Natürliche und juristische Personen ohne berufliche bzw. kommerzielle Interessen können dem Bundesverband als Freunde des Stiftungswesens beitreten, sofern sie die Ziele des Verbandes bejahen und seinen Zweck unterstützen wollen (z.B. zukünftige Stiftende, gemeinnützige Vereine und gGmbHs).
Werden Sie Teil unseres Netzwerkes und nutzen Sie unsere vielfältigen Services.
Persönliche juristische Beratung zu stiftungsspezifischen Fragen
Besonders wertvoll für viele Mitglieder ist das direkte und persönliche Gespräch mit unseren Experten von der Gründung bis hin zu allen Fragen der Stiftungsarbeit. In mehr als 3.000 Beratungen pro Jahr beantworten sie kostenlos Fragen zur Satzungsgestaltung, zu steuerlichen Vorteilen des Stiftens sowie zum Stiftungsrecht und Stiftungsmanagement.
Bearbeitbare Musterdokumente und Vorlagen für die Stiftungspraxis
Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen können Musterverträge und -satzungen sowie zahlreiche weitere Vorlagen herunterladen und an ihre Zwecke anpassen. Auf diese Weise sparen sie bei der Gestaltung und Formulierung Zeit und Mühe. Für die individuelle Anpassung steht auf Wunsch unser Justiziariat beratend zur Seite.
Aktuelle Informationen zum Stiftungswesen in Deutschland
Unsere Mitglieder bekommen regelmäßig Informationen zu aktuellen Stiftungsthemen und Empfehlungen für die Stiftungspraxis. Hierzu veröffentlichen wir den Newsletter, das Magazin StiftungsWelt und die Stiftungsinfo zu spezifischen Fragestellungen. Mitglieder erhalten zudem Vergünstigungen für alle Publikationen unseres Verlages.
- Newsletter – Ein Service für Stiftungen, Stifter und Fördersuchende
Unser Newsletter informiert rund 14.000 Abonnenten jeweils zum Monatsende über aktuelle Neuigkeiten, Termine, Personalia und Jobs aus dem Bundesverband und aus dem Stiftungswesen. - Stiftungswelt – Das Magazin des Bundesverbandes
Grundlagenwissen über Stiftungen, Hintergrundberichte zu aktuellen Themen, Literatur- und Rechtshinweise aus der Stiftungslandschaft – all das bietet die Stiftungswelt vierteljährlich neu. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen erhalten das Magazin kostenfrei per Post. - Stiftungsinfo – Aktuelle Themen im Fokus
In der Reihe Stiftungsinfo geben wir unseren Mitgliedern Empfehlungen für die Stiftungspraxis, liefern regelmäßig Fakten zu wichtigen Themen und beantworten Fragen zu aktuellen Herausforderungen. - Publikationen – Der Verlag des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Unsere Publikationen informieren über die gesamte Bandbreite von Stiftungsthemen. Sie richten sich an Stiftende, Stiftungsmitarbeiter, Rechts- und Vermögensberater sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung. Mitglieder erhalten spezielle Konditionen.
Vernetzung und kollegialer Austausch auf Augenhöhe
Bei unseren Veranstaltungen treffen Akteure aus der Stiftungsszene auf engagierte Experten und Gleichgesinnte. Diese persönlichen Kontakte im Rahmen unseres lebendigen Netzwerkes sind für viele Mitglieder besonders wertvoll.
- Arbeits- und Expertisekreise – Kollegialer Austausch unserer Mitglieder
Unsere Arbeits- und Expertisekreise sind Plattform für Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und konkrete Tipps. Sie sind zugleich ein Ort der Weiterbildung zu Schwerpunktthemen. Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen, zweimal an einem Treffen teilzunehmen und sich ein Bild davon zu machen, wie hilfreich diese Veranstaltungen für ihre Arbeit sind. - Deutscher Stiftungstag – Europas größter Stiftungskongress
Jedes Jahr treffen sich rund 1.800 Stifterinnen und Stifter, Geschäftsführer und Stiftungsmitarbeiter sowie Multiplikatoren auf dieser dreitägigen Veranstaltung. Auf rund 100 Einzelveranstaltungen bietet der Deutsche Stiftungstag zahlreiche Gelegenheiten für Wissensvermittlung und Dialog. Mitglieder erhalten attraktive Teilnahmekonditionen. - Tag der Stiftungen – Die Vielfalt der deutschen Stiftungslandschaft
Am 1. Oktober laden Stiftungen in ganz Deutschland die Öffentlichkeit ein, mehr über ihre Arbeit und ihr stifterisches Engagement zu erfahren. Der Tag der Stiftungen ist der deutsche Beitrag zum europaweiten "European Day of Foundations and Donors". Der Bundesverband unterstützt die Aktionen der Stiftungen mit bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Services, die für Mitglieder kostenfrei sind.
