte zu schaffen.
Darüber hinaus haben wir mit Blick auf die aktuelle Debatte um den Entzug der Gemeinnützigkeit etwa von Attac oder Campact klargestellt, dass es gemeinnützigen Organisationen auch weiterhin möglich sein soll, zur Verwirklichung ihres gemeinnützigen Zweckes politisch tätig zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Status quo rechtssicher erhalten bleibt.
Nach aktuellen Auskünften des BMF wird derzeit an dem Referentenentwurf gearbeitet. Der Entwurf befindet sich in laufenden Abstimmungsprozessen. Nach wie vor steht allerding kein konkreter Zeitplan fest.
Ziel des BMF ist es aber, die Gemeinnützigkeitsrechtsreform noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Dies spricht dafür, dass – trotz Corona – in diesem Jahr und gegebenenfalls noch vor der Sommerpause ein Referentenentwurf in die Verbändeanhörung gehen wird.
Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden und werden uns weiterhin als Bundesverband und als Mitglied des Bündnisses für Gemeinnützigkeit für Sie und den gemeinnützigen Sektor einsetzen.
Weiterlesen:
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