Eine Patenschaft ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Tandempartnern, einem Mentor und einem Mentee bzw.  einem „Patenkind“ oder einer Paten-Gruppe (z.B. Familie, Schulklasse) und einer Patin bzw. einem Paten. Inhalt der Patenschaft sind regelmäßige Treffen und gemeinsame Begegnungen, um den Mentees individuell angepasste Unterstützung zur Verbesserung der Teilhabechancen zu geben. Dieses Verständnis beruht auf den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend festgelegten Mindestanforderungen an Patenschaften, die im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten:

Die Patenschaften werden beidseitig freiwillig geschlossen, die Tätigkeit der Paten erfolgt unentgeltlich. Inhalt und die Form einer Patenschaft richten sich individuell nach dem, was im Tandem konsensfähig ist und organisiert werden kann. Das Tandem gestaltet die Patenschaft hinsichtlich Aktivitäten, Häufigkeit und Dauer selbst. Verbindlichkeit und Regelmäßigkeit tragen jedoch zum Fortbestehen einer Beziehung bei und sind überdies in dokumentierter Form auch als Beleg für eine dauerhafte Förderung unabdingbar.

Die Patenschaft ist darauf ausgerichtet, sozioökonomisch oder wegen erschwerender individueller Bedingungen benachteiligte Menschen zu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, ihr Potential zu entfalten und die in der Patenschaft vereinbarten Ziele zu erreichen. Die „Chancenpatenschaften“ sollen zur Erhöhung von Teilhabechancen beitragen. Das Matching erfolgt in einem persönlichen Kontakt mit der teilnehmenden Organisation auf lokaler Ebene.

  • Teilnehmen können alle Mitgliedsorganisationen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (das Programm wird v.a. durch bundesweit agierende Programmträger durchgeführt – einer der Beteiligten ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen).
  • Teilnehmende Organisationen sollen Erfahrungen in der Mentoren- bzw. Patenarbeit bzw. Erfahrungen in der systematischen Arbeit mit Ehrenamtlichen (z.B. Qualifizierung von Ehrenamtlichen) haben.
  • Teilnahmebereite Organisationen brauchen ein Konzept für die Patenschaften und die Betreuung der Patinnen und Paten (kann nach Zusage der Förderung von Patenschaften noch im Detail erarbeitet werden).
  • Teilnahmewillige Organisationen müssen bereit sein, die Anforderungen zur Durchführung und Abrechnung des Programms zu erfüllen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesverband zu unterschreiben.
  • Die Organisationen müssen bereit sein, mindestens 50 Patenschaften zu übernehmen.
  • Die endgültige Auswahl trifft der Bundesverband Deutscher Stiftungen nach Maßgabe der Förderrichtlinien des Programms sowie der vorhandenen Plätze.

  • Bildungspatenschaften für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Lesepatenschaften, Hilfe beim Schulübergang, Schulabschluss, Übergang in Ausbildung / auf weiterführende Schulen, Fortbildungen, berufliche Eingliederung und Qualifikation
  • Migrantinnen und Migranten aller Altersgruppen: Sprachförderung, Schulabschluss, berufliche Eingliederung
  • Nachbarschaftshilfe: Mentoring zur Integration junger zugewanderter Menschen (Familien) in eine lokale Gemeinschaft; Unterstützung beim Ankommen, Orientierung, kultureller und sprachlicher Austausch durch gemeinsame Aktivitäten
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Inklusionspatenschaften und weitere Integrationspatenschaften für Personengruppen mit besonderen Herausforderungen, z.B. Jugendliche aus betreuten Wohngemeinschaften, ehemals straffällige Jugendliche, besonders von Jugendarbeitslosigkeit bedrohte junge Menschen („Ausbildungsabbrecher“) etc.
  • Möglich ist auch, spezielle Patenschaftsangebote beispielsweise für Gruppen in Schulen oder Stadtteilen zu entwickeln, oder spezielle Angebote für Vorschuleinrichtungen zur Förderung der Sprachfähigkeit, oder für Frauen mit Migrationshintergrund, einzurichten, die wenig Deutsch sprechen oder lesen können und damit von der gesellschaftlichen Teilhabe weitgehend abgeschnitten sind.
  • Es sind sowohl 1:1-Patenschaften als auch Gruppenpatenschaften (z.B. für eine Familie) möglich.

Die teilnehmenden Organisationen bestimmen ihre Zielgruppe selbst, sprechen mögliche Mentees an, gewinnen Engagierte und organisieren Matchings. Je nach Projekt erfolgt das ganz unterschiedlich. Diese Flexibilität ist eine Besonderheit des Programms, und der Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt die teilnehmenden Organisationen hierbei konzeptionell.

Grundlage jeder Patenschaft ist eine kurze schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die von der teilnehmenden Organisation eingeholt wird und gegenüber dem Bundesverband die Basis für die Auszahlung der Fördermittel ist.

  • Eine Patenschaft wird bis zu 2 Jahre lang mit einem Festbetrag von 200 Euro jährlich gefördert. Die Art der Finanzierung (Festbetrag) lässt den beteiligten Stiftungen viel Spielraum, wie sie das Geld für die Patenschaftsprojekte verwenden möchten.
  • Zwischen dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und der teilnehmenden Mitgliedsorganisation wird ein Vertrag abgeschlossen, der Grundlage für die Weiterleitung der Mittel ist. Jede Organisation ist verantwortlich für die pünktliche und ordnungsgemäße Abrechnung der Mittel.