News, Termine und Jobs
Auf unserem etablierten Verbandsportal veröffentlichen Stiftungen im Rahmen ihrer Pressearbeit regelmäßig aktuelle News und Termine. Unseren Mitgliedern bieten wir zudem die kostenfreie Einstellung ihrer Stellenanzeigen. Bitte registrieren Sie sich in unserem Verbandsportal, um den Service zu nutzen.
Gezielte Weiterbildung in Seminaren und Workshops
Die Deutsche Stiftungsakademie (DSA) ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Seit ihrer Gründung 1998 hat sich die DSA als Bildungsträger im Bereich stiftungsrelevanter Themen etabliert. Das Angebot umfasst Seminare, Workshops, Zertifizierungslehrgänge und Webinare. Auf Wunsch konzipiert die DSA individuell aufgebaute Inhouse-Veranstaltungen. Für Mitglieder gelten vergünstigte Teilnahmekonditionen.
Besondere Angebote unserer Partner
Für Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen bieten unsere Partner besondere Konditionen an.
- D&O Vermögensschaden-Haftpflicht der Allianz Versicherungs AG
Die Haftung von Stiftungsorganen und Stiftungen birgt ein oft verkanntes wirtschaftliches Risiko. Deshalb haben wir ein maßgeschneidertes und exklusiv für unsere Mitglieder zugängliches Versicherungspaket erarbeitet. Bei der Konzeption dieser Versicherung hatten wir gerade die kleinen und mittleren Stiftungen mit ihren oft ehrenamtlich tätigen Vorständen und Mitarbeitern im Blick. - Rabatt bei der GEMA
Der Bundesverband hat einen Kooperationsvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bezüglich der Urheberrechte bei musikalischen Aufführungen und Vervielfältigungen abgeschlossen. - npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisation
Die npoR ist das Informationsmedium für alle, die sich mit dem Recht des Dritten Sektors auseinandersetzen. Sie deckt die Kernbereiche des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts einschließlich des steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts ab sowie alle relevanten Nebengebiete. - Alliance Magazine - Globale Philanthropie und Soziale Investitionen
Alliance ist das einzige unabhängige gemeinnützige Magazin für Philanthropie und soziale Investitionen mit einem globalen Fokus. Seit 1996 veröffentlicht Alliance aktuelle Nachrichten und Hintergrundanalysen aus dem Themenfeld des internationalen gemeinnützigen Sektors.
Freunde des Stiftungswesens ohne berufliche bzw. kommerzielle Interessen können dem Verband als Freund des Stiftungswesens ohne kommerzielle Interessen beitreten.
Jetzt Mitglied werden
Freunde des Stiftungswesens mit kommerziellem Interesse können dem Verband als Stiftungspartner beitreten.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Ihr Beitrag nach solidarischem Prinzip
Bei der Gestaltung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird seit Gründung des Verbandes das Solidarprinzip angewandt. Das Solidarprinzip gilt auch für die Gruppe der Freunde des Stiftungswesens. Das Beitragssystem ist in fünf Beitragsgruppen unterteilt (s. Tabelle).
Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 500 Euro. Künftige Stiftende können mit einer schriftlichen Beschreibung ihres Gründungsvorhabens einen reduzierten Beitrag von mindestens 150 Euro für maximal zwei Jahre beantragen. Nach Gründung der Stiftung wird die persönliche Mitgliedschaft auf die neu gegründete Stiftung übertragen.
Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen ohne berufliches / kommerzielles Interesse (z.B. gemeinnützige Vereine und gGmbHs) richtet sich, ähnlich wie bei Stiftungen, nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV ist die Anzahl der Mitarbeiter in der Organisation.
Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr.
Gruppe | Merkmale | Beitragshöhe / Jahr in Euro |
I | Juristische Personen ohne kommerzielles Interesse (gemeinnützige Vereine, gGmbH's etc.) mit mehr als 100 Mitarbeitern | > 5.000 |
II | Juristische Personen ohne kommerzielles Interesse (gemeinnützige Vereine, gGmbH's etc.) mit 21 bis 100 Mitarbeitern | > 2.500 – 5.000 |
III | Juristische Personen ohne kommerzielles Interesse (gemeinnützige Vereine, gGmbH's etc.) mit 5 bis 20 Mitarbeitern | > 1.500 – 2.500 |
IV | Juristische Personen ohne kommerzielles Interesse (gemeinnützige Vereine, gGmbH's etc.) jeweils mit bis zu 4 Mitarbeitern | 500 – 1.500 |
V | a) Natürliche Personen ohne kommerzielles Interesse b) Zukünftige Stifterinnen und Stifter Für die Dauer von maximal zwei Jahren wird zukünftigen Stifterinnen und Stiftern, die nach der Stiftungsgründung die Mitgliedschaft auf die Stiftung übertragen, ein reduzierter Beitrag in Höhe von 150 Euro gewährt. Zur Bearbeitung des Antrages benötigen wir eine kurze formlose Beschreibung des Stiftungsvorhabens. c) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Für die Dauer von maximal zwei Jahren wird Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein reduzierter Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt. | 500 |
Bei Fragen zur Beitragsgestaltung kommen Sie gern auf uns zu!
