Glossar
Abgabenordnung
In der Abgabenordnung sind die für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren festgelegt. Sie regelt wie Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe zu behandeln sind.
Agenda 2030
Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung drückt die internationale Staatengemeinschaft ihre Überzeugung aus, dass sich die globalen Herausforderungen nur gemeinsam lösen lassen.
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde im September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen 193 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Sie ist Ausdruck der Überzeugung, dass sich die globalen Herausforderungen nur gemeinsam lösen lassen. Mit der Agenda soll die Grundlage dafür geschaffen werden, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu bringen.
Die 17 Nachhaltigkeitszeile (Englisch: Sustainable Development Goals, SDGs) sind das Kernstück der Agenda 2030.
Beteiligungsträgerstiftung
Bei dieser Form ist eine Stiftung per Beteiligung mit einer Gesellschaft verbunden. Zumeist erfolgt diese Beteiligung als Gesellschafter an einer GmbH, einer AG oder als Komplementärin im Rahmen einer Stiftung & Co. KG.
Closing Spaces
„Shrinking“ oder „Closing Spaces“ bezeichnen den zunehmenden Trend der „schrumpfenden“ Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft. Dies bezieht sich vor allem auf politische Partizipationsrechte wie Wahlrecht, der Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie die Rechtstaatlichkeit.
Corporate Foundation
Stiftungen, die ausschließlich von einem oder mehreren Unternehmen errichtet wurden und steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Crowdfunding
Crowdfunding bezeichnet die niedrigschwellige Finanzierung eines festgelegten Projekts durch teils sehr kleine Spendenbeträge einer großen Zahl einzelner Individuen („Crowd“). Häufig wird dieses Instrument für die Realisierung niedrigschwelliger Projekte sowie zur Sammlung von Startkapital für Start-ups oder personengebundene philanthropische Zwecke genutzt.
Divestment-Bewegung
Der Begriff leitet sich von Desinvestition ab und bezeichnet das Gegenteil einer Investition.
Divestment aus fossilen Energieunternehmen (Englisch: fossil fuel divestment) meint daher das Desinvestieren von Unternehmen, deren Geschäftsfeld die Extraktion, Verarbeitung und der Vertrieb fossiler Energieträger ist (Mineralöl-, Erdgas- und Kohleindustrie).
Die Divestment-Bewegung setzt sich für die Bekämpfung des politischen Einfluss der Kohle-, Öl- und Gasindustrie ein und fordert Staaten, Unternehmen und Privatpersonen auf, nicht in diese Industrien zu investieren, da diese eine nachhaltige Bekämpfung des Klimawandels behindern.
Due Diligence
Eine Due-Diligence-Prüfung ist eine sorgfältige Prüfung, die beispielweise beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder bei einem Börsengang erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen sowie die entsprechenden Risiken.
Family-Office-Philanthropie
Family Offices verwalten das Vermögen von (Unternehmer-)Familien, das auch die familieneigenen Stiftungen umfassen kann. Family Offices werden klassischerweise von privaten Dienstleistern, immer öfter aber auch von den Familien selbst aufgebaut, um ihren persönlichen philanthropischen Zielen nachzugehen.
Gemeinnützigkeit
Als gemeinnützig gilt ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Im steuerrechtlichen Sinn (§ 52 der Abgabenordnung) gelten beispielsweise folgende Tätigkeiten als gemeinnützig: die Förderung der Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie des Sports sowie die Katastrophen- und humanitäre Hilfe.
Gemeinschaftsstiftungen
Gemeinschaftsstiftungen sind Stiftungen, die von einer Gruppe von Stiftenden geführt werden, die prinzipiell auch erweitert werden kann. Dabei wird die Aufnahme weiterer Stifter oder Stifterinnen durch besondere Governance-Mechanismen und Partizipationsstrukturen geregelt.
