Über die Mythen der Geldanlage von Stiftungen

Mythen rund um die Geldanlage von Stiftungen
Stiftungsvermögen
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24.01.2020
Stiftungsvermögen
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Seit Beginn der Finanz- und Staatsschuldenkrise müssen sich Stiftungen mit extrem niedrigen, zum Teil negativen Zinsen arrangieren. Für viele Stiftungen ist das eine enorme Herausforderung. Hartnäckige Mythen der Kapitalanlage, fehlende Anlagerichtlinien sowie Fragen der Haftung schüchtern vor allem kleine, ehrenamtlich geführte Stiftungen ein. Die SOS-Kinderdorf-Stiftung hat ein White Paper verfasst, um diesen Stiftungen Mut zu machen und dabei zu helfen, dass Stiftungen auch im aktuellen Umfeld erfolgreich wirtschaften können. Die zentralen Erkenntnisse des White Paper fasst Petra Träg, Geschäftsführerin der SOS-Kinderdorf-Stiftung, für uns in einer Reihe von Artikeln zusammen. Im ersten Teil räumt sie mit vier Mythen rund um die Geldanlage von Stiftungen auf. 

Mündelsicherheit und weitere Anlagemythen 

Seit Beginn der Finanz- und Staatsschuldenkrise müssen sich Stiftungen mit extrem niedrigen, zum Teil negativen Zinsen arrangieren. Für viele Stiftungen ist das eine enorme Herausforderung. Hartnäckige Mythen der Kapitalanlage, fehlende Anlagerichtlinien sowie Fragen der Haftung schüchtern vor allem kleine, ehrenamtlich geführte Stiftungen ein. Die SOS-Kinderdorf-Stiftung hat ein White Paper verfasst, um diesen Stiftungen Mut zu machen und dabei zu helfen, dass Stiftungen auch im aktuellen Umfeld erfolgreich wirtschaften können. Die zentralen Erkenntnisse des White Paper fasst Petra Träg, Geschäftsführerin der SOS-Kinderdorf-Stiftung, für uns in einer Reihe von Artikeln zusammen. Im ersten Teil räumt sie mit vier Mythen rund um die Geldanlage von Stiftungen auf.

Wenn es um die Kapitalanlage geht, treffen die Landesstiftungsgesetze der deutschen Bundesländer nur vage Aussagen: Zum Beispiel heißt es dort, dass das Vermögen einer Stiftung „sicher und wirtschaftlich“ zu verwalten sei, anderswo dass es „ungeschmälert“ zu erhalten ist. Während diese Formulierungen noch nicht einmal einen Hinweis darauf geben, ob es um den realen oder den nominalen Kapitalerhalt geht, kursieren doch bestimmte Vorstellungen darüber, wie Stiftungen ihr Kapital anlegen müssen. Welche Mythen zur Geldanlage gibt es und wie wahr sind sie? 

Mythos 1: Das Geld muss „mündelsicher“ angelegt werden 

Der Mythos der Mündelsicherheit hält sich hartnäckig - dabei wurde das Gebot der mündelsicheren Anlage für Stiftungen in allen Bundesländern abgeschafft, zuletzt 1995 in Bayern. Der Mythos führt jedoch dazu, dass viele Stiftungen ihr Kapital nur sehr sicher anlegen. Damit verbleiben für die Geldanlage nur Bankeinlagen, Pfandbriefe und Anleihen von Bund und Ländern - in dem Glauben, dass diese frei von jeglichen Risiken sind. Wenn aber eine Stiftung heute ihr Geld mündelsicher anlegt, bedeutet dies vor allem einen realen Wertverlust. Eine mündelsichere Anlage ist deshalb grundsätzlich nicht aufrecht zu erhalten, da es im aktuellen Umfeld das dauerhafte Fortbestehen einer Stiftung gefährdet. Zudem gibt es in allen 16 Bundesländern keinen gesetzlichen Wortlaut, der Stiftungen tatsächlich eine mündelsichere Geldanlage vorschreibt. 

Außerdem weist z.B. das Bayerische Innenministerium darauf hin, dass der Vorstand bei der Anlage des Stiftungsvermögens einen weiten Gestaltungsspielraum hat (soweit nicht die Stiftungssatzung oder erlassene Anlagerichtlinien Einschränkungen enthalten) und nur wenige Anlageformen ausgeschlossen sind - vor allem solche, die keinen Ertrag bringen. 

Mythos 2: Es gibt eine 70/30-Regelung 

Unter 70/30 versteht man eine Investition zu 70 Prozent in Anleihen und zu 30 Prozent in Aktien. Diese Aufteilung hat sich in einer Zeit entwickelt, in der Anleihen eine durchschnittliche, langjährige Rendite von vier bis sechs Prozent brachten. Bei diesen Rahmenbedingungen machte eine solche Portfolioaufteilung durchaus Sinn, da hier hohe und sichere Erträge zu erwarten waren. Die Modellrechnungen ergaben, dass dieses Verhältnis ein optimales Resultat aus Renditeerwartung und Schwankungsbreiten ergab. Abgesehen davon war diese Aufteilung jedoch zu keiner Zeit für Stiftungen zwingend vorgegeben. Da es mittlerweile keine Zinsen mehr für Anleihen mit guter Bonität und überschaubarer Laufzeit gibt, ist das 70/30-Verhältnis schon längst nicht mehr ertragsoptimal. Auch die langfristigen Anlageergebnisse sprechen nicht dafür, dass eine 70/30- Aufteilung die beste Kombination ist, insbesondere nach Inflation. So brachten Deutsche Aktien im Zeitraum von 1900 bis 2016 eine auf Jahresbasis ermittelte reale Kapitalrendite von 3,3%, während mit 10-jährigen Bundesanleihen eine negative Realrendite von minus 1,3% erzielt wurde.