Wer kann Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen werden?
Im Bundesverband Deutscher Stiftungen können die folgenden Organisationen und Personen Mitglied werden:
- Stiftungen (alle Rechtsformen),
- gemeinnützige Stiftungsverwaltungen,
- gemeinnützige Organisationen (Vereine, Verbände, gGmbHs etc.),
- Dienstleister im Stiftungswesen (Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Agenturen etc.),
- zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie
- am Stiftungswesen interessierte Privatpersonen, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten.
Wie werde ich Mitglied im Bundesverband?
Der Bundesverband stellt verschiedene Mitgliedsanträge zur Verfügung:
- Mitgliedsantrag für Stiftungen (alle Rechtsformen)
- Mitgliedsantrag für gemeinnützige Stiftungsverwaltungen
- Mitgliedsantrag für zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen
- Mitgliedsantrag für Dienstleister im Stiftungswesen
Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Mitgliedschaft benötigt?
- Für die Beantragung der Mitgliedschaft reicht der ausgefüllte Mitgliedsantrag, den Sie dem Mitgliederservice postalisch (Mauerstraße 93, 10117 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) oder per Fax (F +49 (0)30 89 79 47-71) zusenden können.
- Stiftungen reichen zusätzlich eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung ein.
- Da eine Treuhandstiftung (unselbstständige/nichtrechtsfähige/fiduziarische Stiftung) nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, reichen Treuhandstiftungen neben der aktuellen Satzung auch die Einwilligung des Treuhänders (Trägers) zur Mitgliedschaft im Bundesverband ein.
- Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen reichen zusätzlich jeweils eine Kopie der aktuellen Stiftungssatzung der von Ihnen verwalteten Stiftungen ein.
- Gemeinnützige Organisationen reichen zusätzlich den aktuellen Geschäftsbericht und ggf. die Vereinssatzung ein.
- Zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer reichen zusätzlich eine formlose Beschreibung ihres Stiftungsvorhabens ein. Hier genügen einige wenige Sätze (300 Zeichen).
- Dienstleister im Stiftungswesen fügen dem Antrag den aktuellen Geschäftsbericht bei sowie weitere Informationen zu den Angeboten und Dienstleistungen für Stiftungen.
Was passiert nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrages?
- Sobald Ihr Antrag und gegebenenfalls die zusätzlich notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen zum Beitrittsprozess.
- Anschließend wird Ihr Antrag unseren Gremien zur Prüfung vorlegt. Nach Zustimmung unserer Gremien zum Beitritt senden wir Ihnen Ihr offizielles Begrüßungsschreiben als neues Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Dieses Schreiben enthält auch Ihre persönliche Mitgliedsnummer.
Wie wird der Mitgliedsbeitrag berechnet?
Alle Mitglieder
- Der Mitgliedsbeitrag im Bundesverband gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.
- Der Mitgliedsbeitrag ist immer zum Anfang eines Geschäftsjahres fällig.
- Bei der Gestaltung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wendet der Verband das Solidarprinzip an. Die Beitragshöhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes.
Stiftungen
- Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für Stiftungen sind die jährlichen Ausgaben für den Stiftungszweck. Dabei ist das solidarische Beitragssystem für Stiftungen in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
- Anstaltsträgerstiftungen sowie von der öffentlichen Hand abhängige Stiftungen können in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden.
- Bei neugegründeten Stiftungen werden die zu erwartenden Kapitalerträge zugrunde gelegt.
- Mitgliedsstiftungen informieren den Bundesverband im Drei-Jahres-Turnus eigenständig über Änderungen in ihrer Ausgabensituation.
Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen
- Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für gemeinnützige Stiftungsverwaltungen ist die Summe der jährlichen Ausgaben für den Satzungszweck der Stiftungsverwaltung plus aller verwalteten Stiftungen.
- Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag für Stiftungen sind die jährlichen Ausgaben für den Stiftungszweck. Dabei ist das solidarische Beitragssystem für Stiftungen in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
- Gemeinnützige Stiftungsverwaltungen informieren den Bundesverband im Drei-Jahres-Turnus eigenständig über Änderungen in der Ausgabensituation der von ihnen verwalteten Stiftungen.
