Anlagerichtlinien für Stiftungen – darauf gilt es zu achten

Mythen rund um die Geldanlage von Stiftungen
Stiftungsvermögen
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07.02.2020
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In Zeiten niedriger Zinsen ist die Frage nach der Anlage und Verwaltung des Stiftungskapitals von entscheidender Bedeutung. Schließlich muss eine Stiftung nicht nur ihr Kapital erhalten, sondern aus dessen Erträgen auch den Stiftungszweck erfüllen. Im zweiten Teil einer Artikelserie, basierend auf einem White Paper der SOS-Kinderdorf-Stiftung, geht es um Anlagerichtlinien, Stifterwillen und dessen Umsetzung.

Der Stifterwille als Dreh- und Angelpunkt

Die entscheidende Vorgabe für jede Stiftung ergibt sich aus dem Stifterwillen, so wie er in der Satzung niedergelegt ist. Sofern dort Vorgaben zur Anlage des Vermögens gemacht oder bestimmte Anlageklassen ausgeschlossen wurden, dürfen die Anlagerichtlinien diesen Vorgaben nicht widersprechen.

Die Anlagerichtlinien – darauf gilt es zu achten

Anlagerichtlinien sind für eine langfristig ausgerichtete Geldanlage, für Fragen der Haftung und damit für das dauerhafte Bestehen einer Stiftung von entscheidender Bedeutung. Sie regeln die wesentlichen Grundsätze der Bewirtschaftung des Vermögens einer Stiftung und bilden eine Art Leitfaden, der von den verantwortlichen Gremien regelmäßig überprüft werden sollte. Die Anlagerichtlinien müssen den jeweiligen gültigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechen – wenn sich im makroökonomischen Umfeld entscheidende Veränderungen ergeben, sollten sie angepasst werden.

Neben dem Stifterwillen ist auch geltende Rechtslage bei der Erstellung der Anlagerichtlinien zu beachten. Dabei hat die Erfüllung des Stiftungszwecks auf lange Sicht oberste Priorität. Es spricht also nichts dagegen, dass die Anlagerichtlinien alle Anlageklassen beinhalten, mit denen es realistisch ist, einen ausreichenden Ertrag zu erwirtschaften und den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Unter Beachtung des Stifterwillens genießt der Stiftungsvorstand somit einen weiten Ermessensspielraum. Dieser Spielraum endet erst dort, wo die Spekulation beginnt.

Der Zeithorizont: Planen für die Ewigkeit

Bei der Kapitalanlage ist das magische Dreieck der Geldanlage, bestehend aus Rentabilität, Sicherheit und Liquidität, von entscheidender Bedeutung. Eine wichtige Hilfestellung sollte dabei unabhängig von der persönlichen Risikoneigung eine möglichst langfristige Perspektive sein. Denn Stiftungen sind nicht für eine kurze Zeitdauer, sondern für lange Zeiträume angelegt – eigentlich über Generationen hinweg und letztlich für die Ewigkeit.

Beispiel Aktien: Wer sich den Deutschen Leitindex DAX über die vergangenen rund 30 Jahre anschaut, stellt fest, dass selbst ein massiver Kurseinbruch wie im Jahr 2000 rückblickend gar nicht mehr so dramatisch erscheint. Vor allem aber holte der DAX den Kursverlust bis 2008 wieder auf. Je länger der Anlagehorizont, desto mehr nimmt die Wahrscheinlichkeit von Verlusten ab.

Das entscheidende Element der Geldanlage: Diversifikation

Diversifikation bedeutet nichts anderes, als eine Vielzahl an Anlageklassen in einem Portfolio zu berücksichtigen und sich nicht nur auf eine oder zwei festzulegen. Eine breite Streuung bedeutet, auch innerhalb der Anlageklassen zu diversifizieren. Dadurch lässt sich ein Portfolio nach Rendite-Risiko-Eigenschaften optimieren.

In der Vergangenheit war eine breite Streuung gerade im Fall von Extremereignissen wie Kriegen, Hyperinflation, wirtschaftlicher Depression oder Währungsreformen hilfreich. Und genau hierfür müssen Stiftungen ihr Anlageverhalten diversifizieren: Wenn exogene Schocks auf einen Markt treffen, sollten sich nicht alle Assets der Stiftung in die gleiche, negative Richtung entwickeln.

Warum Stiftungen Handlungsspielraum brauchen

Wie bereits beschrieben, müssen die Anlagerichtlinien zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen passen – wenn sich diese entscheidend verändern, müssen auch die Anlagerichtlinien entsprechend angepasst werden. Wenn sich aber nicht die Rahmenbedingungen insgesamt, sondern lediglich die Marktverhältnisse ändern, muss die geltende Anlagerichtlinie einer Stiftung erlauben, ihre Anlage entsprechend anzupassen, ohne auf Vorstandsebene das Regelwerk ändern zu müssen.

In einem normalen Konjunkturverlauf muss eine Anlagerichtlinie bestehen können. Zwar gelingt es auch professionellen Investoren nicht, immer den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel zwischen den Anlageklassen je nach Konjunkturphase abzupassen. Zumindest aber bieten Handlungsspielräume bei der Gewichtung der einzelnen Assets die Möglichkeit, darauf bis zu einem gewissen Grad zu reagieren.

Professionalisierung als Grundvoraussetzung

Grundsätzlich ist der Vorstand einer Stiftung für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und haftet für die Kapitalanlage, sofern er nicht pflichtgemäß handelt. Hilfreich ist es, einen Geldanlageexperten im entsprechenden Gremium zu haben, entscheidend ist aber, dass sich jedes Gremiumsmitglied mit dem Thema auseinandersetzt. Das beinhaltet auch, dass jeder der Verantwortlichen versteht, wie die festgelegten Anlagenklassen funktionieren. Schließlich macht eine höhere Aktienquote nur dann Sinn, wenn diese phasenweise auch tatsächlich ausgenutzt wird. Ebenso bedeutet Professionalisierung, dass die Verantwortlichen mit zwischenzeitlichen Kursrückgängen (Buchverlusten) umgehen können. Ebenfalls zur Professionalisierung der Geldanlage gehört es, jede Investmententscheidung genau zu dokumentieren. Denn letztlich muss das zuständige Gremium der Stiftungsaufsicht nachweisen können, dass es bei jeder Investmententscheidung mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt vorgegangen ist.

 


Weitere Beiträge aus der Serie "Es gibt ein Leben nach dem Niedrigzins"

  1. Über die Mythen der Geldanlage von Stiftungen
  2. Anlagerichtlinien für Stiftungen – darauf gilt es zu achten
  3. Die vielfältigen Möglichkeiten der Geldanlage
  4. Haftungsregelungen für Stifter und Vorstände
  5. Handlungsstau einer Stiftung auflösen

 

Mehr zum Thema:

Wie Stiftungen erfolgreich wirtschaften können

White Paper "Niedrigzins, Mythen der Mündelsicherheit und Mut zur Veränderung" der SOS-Kinderdorf-Stiftung

Über die Autorin

Petra Träg ist ausgebildete Bankkauffrau und war über 20 Jahre in einer Bank in der Anlageberatung und der Vertriebsberatung tätig. Seit über 15 Jahren ist sie für die SOS-Kinderdorf-Stiftung im Einsatz und verantwortet unter anderem das Anlagemanagement der Dach- und Treuhandstiftungen. 

Transparenzhinweis

Artikel von externen Autoren: Transparenz und Selbstverständnis

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