Gemeinnützigkeitsrechtsreform: Ein Schritt voran für den gemeinnützigen Sektor

Illustration: Vier Berge und deren Schatten, auf dem dritten ist eine Fahne zu erkennen
Stiftungsrecht
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21.12.2020
Stiftungsrecht
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Nach zähen Verhandlungen verabschiedete die Koalition wichtige Regelungen zur Gemeinnützigkeit im Rahmen des Jahressteuergesetz 2020 (JStG). Darin enthalten sind Erleichterungen besonders für kleinere und mittlere Organisationen.

Seit vielen Jahren setzt sich der Bundesverband Deutscher Stiftungen für bessere Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen ein und forderte dafür eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Nun können wir einen ersten Teilerfolg melden: Nach zähen Verhandlungen verabschiedete die Koalition wichtige Regelungen zur Gemeinnützigkeit im Rahmen des Jahressteuergesetz 2020 (JStG). Es war eine Gemeinnützigkeitsreform durch die Hintertür des Bundesrates. Während der Dritte Sektor auf einen eigenen Gesetzesentwurf wartete, fanden im Oktober 2020 Regelungen zur Gemeinnützigkeit über die nach 2019 erneute einstimmige Forderung des Bundesrates entsprechend auch unseren Forderungen Eingang in das laufende Gesetzgebungsverfahren des JStG 2020. Dem Bundesverband gelang es kurzfristig, als einzigem gemeinnützigen Verband in die Expertenanhörung des Finanzausschusses des Bundestages geladen zu werden und konnte so das Gesetzgebungsverfahren befördern. Lange Zeit schien es so, dass im Parteienstreit über die Gesetzesformulierung zur zulässigen politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen die lange erwarteten Verbesserungen erneut liegen bleiben würden.  

Kooperation, Mittelverwendung, Mittelweiterleitung: Erleichterungen für kleinere und mittlere Organisationen 

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes werden im neuen Jahr gemeinnützige Organisation unter anderem leichter und steuerfrei kooperieren können. Darüber hinaus wird endlich die zeitnahe Mittelverwendung für kleine gemeinnützige Organisationen abgeschafft und die Mittelweiterleitung vereinfacht. Gerade diese Gesetzesvorgaben hatten kleinen und mittleren Organisationen in der Vergangenheit die Arbeit deutlich erschwert.  Auch Freigrenzen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen werden angehoben und neue gemeinnützige Zwecke, wie z.B. der Klimaschutz oder die Ortsverschönerung, in die Abgabenordnung aufgenommen. Auch ein Gemeinnützigkeitsregister wird kommen.  

Politische Tätigkeit bleibt umstritten 

Nicht in das Gesetz gelangt ist die politisch umstrittene Klarstellung der politischen Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen. Damit konnten wir nicht die wünschenswerte Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Normierung erreichen, weshalb die Rechtslage vorerst die Gleiche bleibt: Innerhalb des eigenen Satzungszwecks ist eine politische Betätigung erlaubt und auch außerhalb der eigenen Zwecke dürfen sich gemeinnützige Organisationen weiterhin gelegentlich politisch äußern, beispielsweise bei Aufrufen gegen Rassismus oder zur Unterstützung bei der Bewältigung der Klima- oder Flüchtlingskrise. Was sie nicht dürfen, ist ein allgemein politisches Mandat wahrzunehmen und außerhalb der eigenen Zwecke für politische Veränderungen zu streiten.  

Einzelne unserer Forderungen, die teilweise der gesetzlichen Klarstellung dienen, damit alle Finanzämter die gegebene Rechtslage zur Kenntnis nehmen können, ließen sich in dem diesjährigen Hau-Ruckverfahren nicht durchsetzen.  Dazu zählen etwa die Business Judgement Rules, eine praxisnahe Zweckbetriebsdefinition, vereinfachte Nachweispflichten bei EU-grenzüberschreitenden Spenden, die Möglichkeit eines unbürokratischen Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit sowie einer Erweiterung des Zweckkatalogs um Menschenrechte oder Journalismus. Diese Forderungen werden wir mit dem Ziel einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes aktiv und konstruktiv in der nächsten Legislaturperiode in die politische Diskussion einbringen.  

Insgesamt stellen wir fest, dass durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes Steuerentlastungen und Bürokratieabbau die Arbeit gemeinnütziger Organisationen ein Stück weit erleichtert werden wird und die Politik zugleich ihren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck gebracht hat. 

Reform des Gemeinnuetzigkeitsrechts - Erfolg für Stiftungen
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