Mitarbeit in den Gremien des Bundesverbandes

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, die Arbeit des Bundesverbandes im Rahmen unserer Gremien ehrenamtlich mitzugestalten. Aktuelle Informationen zu vakanten Positionen finden Sie hier.

Vorstand und Beirat

 

Aktuell offene Mandate

Derzeit sind keine Mandate im Vorstand und Beirat des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen vakant.

Hinweise zum Verfahren

Die Mitglieder des Vorstandes werden satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren in ihr jeweiliges Amt (Vorsitz, Stellvertretung sowie drei bis fünf weitere Vorstandsmitglieder) gewählt. Eine zweimalige Wiederwahl ist dabei zulässig.

Gleiches gilt für die insgesamt bis zu achtzehn Mitglieder des Beirates, die auf Vorschlag von Vorstand und Beirat von der Mitgliederversammlung ebenfalls für die Dauer von vier Jahren gewählt werden, davon bis zu sechs auf Vorschlag der Konferenz der Arbeitskreisleitungen. Eines der Beiratsmitglieder wird als Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüferin stets einzeln gewählt. Eine zweimalige Wiederwahl ist ebenfalls für den Beirat zulässig.

Zur Erarbeitung von Wahlvorschlägen für die Besetzung vakanter Positionen im Vorstand und Beirat des Bundesverbandes hat der Vorstand einen Findungsausschuss eingesetzt, der in der Regel einmal jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung tagt. Dem Findungsausschuss gehören die amtierenden Vorsitzenden sowie stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, des Beirates und der Konferenz der Arbeitskreisleitungen an.

Zunächst erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des vakanten bzw. zu besetzenden Mandats auf der Website sowie über weitere digitale Kommunikationskanäle des Bundesverbandes. Es sind alle Mitglieder des Verbandes herzlich eingeladen, unabhängig von den zur Wiederwahl antretenden Amtsinhabern geeignete Personen für die jeweils in Vorstand oder Beirat zur Disposition stehenden Mandate vorzuschlagen. Voraussetzung hierfür ist die haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Mitgliedsstiftung (in der Regel in einer Führungsposition; z.B. Vorstände, Gremienmitglieder oder Stiftende). Selbstbewerbungen sind möglich, müssen jedoch durch die Empfehlung einer weiteren Mitgliedsstiftung begleitet werden.

Über die eingereichten Vorschläge zu vakanten Positionen in Vorstand und Beirat berät der Findungsausschuss im Rahmen seines Auftrags. Auskünfte über einzelne Empfehlungen oder die Beratungen der Kommission sind nicht möglich. Alle Informationen über die Arbeit des Findungsausschusses sowie zu den Besetzungskriterien sind in einem Leitfaden gebündelt, der anliegend einzusehen ist.

Arbeitskreisleitungen

 

Aktuell offene Mandate

Die ehrenamtlichen Leitungen (teilweise als Co-Leitung) folgender Arbeitskreise sind im November 2024 neu zu besetzen:

Bei Interesse die ehrenamtliche Leitung eines der Arbeitskreise (teilweise als Co-Leitung) zu übernehmen, senden Sie bitte ein Motivationsschreiben sowie Eckdaten zu Ihren beruflichen Stationen per E-Mail und mit dem Betreff „Arbeitskreisleitung 2024“ bis zum 15. Juli 2024 an: mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org.

Für Fragen steht Ihnen Dr. Mira Nagel, Leiterin Mitgliederservice & Vernetzung, Mitglied der Geschäftsleitung (E-Mail: mira.nagel[at]stiftungen[punkt]org; Telefon: 030-8979 47 36) gern zur Verfügung.

Hinweise zum Verfahren

Satzungsgemäß werden die Leitungen der Arbeitskreise für die Dauer von vier Jahren vom Vorstand bestellt. Die zweimalige erneute Bestellung ist zulässig. Zunächst erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der vakanten bzw. zu besetzenden ehrenamtlichen Leitungsposition auf der Website sowie über weitere digitale Kommunikationskanäle des Bundesverbandes.

Entsprechend der Satzung wird die Konferenz der Arbeitskreisleitungen dann zu den in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerbern angehört. Bei Co-Leitungen findet zudem eine Rücksprache mit der amtierenden Co-Leitung des betreffenden Arbeitskreises statt. Anschließend erfolgt die formale Bestellung durch den Vorstand.