Die Paradise Papers, die Geldwäscherichtlinie und der Tatort

11.12.2020
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Was haben die Paradise Papers, die Geldwäscherichtlinie und der Tatort gemeinsam? In allen dreien wird der Begriff „Stiftung“ oft in Zusammenhang gebracht mit undurchsichtigen Machenschaften. Doch was haben sie darüber hinaus noch gemeinsam?

Liebe Stiftungsfreunde,


was haben die Paradise Papers, die Geldwäscherichtlinie und der Tatort gemeinsam? In allen dreien wird der Begriff „Stiftung“ oft in Zusammenhang gebracht mit undurchsichtigen Machenschaften. Was haben sie noch gemeinsam? Mit der Realität gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland jeweils wenig. Bei den Paradise Papers wird der Begriff fast ausschließlich für ausländische „Trusts“ verwendet. Die europäische Geldwäscherichtlinie vermutet mit der gleichen Begriffsverwirrung ein Systemrisiko für Terrorismusfinanzierung, freilich ohne konkrete Fälle. Und eine Kollegin hat einmal nachgewiesen, dass Stiftungen im Tatort häufig der Ort sind, an dem der Mörder zu finden ist. Vermutlich würde der Abgleich mit den Kapitalverbrecherlisten auch hier ins Leere laufen.

Schlecht gezielte Gesetze und die Folgen

Tatsächlichen Anlass zur Aufregung bieten regelmäßig alle anderen Rechtsformen: Unternehmen aller Facetten, auch mal ein Verein. Wenn überhaupt eine Stiftung, dann (leider zu selten mit der entsprechenden Abgrenzung) am ehesten eine steuerpflichtige Familienstiftung im Erbenkampf.

Die Last schlecht gezielter Gesetze bekamen in den vergangenen Monaten zehntausende Engagierte zu spüren, die sich kurzfristig in ein neues Transparenzregister eintragen mussten, das nicht auf gemeinwohlorientierte Stiftungen, sondern auf Geldwäsche in Finanzinstitutionen abzielte. Innerhalb weniger Wochen erreichte der Bundesverband zwar einige Verbesserungen, aber ein mit hohen Geldstrafen bewehrter Nachgeschmack bleibt.

Die Diskrepanz zwischen Verdacht und Realität

Woher kommt die Diskrepanz zwischen Verdacht und Realität? Je weniger man über gemeinnützige Stiftungen weiß, desto leichter ist es, etwas unwidersprochen zu vermuten. Spätestens bei dieser Einsicht kommt meist der Ruf nach mehr Kontrolle und Transparenz. Beide laufen ins Leere. Stiftungen sind bereits ungewöhnlich intensiv kontrolliert, nämlich gleich doppelt durch Stiftungsaufsicht und Finanzamt. Und über 26.000 Organisationen (bei nur ca. 22.500 Stiftungen bürgerlichen Rechts insgesamt) kann man offen (und demnächst detailliert per Abo) in der Stiftungssuche des Bundesverbandes nachlesen. Ein offizielles Stiftungsregister, das in den meisten europäischen Ländern existiert und vom Bundesverband seit Jahren gefordert wird, kommt bisher deshalb nicht zustande, weil eine föderale Ebene der anderen die überschaubaren Kosten zuschiebt. Dank zahlreicher Empfehlungen für transparente Kommunikation (etwa entlang der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International) legen die meisten Stiftungen weit mehr über ihre Tätigkeit offen als sie müssten.

Das Problem ist nicht eine Geheimhaltung seitens der Stiftungen. Es ist die Unwissenheit seitens derer, die es besser wissen könnten. Die Lösung ist nicht noch mehr Arbeit für die meist ehrenamtlichen Stiftungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, sondern eine auf konkreten Risiken basierende, kluge Regulierung, wie der Verband sie mit der Stiftungsrechtsreform fordert.


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Ihr 
Felix Oldenburg

Felix Oldenburg

Generalsekretär Bundesverband Deutscher Stiftungen von 2016-2020

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