Neustart Gemeinnützigkeit – Für mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau im Dritten Sektor

Positionspapier zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen veröffentlicht

Gemeinnützige Stiftungen setzen sich überall in unserem Land für die Gesellschaft ein. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts verständigt und zahlreiche Verbesserungen angekündigt. Als Interessenvertretung des nationalen Stiftungssektors bringt sich der Bundesverband Deutscher Stiftungen seit langem aktiv in die Reformdiskussion ein und legt nun ein konsolidiertes Positionspapier vor, das mehr als zwanzig konkrete Vorschläge für ein zukunftsfähiges Gemeinnützigkeitsrecht macht.

© Bilder: Tim Kramer und David Ausserhofer
Prof. Dr. Sebastian Unger, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und Friederike v. Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Kernforderungen des Positionspapiers:

  • Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen: Ehrenamt von Bürokratie und Haftungsrisiken entlasten, steuerrechtliche Hürden für Sachspenden beseitigen ("Spenden statt Vernichten"), gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung.
  • Realisierung einer Vielzahl von weiteren praktischen Änderungen, die kostenneutral, leicht und schnell umgesetzt werden können.

Die Bundesregierung hat sich 2021 in ihrem Koalitionsvertrag auf zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen geeinigt, die vorwiegend in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liegen.

Besonders dringlich ist aus Sicht des Bundesverbandes die dort angekündigte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, da hier die entscheidenden Stellschrauben für die Zukunftsfähigkeit des Dritten Sektors liegen.

Die Erarbeitung eines zielgerichteten Reformpakets hat bisher noch nicht stattgefunden. Nun sollen zumindest einige Maßnahmen in das Jahressteuergesetz 2023 einfließen. Mit seinem Positionspapier hat der Bundesverband Handlungsfelder identifiziert, die sich in der Alltagspraxis seiner Mitglieder als Hürden herausgestellt haben. Das Papier entwickelt auf dieser Grundlage leicht umsetzbare und praxisnahe Formulierungsvorschläge, die Abhilfe schaffen.

“Wir fordern von einer Bundesregierung, die sich selbst als Fortschrittskoalition versteht, echte Anstrengungen zum Bürokratieabbau für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.”
Friederike v. Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

„Nach über zwei Jahren ist es an der Zeit, dass die Ampel-Koalition ihre selbst gesetzten Ziele für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts endlich umsetzt. Wir fordern von einer Bundesregierung, die sich selbst als Fortschrittskoalition versteht, echte Anstrengungen zum Bürokratieabbau für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen. So können sich die zivilgesellschaftlichen Akteure wieder stärker auf ihr eigentliches Wirken konzentrieren“, sagt Friederike v. Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

„Mit dem Positionspapier geben wir dem Gesetzgeber eine Vielzahl von Lösungsansätzen an die Hand, die kostenneutral und schnell umgesetzt werden können.“

Übermäßige Regulierung und Rechtsunsicherheiten hemmen den Dritten Sektor

In Deutschland gibt es allein 25.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die jährlich mehrere Milliarden Euro für das Gemeinwohl ausschütten. Doch sie müssen immer mehr Zeit aufwenden, um staatliche Regelungen zu prüfen und deren Anforderungen zu erfüllen. Laut einer aktuellen Befragung klagen über zwei Drittel der teilnehmenden Stiftungen übersteigende bürokratische Anforderungen; zudem gibt es zunehmend Vorgaben, die gemeinnütziges Handeln erschweren oder verhindern.

Beispiel 1: Ein pragmatischer Ansatz für mehr Rechtssicherheit – Politische Betätigung
„Wir schlagen eine für alle Parteien tragbare gesetzliche Klarstellung vor, nach der sich gemeinnützige Akteure im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zwecke auch politisch betätigen können“, sagt Prof. Dr. Sebastian Unger, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Beispiel 2: Mehr Nachhaltigkeit im Steuerrecht wagen – Spenden statt Vernichten
Wenn ein Unternehmen unverkaufte Saisonware, Waren mit Materialfehlern oder Retourartikel spenden möchte, muss es Umsatzsteuer abführen, weil die Spende einer Entnahme gleichgestellt ist. Dies macht Sachspenden unattraktiv, obwohl viele gemeinnützige Organisationen diese gut gebrauchen könnten. Momentan ist es für Unternehmen in Deutschland wirtschaftlich günstiger, Waren oder Retouren zu vernichten. Eine umsatzsteuerliche Regelung, nach der Sachspenden Geschenken mit geringem Wert gleichgestellt werden, würde dies obsolet machen.

Beispiel 3: Haftungsrisiken insbesondere im Ehrenamt reduzieren – Implementierung einer Business Judgement Rule im Gemeinnützigkeitsrecht:
Eine weitere Forderung betrifft die Einführung einer Business Judgement Rule im Gemeinnützigkeitsrecht analog zur zivilrechtlichen Regelung für Stiftungen. „Der Gesetzgeber sollte bestimmen, dass Maßnahmen, die zunächst sinnvoll erscheinen, sich aber im Nachhinein als Fehlentscheidungen erweisen, nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Die Organe benötigen einen weiten Einschätzungsspielraum. Denn die meisten Stiftungen, aber auch viele andere gemeinnützige Organisationen werden ehrenamtlich geführt, hier sind übermäßige und nicht abschätzbare Risiken abschreckend“, so Unger.

Beispiel 4: Kooperationen nicht unnötig erschweren – Abschaffung des doppelten Satzungserfordernisses:
Eine Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2020 erlaubt das Zusammenwirken gemeinnütziger Organisationen ausdrücklich. Die Finanzverwaltung geht aber davon aus, dass die Kooperation und die Kooperationspartner in den Satzungen aller beteiligten Organisationen bezeichnet werden müssen. Das erschwert die Zusammenarbeit in der Praxis erheblich. „Hier sollte der Gesetzgeber eine Klarstellung vornehmen. So können gemeinnützige Organisationen auch ohne aufwändige Satzungsänderungen zusammenarbeiten“, so Unger.

Kleiner Aufwand – große Wirkung: Auch bessere rechtliche Rahmenbedingungen sind Teil einer gelebten Wertschätzung dem Dritten Sektor gegenüber

Ein Großteil der hier vorgelegten Forderungen steht seit vielen Jahren auf der Agenda des Bundesverbandes, ihre gesetzgeberische Umsetzung wurde jedoch immer wieder vertagt. Dies ist aus Sicht des Bundesverbandes nicht nachvollziehbar, da die in enger Abstimmung mit anderen Verbänden des gemeinnützigen Sektors entwickelten Reformvorschläge überwiegend „kleine Stellschrauben“ betreffen: Bei minimaler Veränderungstiefe im geltenden Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht sind so in der Summe große Bürokratieentlastungen sowie ein deutliches Mehr an Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit zu erzielen. Für die große Zahl der in Stiftungen, Vereinen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen ehrenamtlich engagierten Menschen sind konkrete regulatorische Verbesserungen auch immer ein Zeichen gelebter politischer Wertschätzung ihrer Arbeit gegenüber.

Katrin Rupprecht

Referentin Politische Kommunikation
Telefon : (030) 89 79 47-84

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