Acht Merkmale ausgezeichneter Stiftungstreuhänder
Einen Antrag auf mögliche Zuerkennung des Qualitätssiegels können nur Treuhänder stellen, die juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind, einen gemäß des Solidarprinzips des Verbandes korrekt eingruppierten Mitgliedsbeitrag leisten und mindestens drei Treuhandstiftungen verwalten.
Anhand folgender zu beurteilender Vergabekriterien wird im Antrags-Prozess über die Siegel-Zuerkennung entschieden:
Integrität des Treuhänders
Aufgabe des Treuhänders ist es, sich in den Dienst der vom Stifter gesetzten Zwecke zu stellen und diese satzungsgemäß zu verwirklichen. Der Treuhänder respektiert die Eigenständigkeit der Stiftung.
Stifterwille und Autonomie der Treuhandstiftung
Der Treuhänder respektiert vor und nach Gründung der Treuhandstiftung stets den Willen des Stifters. Dem Stifter werden zu Lebzeiten Satzungsänderungen ermöglicht und Gestaltungsrechte eingeräumt.
Organisation und Rechnungswesen
Der Treuhänder verwaltet das Treuhandstiftungsvermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen.
Vermögensbewirtschaftung
Das Stiftungsvermögen ist langfristig in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten. Gleichzeitig hat der Treuhänder dafür zu sorgen, dass genügend Erträge erzielt werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen.
Gremien und Kontrollbefugnis
Der Stifter muss die Möglichkeit haben, entweder durch ein Gremium auf Ebene der Treuhandstiftung den Treuhänder selbst zu kontrollieren oder sich im Konfliktfall bei einer Kontrollinstanz beschweren zu können.
Transparenz
Der Treuhänder hat seine Konditionen der Stiftungsverwaltung gegenüber dem Stifter vor Stiftungsgründung offenzulegen. Auch die Öffentlichkeit soll über die verwalteten Treuhandstiftungen informiert werden.
Qualifikation des Treuhänders
Die angemessene Qualifikation der Mitarbeiter des Treuhänders sowie auch die Gewährleistung einer angemessenen personellen Ausstattung sind unabdingbar für einen guten Treuhandstiftungsverwalter.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sind klare Regelungen zu schaffen. Besondere Bedeutung haben bei Treuhandstiftungen die Regeln zur Berufung und Besetzung von Gremien.