Gemeinwohl unter Tatverdacht

18.12.2018
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Stiftungen, die zivilgesellschaftliches Engagement fördern, müssen sich ab sofort fragen, ab wann sie so unbequem werden, dass ihre Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden kann.

Liebe Stiftungsfreundinnen, liebe Stiftungsfreunde,

wann beginnt die schiefe Bahn? Hier, mag man rufen, wenn man zwei Nachrichten dieses Herbstes sieht.

Der Hamburger CDU-Parteitag hat gerade gefordert, die Gemeinnützigkeit der im Dieselskandal für die Regierung unbequemen Deutschen Umwelthilfe (DUH) überprüfen zu lassen. Eine Mehrheit war der Meinung, ihr Eintreten für Umweltschutz bedrohe Arbeitsplätze und rechtfertige nicht die drohenden Einschnitte für Bürgerinnen und Bürger. Entscheidend ist hier mehr das Signal als die Zuständigkeit, denn die Klagen der Umwelthilfe sind eine Sache für unabhängige Gerichte und ihre Gemeinnützigkeit eine Sache der Finanzämter.

Sind Stiftungen, die Gelder außerhalb der EU erhalten verdächtig?

Stiftungen, die zivilgesellschaftliches Engagement fördern, müssen sich ab sofort fragen, ab wann sie so unbequem werden, dass ihre Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden kann.

Das Signal aber steht nicht allein: Wenige Wochen vorher lag im Bundesrat ein Antrag der CSU vor. "Um verfassungsfeindliche Motive zu entdecken und bei deren Vorliegen gegebenenfalls die an den Gemeinnützigkeitsstatus geknüpften Steuervergünstigungen zu verwehren, sieht der Bundesrat die Einführung einer umfassenden Nachweispflicht für Körperschaften, die sich in erheblichem Umfang aus ausländischen Geldquellen finanzieren, als geeignetes Instrument an.“ Kurz gesagt: Wer seine Gelder überwiegend aus Ländern außerhalb der EU erhält, ist ab sofort verdächtig. Zwar widerspricht das dem freien Kapitalverkehr in Europa, aber das Argument ist nun salonfähig.

Die Gemeinnützigkeit ist ein Schutzraum

Stiftungen, die mit internationalen Partnern arbeiten und zum Beispiel für gemeinsame Projekte Gelder empfangen, müssten in Zukunft vermutlich zusätzliche, "umfassende Nachweise" führen.

Die Gemeinnützigkeit ist ein Schutzraum. Es gäbe viel darüber zu diskutieren, wie man ihn weiter entwickeln kann - wie etwa ein europäischer Binnenmarkt für Philanthropie entstehen könnte, in dem es einfacher wird, Probleme vor Ort und gemeinsam zu lösen, oder wie gemeinnützige Vermögen mit positiver gesellschaftlicher Wirkung statt an Kapitalmärkten investiert werden könnten.

Eines darf aber nicht passieren: Aus dem Schutzraum darf kein Verdachtsraum werden, kein Instrument der staatlichen Regulierung einer freien und manchmal unbequemen Zivilgesellschaft. Eine Neiddebatte um das Steuerprivileg, Hinweise auf angebliche ausländische Steuerung und der Wink mit der Gemeinwohlschädlichkeit muss man als das benennen, was es ist: Der populistische Anfang einer Entwicklung, deren Ende wir in Ungarn sehen.

Ihr

Felix Oldenburg

Felix Oldenburg

Generalsekretär Bundesverband Deutscher Stiftungen von 2016-2020

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