Eine besondere Ausprägung der Gemeinschaftsstiftungen sind die Bürgerstiftungen:
Als Katalysatoren bürgerschaftlichen Engagements werden Bürgerstiftungen von einer Gruppe von Stifterinnen und Stiftern kollektiv gegründet und verwaltet. Sie verfolgen regional begrenzt einen möglichst breit gefächerten, das Gemeinwesen stärkenden Stiftungszweck. Sie bauen langfristig einen Kapitalstock auf und sind darauf bedacht, diesen durch Zustiftungen auszuweiten, um die Förderung ihrer gemeinnützigen Ziele für eine breite lokale Bevölkerung zu erhalten.
Giving Circle
Giving Circles sind aus dem angelsächsischen Raum bekannt. Es handelt sich um eine Form des kollektiven längerfristigen philanthropischen Engagements ohne bestehende Rechtsform, bei dem sich eine Gruppe („Community“) von Individuen zusammentut und sich mit Zeit- und Geldspenden für gemeinnützige Projekte einsetzt.
Hochrangiges Nachhaltigkeitsforum der Vereinten Nationen
Auf dem Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwicklung (Englisch: High-level Political Forum) der Vereinten Nationen werden jedes Jahr die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 globalen Nachhaltigkeitsziele überprüft.
Impact Investing
Impact Investments haben die Absicht, positive Wirkung jenseits finanzieller Renditen zu erzeugen. Sie stellen Unternehmen Kapital (auch über Fonds) zur Verfügung, die gegründet wurden, um bestimmte positive soziale und/oder ökologische Ziele zu verfolgen und Wirkung zu erzielen. Diese Investments streben sowohl eine soziale als auch finanzielle Rendite an. Die angestrebte finanzielle Mindestrendite ist dabei der Kapitalerhalt. Die Renditen können sowohl marktüblich als auch unterhalb des Marktniveaus liegen. Oft werden diese Investments als Darlehen oder Beteiligung getätigt. Es ist aber zu erwarten, dass die zukünftige Marktentwicklung auch liquidere Investitionsmöglichkeiten (z.B. über börsennotierte Investitionen) mit sich bringt.
Kirchliche Stiftung
Kirchliche Stiftungen haben verschiedene Rechtsformen. Sie können sowohl rechtsfähige Stiftungen privaten oder öffentlichen Rechts als auch nicht rechtsfähige Stiftungen sein. Sie dienen hauptsächlich kirchlichen Zwecken wie der Liturgie, der Verkündigung und dem karitativ-diakonischen Handeln. Für selbstständige kirchliche Stiftungen sind (vorrangig) die kirchlichen Aufsichtsbehörden zuständig. Die Bestimmung als kirchliche Stiftung hängt vom Stifterwillen und von der Zustimmung der jeweiligen Kirche ab.
Milleniumsentwicklungsziele
Die Millenniumsentwicklungsziele (Englisch: Millennium Development Goals, MDG) der Vereinten Nationen waren acht Entwicklungsziele für das Jahr 2015, die im Jahr 2000 von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Vereinten Nationen, der Weltbank, des IWF und des Entwicklungsausschusses Development Assistance Committee der OECD formuliert worden sind.
2015 wurden diese durch die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung abgelöst.
Mission Investment
Mission Investing (oder auf Deutsch „zweckbezogenes Investieren“) ist ein stiftungsspezifischer Begriff. Er benennt eine Anlagepraxis, die es Stiftungen erlaubt, ihre Geldanlagen an ihren Stiftungszweck anzugleichen oder diesen sogar zu fördern. Die ökologischen und sozialen Aspekte der Geldanlage stehen mit dem Stiftungszweck in einem engen Zusammenhang.
Nachhaltigkeitsziele
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Englisch: Sustainable Development Goals, SDGs) sind Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN), die eine nachhaltige, weltweite Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene sichern sollen. Sie entstanden in Anlehnung an die Millenniumssentwicklungsziele (MDGs), traten am 1. Januar 2016 in Kraft und sollen bis 2030 erreicht sein.
Nichtregierungsorganisation
Die Europäische Kommission hat fünf Charakteristika für Nichtregierungsorganisationen (NRO, Englisch: Non-governmental organisations, NGOs) benannt, diese sind im Wortlaut der Kommission: „freiwillige Organisationen, die formalisiert oder institutionalisiert sind; sie schütten keine Gewinne aus; sie sind unabhängig von staatlichen Stellen und Behörden; sie werden nicht zum Zwecke der persönlichen Bereicherung geführt; ihre Tätigkeit muss zumindest teilweise auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein“.
