In der Arbeit des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen genießt das Thema Transparenz einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund unterstützt der Verband die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland. Im Folgenden finden Sie alle Informationen über den Bundesverband Deutscher Stiftungen entsprechend der Selbstverpflichtung aufgeführt.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin
Gründungsjahr: 1948
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Wissenschaft und Forschung und Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach der uns als Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid zugegangenen Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/643/04029) vom 29.03.2017 als gemeinnützig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt und wir sind berechtigt für Spenden, die uns zur Verwirklichung dieser Zwecke zugewendet werden, sowie für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
4.1 Gremien
Vorstand
Beirat
Konferenz der Arbeitskreisleitungen
4.2 Geschäftsleitung
- Kirsten Hommelhoff, Generalsekretärin
- Antje Ehmke, Kaufmännische Leiterin
- Dr. Gritje Hartmann, Leiterin Kommunikation und Analyse
- Dr. Mira Nagel, Leiterin Mitgliederservice und Vernetzung
- Dr. Verena Staats, Leiterin Recht und Vermögen
In der Geschäftsleitungsbesprechung werden folgende bereichsübergreifende Fragen besprochen und möglichst im Konsens entschieden:
- Wesentliche Fragen der Organisation der Geschäftsstelle inkl. Zuständigkeiten
- Grundsätzliche oder übergreifende Personalfragen (z.B. übergreifende Personalentwicklungsfragen, Gehaltssystem, nicht jedoch die Gehälter der einzelnen Leitungsteammitglieder)
- Grundsätzliche/strategische Angelegenheiten
- Wirtschaftsplan-Beschlussvorschlag für Vorstand und Beirat
- Grundsätzliche Fragen der Gestaltung und Durchführung des Deutschen Stiftungstages
- Wesentliche Fragen der Beantragung und Vereinbarung von Projekten gegenüber Dritten
- Finanzentscheidungen ab 5.000,00 €
- Interne Kommunikation
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
7. Angaben zur Mittelherkunft
Jahresbericht 2023 (Seite 27 ff.)
8. Angaben zur Mittelverwendung
8.1 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist umfassend nachzulesen im aktuellen Jahresbericht.
Jahresbericht 2023 (Seite 27 ff.)
8.2 Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung
Ein wesentliches Instrument der internen Kontrolle in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist das 4-Augen-Prinzip, welches insbesondere bei Überweisungen und juristisch relevanten Entscheidungen angewendet wird. Es gelten je nach Tätigkeitsprofil der einzelnen Mitarbeiter zudem Obergrenzen für die Anweisung von Zahlungen. Diese jeweiligen Finanzentscheidungsbefugnisse sind verbindlich geregelt.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist zu 50 Prozent an der Deutschen Stiftungsakademie GmbH beteiligt.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Einzelspenden, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.