Findungsausschuss des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

© Ico Maker / stock.adobe

Zur Erarbeitung von Wahlvorschlägen für die Besetzung vakanter Positionen im Vorstand und Beirat des Bundesverbandes hat der Vorstand einen Findungsausschuss eingesetzt, der in der Regel einmal jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung tagt. Dem Findungsausschuss gehören die amtierenden Vorsitzenden sowie stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, des Beirates und der Konferenz der Arbeitskreisleitungen (AKK) an.

Zu besetzende Mandate (Frist 5. Februar)

 

Vorstand

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 ist das Amt der/des stellvertretenden Vorsitzenden neu zu besetzen, da das Mandat von Ansgar Wimmer (Vorsitzender des Vorstandes, Alfred Toepfer Stiftung F.V.S.) endet. Im Einklang mit den Vorgaben der Satzung strebt Herr Wimmer eine dritte Amtszeit an und stellt sich zur Wiederwahl als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes.

Die Aufgaben des Vorstandes richten sich nach den einschlägigen Regelungen der Satzung des Bundesverbandes. Für eine Mitarbeit im Vorstand sind nachgewiesene Erfahrungen durch die Tätigkeit in einem Gremium des Verbandes sinnvoll und wünschenswert.

Beirat

Mit Ablauf der Amtszeit von Dr. Frank Suder (Vorstand, Fritz Thyssen Stiftung) steht im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 auch ein Mandat für den Beirat zur Disposition. Herr Dr. Suder strebt eine dritte Amtszeit an und stellt sich der Wiederwahl als Mitglied des Beirates.

Die Aufgaben des Beirats richten sich nach den einschlägigen Regelungen der Satzung. Der Beirat repräsentiert in seiner Zusammensetzung die Breite und Vielfalt des Stiftungssektors.

Voraussetzungen für ein Gremienmandat

Es sind alle Mitglieder des Verbandes herzlich eingeladen, unabhängig von den zur Wiederwahl antretenden Amtsinhabern geeignete Personen für die oben genannten Mandate vorzuschlagen. Voraussetzung hierfür ist die haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Mitgliedsstiftung (in der Regel in einer Führungsposition; z.B. Vorstände, Gremienmitglieder oder Stiftende). Selbstbewerbungen sind möglich, müssen jedoch durch die Empfehlung einer weiteren Mitgliedsstiftung begleitet werden. Nominierungen oder Bewerbungen können bis zum Montag, 5. Februar 2024, unter Beifügung eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Darstellung der wichtigsten Stationen in Form eines Fließtextes mit etwa 100 bis 150 Wörtern), Angaben zur Eignung für die konkrete Position (in Form eines Motivationsschreibens mit etwa 150 bis 250 Wörtern, ergänzend ggf. bisherige Funktionen in Gremien des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Stichpunkten) sowie Kontaktdaten unter findungsausschuss[at]stiftungen[punkt]org eingereicht werden.

Weiteres Verfahren

Die Besetzung der Vorstands- und Beiratsmandate richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben der Satzung des Bundesverbandes.

Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Über die eingereichten Vorschläge berät der Findungsausschuss im Rahmen seines Auftrags. Für Rückfragen zum Verfahren stehen die Mitglieder des Findungsausschusses zur Verfügung. Auskünfte über einzelne Empfehlungen oder die Beratungen der Kommission sind nicht möglich. Alle Informationen über die Arbeit des Findungsausschusses sowie zu den Besetzungskriterien sind in einem Leitfaden gebündelt, den Sie anliegend einsehen können.

Mitglieder des Findungsausschusses

  • Annette Heuser, Vorsitzende des Vorstandes
  • Ansgar Wimmer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes
  • Dr. Lothar Dittmer, Vorsitzender des Beirates
  • Prof. Dr. Regina Back, stellv. Vorsitzende des Beirates
  • Nadja Zieren, Vorsitzende der Konferenz der Arbeitskreisleitungen
  • Dr. Ingmar Ahl, stellv. Vorsitzender der Konferenz der Arbeitskreisleitungen