Mythos 3: Aktien sind reine Spekulation 

Ein Mythos, der längst nicht allein Stiftungen betrifft, ist die Mär von der hochspekulativen Aktie, die lediglich ein Zockerpapier ist. Hier wird kurzfristige Spekulation zur Ausnutzung von Kursgewinnen mit der langfristigen Anlage in Sachwerte verwechselt.  

Aktien sind aber konservative Anlagen und nicht zwingend spekulativ. Denn hinter Aktien stecken reale Wirtschaftsunternehmen, also die Beteiligung am Produktivkapital einer Volkswirtschaft. Zwar spiegeln sich im Aktienkurs auch kurzzeitige Stimmungen wider, die Bewertung an der Börse reflektiert jedoch langfristig den Wert einer Firma. Das bedeutet auch, dass der Wert der Unternehmen insgesamt steigt, solange es Wirtschaftswachstum gibt. Dies ist der Grund, warum Aktienindizes langfristig nach oben tendieren, auch wenn es zwischenzeitliche Rückschläge gibt.  

Deshalb sind Aktien gerade in der jetzigen Zeit eine sehr wichtige (aber unterrepräsentierte) Anlageklasse für Stiftungen, die ihren Satzungszweck erfüllen und ihr Kapital erhalten wollen – und müssen. Denn hinter dem stiftungsrechtlichen Gebot des Kapitalerhalts steckt letztendlich der Gedanke, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftungen erhalten werden muss.  

Warum sind nun gerade Aktien bei der langfristigen Anlage von Stiftungskapital notwendig? Aktien sind (wie Immobilien) Sachwertanlagen und bieten langfristig den besten Schutz vor Inflation, weil sie nicht beliebig vermehrbar sind, wie es etwa bei Geld oder Forderungspapieren (zum Beispiel Anleihen) möglich ist. Das lässt sich gut an einschlägigen Aktienindizes wie dem Dax zeigen. Der hat im Laufe der Zeit tatsächlich per Saldo stets zugelegt.  

Aus diesem Grund ist für Investoren mit einem langfristigen Horizont auch nicht entscheidend, wann sie in Aktien investieren, sondern nur, dass sie es überhaupt tun. Zwar gibt es am Aktienmarkt stets Gewinner und Verlierer, wer aber ein paar Anlagegrundsätze einhält, für den ist ein Aktieninvestment keine Spekulation, sondern eine der ertragreichsten Langfristanlagen. 

Mythos 4: Die Stiftungsaufsicht hat nur die Kontrolle der Stiftungen im Sinn 

Viele Stiftungen nehmen die Stiftungsaufsicht als Angstgegner wahr und vermeiden es, sich mit ihren Fragen an sie zu wenden. Dabei kann eine frühzeitige Kommunikation Vorteile bringen. Denn die Stiftungsaufsicht hat neben der Kontrolle der Stiftungen auch weitere wichtige Aufgabenschwerpunkte: Sie sollen die Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Stiftungsorgane stärken.1 

Dies legt nahe, dass sich die Aufsichtsbehörden als Ansprech- und Sparringspartner verstehen. Will eine Stiftung beispielsweise die Obergrenze für die Aktienquote in den Anlagerichtlinien anheben, macht es Sinn damit aktiv auf die Stiftungsaufsicht zuzugehen, diesen Schritt vor dem aktuellen Kapitalmarktumfeld zu besprechen und entsprechend zu begründen. Eine ähnliche Vorgehensweise könnte eine Stiftung verfolgen, wenn sie eine neue Anlageklasse in ihre Anlagerichtlinien aufnehmen und vorher mit der Stiftungsaufsicht abstimmen möchte, inwieweit diese mit dem derzeit gültigen Stiftungsrecht vereinbar ist.

 


Weitere Beiträge aus der Serie "Es gibt ein Leben nach dem Niedrigzins"

  1. Über die Mythen der Geldanlage von Stiftungen
  2. Anlagerichtlinien für Stiftungen – darauf gilt es zu achten
  3. Die vielfältigen Möglichkeiten der Geldanlage
  4. Haftungsregelungen für Stifter und Vorstände
  5. Handlungsstau einer Stiftung auflösen


Mehr zum Thema:

Wie Stiftungen erfolgreich wirtschaften können

White Paper "Niedrigzins, Mythen der Mündelsicherheit und Mut zur Veränderung" der SOS-Kinderdorf-Stiftung

Über die Autorin

Petra Träg ist ausgebildete Bankkauffrau und war über 20 Jahre in einer Bank in der Anlageberatung und der Vertriebsberatung tätig. Seit über 15 Jahren ist sie für die SOS-Kinderdorf-Stiftung im Einsatz und verantwortet unter anderem das Anlagemanagement der Dach- und Treuhandstiftungen. 

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