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Spenden in das Vermögen einer Stiftung nennt man Zustiftungen

Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.


Wir beraten Sie gern

Wenn Sie keine eigene Stiftung gründen wollen, unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Stiftung für Ihre Zustiftung. Damit wir Sie möglichst gut beraten können ist es wichtig, dass Sie sich einige Gedanken darüber machen, was Sie mit Ihrer Zustiftung bewirken wollen.

Bitte nutzen Sie die folgenden Fragen, damit wir aus der Zahl der Mitgliedsstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in einem Beratungstermin ein Profil erstellen und im Nachhinein Stiftungen für Sie identifizieren können.

  1. Welchem Thema soll sich die Stiftung widmen, die wir für Ihre Zustiftung identifizieren?
  2. Soll es ein einziges Themengebiet sein oder können es verschiedene Themen sein?
  3. Soll die Stiftung in einer bestimmten Region oder Stadt tätig sein, in der gesamten Republik oder im Ausland?
  4. Wünschen Sie die Nähe der Stiftung zu einer Konfession?
  5. Haben Sie Prinzipien, die Ihnen wichtig sind und die beachtet werden sollen (z. B. transparentes Handeln o.ä.)?
  6. Wollen Sie eine kleine oder große, eine junge oder etablierte Stiftung unterstützen?
  7. Soll die Stiftung operativ tätig sein, also eigene Projekte umsetzen, oder soll sie eine reine Förderstiftung sein, also andere Institutionen/Personen fördern?
  8. Soll Ihr Engagement von der Stiftung öffentlichkeitswirksam gewürdigt werden oder möchten Sie nicht eingebunden/namentlich genannt werden?
  9. Planen Sie eine Zustiftung bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

wir berücksichtigen Ihre Wünsche, darüberhinaus  ist uns wichtig, ob

Ariane Kügow

Assistentin Recht und Vermögen

 

Telefon (030) 89 79 47-75

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