Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Kongress „Deutscher Stiftungstag 2024“

Der Kongress „Deutscher Stiftungstag 2024“ in Berlin (im Folgenden „Kongress“) wird veranstaltet vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Karl-Liebknecht-Straße 34 10178 Berlin (im Folgenden „Kongressveranstalter“).

1. Anmeldung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Veranstaltungsslots des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Stiftungen, Partner sowie anderer gemeinnütziger und kommerzieller Organisationen auf dem Deutschen Stiftungstag 2024). Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Bundesverband den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an dem Kongress verbindlich an. Die Anmeldung einer Person ist nicht übertragbar. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen werden bei Buchungen bevorzugt berücksichtigt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

2. Gebühren / Zahlungsbedingungen

Es gelten die Gebühren für den Kongress, wie sie auf der Kongress-Website aufgeführt sind. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Buchungsbestätigung. Die Gebühren sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Zahlungseingang erhalten Sie das digitale Ticket zum Deutschen Stiftungstag 2024.

3. Leistungen

Die Teilnehmenden haben die vertraglich vereinbarten Kongressgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungstermine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrgenommen werden können. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. Der Bundesverband ist berechtigt, angekündigte Referierende im Bedarfsfall durch eine andere Person zu ersetzen. Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität des Deutschen Stiftungstages nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Kongressgebühr.

4. Rücktritt / Stornierungen

Es besteht jederzeit vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit, von der Buchung der Veranstaltung zurückzutreten. Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an eventmanagement@beeftea.de zu richten. Bei Stornierungen zwischen dem 5. Dezember 2023 und dem 21. April 2024 wird eine Gebühr in Höhe von 60% des Ticketpreises berechnet. Stornierungen ab dem 22. April 2024 können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall sind die vollen Gebühren laut Anmeldung zu bezahlen. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. 

5. Haftung

Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Von der Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

6. Bild- und Fotomaterial

Der Deutsche Stiftungstag ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Foto- und Filmmaterialien gefertigt werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen verwendet diese im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen zur Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte finden Sie in den Datenschutzbestimmungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.

7. Personenbezogene Daten und Fotos

Der Kongressveranstalter bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, ein Porträtfoto und Kontaktinformationen im "Bereich für Teilnehmende” einzustellen und dadurch eine Vernetzung zwischen den Teilnehmenden zu ermöglichen. Die dafür notwendige Zustimmung, die von den Teilnehmenden im Rahmen des Ticketkaufs erfolgen muss, kann später im “Bereich für Teilnehmende” jederzeit widerrufen werden.

8. Hannover Congress Centrum

Mit Gebrauch des kostenlosen W-Lans in der Tagungsstätte des Deutschen Stiftungstages verpflichten Sie sich, dieses nicht für missbräuchliche Zwecke zu nutzen.

9. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrung:
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

  • im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab Vertragsschluss
  • im Falle eines Kaufvertrags ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie das Ticketmanagement für den Deutschen Stiftungstag 2024 (BEEFTEA group GmbH, Schlüterstraße 36, 10629 Berlin, E-Mail: eventmanagement@beeftea.de, Telefon: (030) 269392 - 69) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die vertraglich vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und bestätigen, dass Sie wissen, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlischt.  

Bei Kauf von digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt haben, dass wir mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen und Sie die Kenntnis davon haben, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren. 

10. Vertragserfüllung durch Dritte 

Der Kongressveranstalter ist berechtigt, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung heranzuziehen. 

11. Ausschluss von der Veranstaltung 

(1) Der Kongressveranstalter behält sich vor, Teilnehmende von dem Kongress auszuschließen, wenn die Person 
a) den Kongress nachhaltig stört oder andere Teilnehmende gefährdet; 
b) bei Vertragsschluss nicht nur unerheblich falsche oder unvollständige Angaben macht; 
c) den Kongress für parteipolitische/weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art missbraucht; 
d) während der Veranstaltung andere Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert. 

(2) Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen des Ausschlusses nicht. 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Salvatorische Klausel 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

(2) Sofern der/die teilnehmende Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen/ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein/ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Sitz des Kongressveranstalters. 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Fall von Regelungslücken.
 


Stand 12/2023