In Schleswig-Holstein gibt es seit 2024 18 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Insgesamt sind es nun 813 rechtsfähige Stiftungen dieser Rechtsform. Das Stiftungswachstum betrug 2024 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das bundesdeutsche Mittel war 2,2 Prozent.
Die Stiftungsdichte – das Verhältnis von Stiftungen zu Einwohnerinnen und Einwohnern – liegt in Schleswig-Holstein bei 27,5 Stiftungen pro 100.000 Menschen und damit unter dem Bundesdurchschnitt von 31,6.
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