Die Führung einer Stiftung erfordert viel Verantwortungsbewusstsein
Eine rechtsfähige Stiftung als Vorstand zu führen ist – je nach ihrer Größe – nicht weniger komplex, als ein Unternehmen zu leiten. Dass ein Vorstand "nur" den im Stiftungsgeschäft beschriebenen Auftrag wirkungsvoll und effizient zu erfüllen hat, klingt zunächst überschaubar. Doch die Führung einer Stiftung ist mit viel Verantwortung verbunden. Der Vorstand ist ggf. zusammen mit anderen Organen der Stiftung für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke, die Verwaltung der Stiftung und für die Anlage des Stiftungsvermögens verantwortlich. Mit der zunehmenden Professionalisierung des Stiftungswesens haben jedoch auch die Ansprüche der Finanz- und Aufsichtsbehörden sowie die Erwartungen der Öffentlichkeit erheblich zugenommen.
Wer als Verantwortlicher schuldhaft eine Pflichtverletzung begeht, kann in Haftung genommen werden. In Betracht kommt die zivilrechtliche Haftung gegenüber dritten Personen sowie gegenüber der Stiftung. Ferner kommen steuerrechtliche und strafrechtliche Haftungsansprüche in Betracht.
Haftung von Stiftungsvorständen: Wie Stiftungen sich vor Schäden absichern
Warum sind die Dokumentation von Entscheidungsgründen und schriftliche Anlagerichtlinien wichtige Instrumentarien zur Haftungsvermeidung?
Mehr