Arbeitsgemeinschaft der steuerpflichtigen Stiftungen

Die Arbeitsgemeinschaft soll den steuerpflichtigen Stiftungen als Plattform für Austausch und Vernetzung dienen. Auf der jährlich stattfindenden Tagung werden spezifische Probleme dieser Stiftungsgruppe erörtert sowie rechtliche und steuerrechtliche Themen behandelt, die die steuerpflichtigen Stiftungen betreffen.

Nach Schätzungen sind knapp 10% der Stiftungen in Deutschland nicht steuerbegünstigt, wobei einige dieser Stiftungen bereits mehrere 100 Jahre alt sind. Prototyp der steuerpflichtigen Stiftungen ist die sog. Familienstiftung. Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern lediglich eine von mehreren Erscheinungs- bzw. Anwendungsformen der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Aus steuerlicher Sicht gehören Familienstiftungen zu den "normal" besteuerten privatnützigen Stiftungen. Sie unterliegen zusätzlich der Erbersatzsteuer, wenn sie "wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet" sind. Die genaue Abgrenzung ist umstritten. Dem gegenüber stehen die steuerbegünstigten Stiftungsformen, insbesondere die gemeinnützigen Stiftungen.

Obwohl die steuerpflichtigen Stiftungen nicht den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, entlasten insbesondere viele Familienstiftungen öffentliche Hände, da sie häufig Ausbildung fördern und Bedürftige innerhalb von Familien unterstützen, die sonst öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen würden. Viele Familienstiftungen verfolgen auch zusätzlich gemeinnützige Zwecke.

Leitung der Arbeitsgemeinschaft

Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale)
POELLATH
Rechtsanwälte und Steuerberater mbB

Dr. Günter Isfort
Schüchtermann-Schiller'sche Familienstiftung zu Dortmund

Dr. Lutz v. Meyerinck
John Fontenay´s Testament

Materialien