Pariser Klimaabkommen
Im Pariser Klimaabkommen haben sich 197 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) auf die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten festgelegt.
Das Übereinkommen wurde am 12. Dezember 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris verabschiedet.
Philanthropie
Philanthropie umfasst jede private freiwillige Handlung für einen gemeinnützigen Zweck.
Pledges/Philanthropische Kampagnen
Diese Idee ist vor allem aus dem angelsächsischen Raum bekannt. Unter Pledges werden gemeinhin philanthropische Kampagnen verstanden, die das Ziel haben, andere wohlhabende Menschen zu finden, zu motivieren und zu verpflichten, einen (großen) Anteil ihres Privatvermögens für einen gemeinnützigen Zweck bzw. ein gemeinnütziges Projekt zu verwenden.
Schattenberichte
Als Parallelbericht oder auch Schattenbericht wird ein Bericht einer oder mehrerer Nichtregierungsorganisationen über den Prozess der Umsetzung einer UN-Konvention bezeichnet.
SDG Indicator Wizard
er SDG Indicator Wizard der Plattform sdgfunders.org hilft Organisationen, zu überprüfen, inwieweit ihre Tätigkeiten mit den Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen und welche Indikatoren dafür genutzt werden können, um das Wirken zu überprüfen. Somit können strategische Ausrichtungen auf SDG-Kompatibilität überprüft werden.
Shrinking Spaces
„Shrinking“ oder „Closing Spaces“ bezeichnen den zunehmenden Trend der „schrumpfenden“ Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft. Dies bezieht sich vor allem auf politische Partizipationsrechte wie Wahlrecht, der Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie die Rechtstaatlichkeit.
Sozialunternehmen
Sozialunternehmen sind wirtschaftlich tätige Organisationen, die gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Herangehensweisen zu lösen versuchen. Ihr Unternehmensgegenstand ist also die Produktion bzw. der Austausch von Waren und Dienstleistungen, mit dem zusätzlichen Zweck, das Wohl der Allgemeinheit zu erhöhen. Eine Ausprägung ist die For-Profit-Philanthropie, bei der die Gewinne privatisiert werden können, während bei gemeinnützigen Kapitalgesellschaften wie der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder der gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) der Zweck und die Gewinne dem Gemeinwohl gewidmet bleiben müssen.
Sozialunternehmensstiftung (Anstaltsträgerstiftung)
Anstaltsträgerstiftungen – auch Einrichtungs- oder Trägerstiftungen genannt – sind wirtschaftlich selbstständig tätige Organisationen und agieren als Träger einer Einrichtung. Das kann beispielsweise ein Krankenhaus, ein Museum oder ein Pflegeheim sein.
Spendeninitiative/Spendenplattformen
Spendeninitiativen sind eine Form der partizipativen Philanthropie ohne bestehende Organisationsform, bei der Gruppen von Einzelpersonen ihr Geld oder ihre Zeit an einen Poolfonds spenden und gemeinsam entscheiden, an welche Wohltätigkeits- oder Gemeinschaftsprojekte die eingeworbenen Mittel weitergegeben werden sollen.
Stiften
Die freiwillige Überlassung von Vermögen, das in Verbindung mit einer Wertvorstellung der Förderung oder Umsetzung einer Idee dient.
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftungen des bürgerlichen Rechts können privatnützig oder gemeinnützig sein. Rund 95 Prozent der in Deutschland ansässigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Zentrale Merkmale sind die Zweckgebundenheit sowie regelmäßig der Ewigkeitsgedanke hinsichtlich des Erhalts des Stiftungsvermögens, aus dessen Erträgen und ggf. zusätzlich eingeworbenen Spenden heraus der Stiftungszweck verwirklicht wird. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist bei Stiftungsneugründungen sehr beliebt.