Privatpersonen
- Der Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen, die Interesse am Stiftungswesen und der Arbeit des Bundesverbandes haben, jedoch nicht beabsichtigen, eine Stiftung zu gründen, und mit dem Beitritt in den Bundesverband kein berufliches Interesse verfolgen, beträgt 500 Euro.
Für besondere Personengruppen besteht die Möglichkeit zur Zahlung eines reduzierten Beitrages: Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer: Als zukünftige Stiftungsgründerin und zukünftiger Stiftungsgründer zahlen Sie für maximal zwei Jahre den reduzierten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 Euro. Bitte melden Sie sich bei uns, sobald Ihre Stiftung gegründet ist, damit wir Ihre Mitgliedschaft auf die Stiftung übertragen können. Sollte Ihre Stiftung nach zwei Jahren nicht gegründet sein und Sie Ihre persönliche Mitgliedschaft nicht auf eine andere Stiftung oder Organisation übertragen haben, so erhöht sich Ihr Mitgliedsbeitrag automatisch auf den regulären Mindestbeitrag von 500 Euro für Freunde des Stiftungswesens. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 250 Euro für maximal zwei Jahre. Gemeinnützige Vereine:
- Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV für gemeinnützige Organisationen ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiter.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
Dienstleister im Stiftungswesen:
- Berechnungsgrundlage zur Einstufung in eine der Beitragsgruppen I bis IV für Dienstleister im Stiftungswesen ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiter.
- Die ausführliche Erläuterung zum jeweiligen Jahresbeitrag finden Sie hier.
Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?
- Sie können den Bundesverband ermächtigen, die Beitragszahlung von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Im geschlossenen Mitgliederbereich unserer Internetseite finden Sie dazu entsprechende Formulare.
- Ebenso ist es möglich, dass Sie sich beim Beitritt zum Bundesverband für die automatische Zusendung einer jährlichen Rechnung entscheiden. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie zu Anfang eines jeden Geschäftsjahres.
- Des Weiteren können Sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres selbständig auf eines der folgenden Konten überweisen:
Commerzbank | IBAN: DE07120800004051264300 |
Berliner Sparkasse | IBAN: DE56100500002970030309 |
HypoVereinsbank | IBAN: DE72380200900003421333 |
- Für die Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages erhalten alle nicht gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen eine Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.
Was bietet mir eine Mitgliedschaft?
- Mitgliedsstiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen, die Mitglied im Bundesverband sind, haben ein Stimmrecht auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes. Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, zukünftige Stiftungsgründerinnen und Stiftungsgründer sowie Dienstleister im Stiftungswesen treten als Fördermitglied dem Bundesverband bei und haben auf der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
- Eine offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft inklusive der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages können Sie jederzeit anfragen. Senden Sie einfach eine kurze Mail an mitgliederservice@stiftungen.org.
- Um die Vorteile der Mitgliedschaft bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir die Registrierung in unserem Verbandsportal unter www.stiftungen.org/registrierung.
- Nach erfolgreicher Registrierung haben alle Mitglieder Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich. Dort können sie auf exklusive Inhalte zugreifen, wie beispielsweise Publikationen oder Mustervorlagen zum Stiftungsmanagement.
- Ebenso können alle Mitglieder im stark frequentierten Online-Stellenmarkt kostenlos Jobs mit Stiftungsbezug veröffentlichen.
- Stiftungen und gemeinnützige Stiftungsverwaltungen können dort zudem News oder/und Termine online stellen und einer breiten Öffentlichkeit kommunizieren.
- Weisen Sie im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print bzw. Web) auf die Mitgliedschaft im Bundesverband hin! Dazu finden Sie im Mitgliederbereich verschiedene Logo-Varianten. Jetzt einloggen!
- Falls Sie als Stiftung die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ anwenden, können Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls das entsprechende Logo verwenden. Jetzt einloggen!
- Alle Serviceleistungen des Bundesverbandes für seine Mitglieder im Überblick.
Wie kann ich dem Bundesverband Adressänderungen o.ä. mitteilen?
Damit unsere Briefe, Einladungen, Informationen und Vernetzungsangebote Sie stets erreichen, freuen wir uns über Ihre Hinweise zu geänderten Kontakt- und Adressdaten bzw. personellen Veränderungen in Ihrer Organisation. Senden Sie dazu einfach eine kurze E-Mail an post[at]stiftungen[punkt]org.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
- Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende möglich. Für eine fristgerechte Kündigung zum Jahresende muss das Kündigungsschreiben postalisch (Mauerstraße 93, 10117 Berlin), per E-Mail (mitgliederservice[at]stiftungen[punkt]org) oder per Fax (+49 (0)30 89 79 47-81) bis zum 30. September des entsprechenden Jahres bei uns eingegangen sein.
- Da wir uns und unsere Services stetig verbessern wollen, danken wir Ihnen für Informationen zu Ihren Kündigungsgründen.