Fonds auf Augenhöhe
Für den Regeltopf sind Bürgerstiftungen (BS), die den 10 Merkmalen entsprechen, und Houses of Resources antragsberechtigt. Sie können selber beantragen bzw. übernehmen eine Mittlerfunktion für Partnerorganisationen vor Ort. Das Antragsformular umfasst vier Seiten. Jedes Projekt wird einmalig zweckgebunden und abhängig vom Bedarf mit 3.000 bis 5.000 Euro unterstützt, eine Verwaltungspauschale von 500 Euro kann eingerechnet werden. Folgeanträge in Höhe von maximal 3.000 Euro sind möglich.
www.fonds-auf-augenhoehe.de/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Aktuell zwei Förderprogramme:
- “Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.”: Gefördert werden z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus. Die Maximalförderung beträgt: 2.500 Euro, der Eigenmittelanteil liegt bei mind. 10% der förderfähigen Gesamtausgaben.
- “100xDigital”: Neben Förderbudget zur Umsetzung eines eigenen Digitalprojekts erhalten die teilnehmenden Organisationen auch Qualifizierung, Beratung und Begleitung, Vernetzung und Wissenstransfer. Aus den Interessenbekundungen werden bis Mitte November 100 Organisationen ausgewählt.
Derzeit gibt es keine weiteren Informationen zu den DSEE-Programmen “EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten”, “TransformD” und “jung & engagiert”. Es lohnt, die DSEE-Website regelmäßig zu prüfen bzw. sich für den Newsletter zu registrieren.
www.foerderportal.d-s-e-e.de/
Aktion Mensch
Die Aktion Mensch bietet Förderprogramme in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Bildung & Persönlichkeitsstärkung, Wohnen, Barrierefreiheit & Mobilität sowie wechselnde Aktionsförderangebote (derzeit “Inklusion einfach machen, Digitale Teilhabe für alle, Kunst und Kultur für alle”, “#1BarriereWeniger” und zum Protesttag 5. Mai). Primäre Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Fördersumme, Laufzeit, Zweckbindung und Höhe der einzusetzenden Eigenmittel variieren je nach Projekt. Die Maximalförderung beträgt 350.000 Euro, Ausschlusskriterien für eine Förderung bestehen, wenn..
- Ihre Organisation durch die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder durch Einzelinteressen dominiert wird,
- Sie als Projekt-Partner Ihren Vertretern eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB erteilen,
- Sie Ihren Antrag als Einzelperson (natürliche Person) stellen,
- es sich um eine Einrichtung der klassischen Altenpflege handelt,
- Ihr Vorhaben aus Mitteln einer anderen bundesweit tätigen Lotterie oder von Sportwetten-Veranstaltungen gefördert wird.
Die Aktion Mensch fördert zudem keine Vorhaben
- die vor Antragstellung begonnen wurden,
- die durch die Lotterie "GlücksSpirale", die Stiftung Deutsches Hilfswerk oder mit Lotto/Toto-Mitteln gefördert werden.
www.aktion-mensch.de/foerderung