Stiftung des öffentlichen Rechts
Stiftungen des öffentlichen Rechts werden grundsätzlich vom Bund, den Ländern und Gemeinden gegründet und sind eine der möglichen Organisationsformen öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Das Besondere an dieser Stiftungsform ist, dass sie auf Grundlage staatlicher Entscheidungen mit öffentlichen Mitteln zur Verfolgung des Zwecks ausgestattet werden.
Stiftungs-GmbH
Mit Hilfe des Gesellschaftsrechts lässt sich eine GmbH bilden, die funktionell weitgehend einer Stiftungen entspricht. Die Stiftungsnatur der Stiftungs-GmbH ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Die Stiftungs-GmbH zeichnet sich durch eine fremdnützige Zielsetzung (keine Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter), ein auf Dauer gewidmetes und zu erhaltendes Vermögen und eine Organisationsstruktur aus, die die dauerhafte Bindung des Vermögens an den Stiftungszweck sicherstellen soll und Entscheidungen über die Verwendung der Gesellschaftsmittel für den Stiftungszweck ermöglicht.
Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist eine Zustiftung in das Grundstockvermögen einer Stiftung, die mit bestimmten Auflagen gegenüber der Stiftung versehen wird. Eine typische Auflage ist z.B. die Bestimmung eines eingegrenzten Teilzwecks aus den gesamten Zwecken der Trägerstiftung, für den das zugestiftete Vermögen zu verwenden ist. Eine weitere Auflage kann sein, dass der Stiftungsfonds einen eigenen Namen erhält. Eine Satzung für den Stiftungsfonds kann vorsehen, dass innerhalb des Stiftungsfonds ein internes Gremium geschaffen wird, das Vorschläge für die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsfondsvermögen macht.
Sustainable Development Goals - SDGs
Auch: Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Englisch: Sustainable Development Goals, SDGs) sind Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN), die eine nachhaltige, weltweite Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene sichern sollen. Sie entstanden in Anlehnung an die Millenniumssentwicklungsziele (MDGs), traten am 1. Januar 2016 in Kraft und sollen bis 2030 erreicht sein.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige (nicht rechtsfähige) Stiftung, die durch die Übereignung des Stiftervermögens an eine andere Person, in der Regel eine Rechtsperson (Treuhänder/Träger), gegründet und wegen ihrer Flexibilität als Stiftungsform geschätzt wird.
Unmittelbarkeitsgebot
Gebot der Unmittelbarkeit (§ 57 AO).
Eine Körperschaft muss die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklichen, also unmittelbar. Würde sie ihre Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeben, bedeutete dies, dass sie ihre Zwecke nur mittelbar verwirklicht.
Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung setzt sukzessive nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungsvermögen selbst direkt für die Stiftungszwecke ein. Das Stiftungsvermögen wird über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren für den Zweck aufgezehrt. Oft wird ein zu verbrauchender Vermögensstock strategisch ergänzend zu dauerhaften Stiftungsformen eingerichtet.
(Stiftungs-)Verein
Der Stiftungsverein zählt zu den Stiftungsersatzformen. Für ihn gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vereinsrechts, die bei der Gründung stiftungsähnlich zu interpretieren und anzuwenden sind (insbesondere bezüglich Vermögensausstattung, Mitgliederzahl und Änderungsmöglichkeiten der Satzung).
Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung in den Vermögensstock einer bestehenden oder neu zu gründenden Stiftung, die langfristig die Ertragssituation der Stiftung erhöht. Sie eignet sich als Alternative zum Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung. Auch wenn Zustiftungen selbst keine eigene Rechtsform darstellen, so können sie innerhalb einer bestehenden Stiftung doch eine gewisse Eigenständigkeit entfalten, indem sie eine Stiftung finanziell oder auch inhaltlich bereichern.
Zuwendungsbestätigungen
Eine Zuwendungsbestätigung oder auch Spendenbescheinigung bzw. „Spendenquittung“ ist der Nachweis über eine Spende, die einer Organisation zugute kommt. Diese Organisation hat die Spendenbescheinigung auszustellen, und sie kann vom Spender beim Finanzamt vorgelegt werden, um sie als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen.