Zuwendungsbestätigung per E-Mail
Eine Stiftung, die Spenden erhalten hat, kann dem Spender die Zuwendungsbestätigung nun auch online u.a. als pdf-Dokument übersenden, wenn sie dem Finanzamt die Nutzung dieses Verfahrens angezeigt hat.
Das Bundesministerium für Finanzen verlautet mit Schreiben vom 6. Februar 2017:
Zuwendungsempfänger, die dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben, können die maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln.
D.h., eine Stiftung, die Spenden erhalten hat, kann dem Spender die Zuwendungsbestätigung nun auch online u.a. als pdf-Dokument übersenden, wenn sie dem Finanzamt die Nutzung dieses Verfahrens angezeigt hat.
Für die Abzugsberechtigung ist es dann unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dem Zuwendenden überlässt.
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