Teilnahmebedingungen

Das Stiftungspanel beschäftigt sich explizit mit Themen rund um das Stiftungswesen. Die Befragungen richten sich nur an Stiftungen, um Entwicklungen im Stiftungssektor zu dokumentieren. Das Stiftungspanel ist ein reines Online-Panel, so dass alle Umfragen bequem am Computer beantwortet werden können.

Für die Teilnahme am Stiftungspanel (im Folgenden kurz "Panel") gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Panelbetreiber und -eigentümer ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

  1. Panel-Teilnehmer
    Panel-Teilnehmer muss eine Stiftung sein, die ihren Sitz in Deutschland hat. Die Stiftung muss nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sein. Die Teilnahme am Panel ist freiwillig und kostenlos, eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
  2. Ansprechpartner der Stiftung
    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Stiftung eine natürliche Person als Ansprechpartner bevollmächtigt, der die Panel-Umfragen beantwortet. Der Ansprechpartner muss Vorstand/Geschäftsführer(in) / Mitarbeiter(in) der Stiftung sein. Pro Stiftung ist nur die Registrierung eines Ansprechpartners möglich. Wechselt der Ansprechpartner der Stiftung, so bevollmächtigt die Stiftung einen neuen Ansprechpartner, der sich erneut registrieren muss. Der Ansprechpartner verpflichtet sich, die Online-Fragebögen sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und keine vorsätzlichen Täuschungen oder Beeinflussungen vorzunehmen.
  3. Stammdaten der Stiftung
    Zur Registrierung muss der Ansprechpartner die notwendigen Stammdaten der Stiftung angeben. Werden Einladungen zu Umfragen regelmäßig ignoriert oder liegen sonstige wichtige Gründe vor, behält sich der Bundesverband Deutscher Stiftungen vor, die Stiftung vom Panel auszuschließen. Meldet sich die Stiftung vom Panel ab bzw. wird sie ausgeschlossen, werden die Stammdaten gelöscht. Bis zum Zeitpunkt der Abmeldung gesammelte Umfragedaten werden nicht gelöscht.
  4. Einladung zu Umfragen 
    Die Stiftungen werden in unregelmäßigen Abständen vom Bundesverband Deutscher Stiftungen zur Teilnahme an Umfragen eingeladen. Ein Rechtsanspruch auf Einladung zu Umfragen besteht nicht. Es besteht keine Verpflichtung, an jeder einzelnen Befragung teilzunehmen. Eine gelegentliche Teilnahme ist aber unumgänglich, um den Registrierungs-Account aktiv zu halten. Um aussagekräftige Ergebnisse zu generieren, ist die regelmäßige und langfristige Teilnahme aller registrierten Stiftungen wünschenswert und notwendig.
  5. Datenschutz
    Die Angaben werden nach den Vorgaben des gültigen Datenschutzrechts behandelt.
  6. Befragungsergebnisse
    Die Befragungsergebnisse werden in gedruckter Form und / oder online veröffentlicht. Die teilnehmende Stiftung wird exklusiv vorab über die Ergebnisse informiert.
Kontakt

Wir beantworten Ihnen gerne weitere Fragen zum Stiftungspanel.

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