Die Organisationen sind im Rahmen der finanziellen Richtlinien frei bei der Verwendung der Mittel für das Patenschaftsprogramm. Die Erfahrungen zeigen: Nicht nur die Mentees brauchen Hilfe, sondern auch die ehrenamtlichen Patinnen und Paten. Sie brauchen Austausch, Reflexion und Evaluation. Die Finanzierung des Patenschaftsprogramms ermöglicht somit in begrenztem Umfang auch, eine hauptamtliche Betreuung für das Patenschaftsprojekt innerhalb der Organisation zu organisieren.

  • Förderzeitraum der Projekte ist immer das jeweilige Kalenderjahr.
  • Die einzelne Patenschaft wird jedoch höchstens zwei Jahre lang gefördert.

  • Der Bundesverband ist für die teilnehmenden Organisationen die zentrale Anlaufstelle bei der Durchführung des Patenschaftsprojekts.
  • Er gibt Hinweise für die Verwendung und Abrechnung der Mittel und unterstützt die Mitgliedsorganisationen in der Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Gewinnung von Paten in Form von Infomaterialien, Checklisten, Musterdokumenten, Druckvorlagen etc.
  • Der Bundesverband vernetzt die teilnehmenden Mitgliedsorganisationen untereinander, unterstützt sie zum Thema Mentoringorganisation und -konzeption und bei der Evaluation der Patenschaften. Er hilft, den Know-How-Transfer durch praktische Tipps zu organisieren, z.B. für das "Matching" von Paten und Mentees, die Durchführung von Patenveranstaltungen, Fachvorträgen, Fortbildungen etc.
  • Der Bundesverband organisiert und unterstützt Vernetzungstreffen und Fortbildungsveranstaltungen auf regionaler oder bundesweiter Ebene. Alle Details für den Förderzeitraum werden laufend entsprechend der Bedarfe der teilnehmenden Organisationen geplant und organisiert.

  • Die teilnehmenden Organisationen organisieren eine vereinbarte Zahl von Patenschaften, treffen die nötigen Vereinbarungen und organisieren dafür die Öffentlichkeitsarbeit für das Gewinnen von Patinnen und Paten und das Matching zwischen Mentees und Patinnen und Paten,
  • Sie sind für die beteiligten Paten und Mentees Ansprechpartnerin, organisieren Kontakte zu Paten in der laufenden Arbeit und gewährleisten die Ansprechbarkeit der Organisation,
  • Sie organisieren ein etwa zweimonatliches Treffen der beteiligten Patinnen und Paten für den Erfahrungsaustausch und die fachliche Weiterqualifizierung (z.B. Fachvorträge) – gern auch mit anderen örtlichen Einrichtungen, 
  • Sie führen die ordnungsgemäße Abrechnung der finanziellen Mittel auf der Grundlage eines Weiterleitungsvertrags nach den Vorgaben des Programms durch,
  • Sie sind bereit, sich am Erfahrungsaustausch auch auf Bundesebene zwischen den beteiligten Mitgliedsorganisationen zu beteiligen.

  • ADNA Agreement & Empowerment e.V., Aachen
  • BGV e.V. (Bildung und Gesundheits-Verein für benachteiligte, behinderte Kinder und Jugendliche mit und ohne Albinismus e.V.), Dortmund
  • Bürgerstiftung Barnim Uckermark, Eberswalde
  • Bürgerstiftung Berlin
  • Bürgerstiftung Duisburg
  • Bürgerstiftung Göttingen
  • Bürgerstiftung Holzkirchen
  • Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland
  • Bürgerstiftung Kernen
  • Bürgerstiftung Lilienthal
  • Bürgerstiftung München
  • Bürgerstiftung Neukölln
  • Bürgerstiftung Ostfildern
  • Bürgerstiftung Rottenburg / Neckar
  • Bürgerstiftung Stuttgart
  • Diehl-Zesewitz-Stiftung, Magdeburg 
  • Evangelische Schulstiftung im EKBO, Berlin
  • Evangelische Stiftungen Osnabrück mit der Diakonie Osnabrück/Café Mokka, Osnabrück 
  • Freiburger Bürgerstiftung
  • JOBLINGE-Stiftung, München
  • Stiftung Bürger für Leipzig
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft gGmbH, Berlin
  • Stiftung Kalk Gestalten, Köln
  • Wiesbaden-Stiftung
  • Wir sind Wir e.V., Weißwasser
  • Wolfgang und Regina Böllhoff-Stiftung, Bielefeld

Für die Klärung aller weiteren Fragen stehen Ihnen die verantwortlichen Ansprechpartner im Bundesverband Deutscher Stiftungen gern zur Verfügung.

Lachende und fröhliche Menschen
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Programm Chancenpatenschaften

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt als Träger des Bundesprogramms "Menschen stärken Menschen" Stiftungen bei der Durchführung ihrer Mentoring- und Patenschaftsprojekte.

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