Fit im Thema Datenschutz

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen personenbezogene Daten besser geschützt werden. Die Regelungen gelten auch für Stiftungen.

Datenschutzrecht – Das müssen Sie tun!

Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind unmittelbar anzuwenden. Eine Handreichung erläutert die wichtigsten Schritte.

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Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet selbst keine Beratung zum Thema Datenschutz an, da Fragen des Datenschutzes für jede Stiftung individuell beantwortet werden müssen und das Datenschutzrecht kein stiftungsspezifisches Rechtsgebiet ist. Bei konkreten Fragen zum Datenschutz empfehlen wir, sich an einen spezialisierten Berater zu wenden.

FAQ Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Noch sind nicht alle Fragen geklärt und nicht alle Unsicherheiten beseitigt. In diesem Beitrag wollen wir die häufigsten Fragen ansprechen und beantworten.

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