Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wendet bei der Gestaltung des Mitgliedsbeitrages seit seiner Gründung das Solidarprinzip an und richtet sich dabei nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitglieds. Bei der Erhebung der Beitragsbemessungsgrundlage sind wir weiterhin auf die solidarische Mitwirkung unserer Mitglieder angewiesen.