Aktuelle Stellungnahme zum Verbandssanktionsgesetz
Der Bundesverband setzt sich seit Herbst 2019 für eine Herausnahme gemeinnütziger Organisationen aus dem geplanten Anwendungsbereich des Verbandssanktionsgesetz ein. Im Rahmen der Verbändeanhörung bekräftigt der Bundesverband nun seine Position.
Gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Organisationen unterliegen per se nicht derselben Risikostruktur wie wirtschaftlich agierende Organisationen. Aufwändige Compliance Management Systeme würden mit hohen Kosten und Zeitaufwand ehrenamtliche Tätigkeit über Gebühr belasten.
Das aktuelle Positionspapier finden Sie hier:
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- Verbandssanktionsgesetz: Es gilt auch für Stiftungen
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Marie-Alix Frfr. Ebner von Eschenbach
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