Stiftungsrechtsreform: Referententwurf ist im Frühjahr 2020 zu erwarten

28.11.2019
Stiftungsrecht
Zurück zur Übersicht

Die Stiftungsrechtsreform hat es in die Halbzeitbilanz der Bundesregierung geschafft. Zu den Hintergründen und den nächsten Schritten sprachen wir mit Marie-Alix Frfr. Ebner von Eschenbach, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin Recht und Politik des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Alix Ebner
Marie-Alix Frfr. Ebner von Eschenbach

Frau Ebner von Eschenbach. Die Stiftungsrechtsreform hat es in die Halbzeitbilanz der Bundesregierung geschafft. Die Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“ hat also ihr Ziel erreicht. Was waren aus Ihrer Sicht die Hauptgründe, dass die Stiftungsrechtsreform nun wieder auf der Agenda der Bundesregierung steht?
Marie-Alix Frfr. Ebner von Eschenbach:

An erster Stelle war es die große Resonanz aus den Stiftungen. Über 1.000 Stiftungen haben sich an die Politik gewandt, um an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das Stiftungsrecht auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” zu ändern, zu erinnern und eine zügige Umsetzung anzumahnen. Vor dem Hintergrund, dass viele Stiftungen dafür einen mitunter aufwendigen Vorstandsbeschluss brauchen, finde ich die Zahl umso beachtlicher.

Zentrales Ziel der Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“ war es, den Gesetzgebungsprozess mit einem Referentenentwurf in Gang zu bringen, um auf dieser Basis in die Diskussion um einzelne Regelungen und entsprechenden Nachbesserungsbedarf einzugehen. Aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist jetzt zu hören, dass wir mit einem Referentenentwurf im Frühjahr rechnen dürfen. Wir brauchen ein Mehr an Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Regelungen und Erleichterungen bei Satzungsänderungen, Umwandlung in Verbrauchsstiftung oder Zu- und Zusammenlegung und last but not least ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung, um künftig ohne umständliche Vertretungsbescheinigungen agil im Rechtsverkehr handlungsfähig zu sein. Dabei ist es aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts wichtig, die Belange der kirchlichen Stiftungen einzubeziehen, etwa durch Sicherstellung der Fortgeltung der bestehenden Zuständigkeitsregelungen in den Landesgesetzen oder kirchlichen Stiftungsregistern.

Im Vorfeld haben Sie mit vielen Stiftungen gesprochen. Was haben Ihnen die Stiftungen berichtet?
Ja, in den vergangenen drei Monaten habe ich viele Gespräche mit Stiftungen geführt, die mir von ihrer Notlage erzählt haben. Etwa Stiftungen, die Kinder in Not unterstützen oder sich gegen Krebs einsetzen, die aufgrund der niedrigen Erträge und hohen Verwaltungskosten keine Mittel mehr für ihren Stiftungszweck zur Verfügung haben und deren Stiftungen langsam erstarren: „Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.“ Dieser Satz hat sich bei mir besonders eingeprägt.

In den Gesprächen stellte sich auch heraus, dass viele Stiftungsaufsichten sich aufgrund des geltenden Stiftungsrechts rechtlich nicht in der Lage sehen, den Stiftungen aus dieser Notlage zu helfen, etwa durch die Genehmigung ihrer Auflösung oder der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung. Auch die Zu- oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen gestaltet sich nach jetziger Rechtlage als sehr schwierig. Und die Niedrigzinsphase, die so vielen kleinen Stiftungen die Umsetzung des Stiftungszwecks erschwert, wird von den Stiftungsaufsichten in der Regel nicht als wesentliche Änderungen der Verhältnisse angesehen. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist jedoch notwendig, um Satzungsänderungen oder Zu- oder Zusammenlegungen von der Stiftungsaufsichten genehmigt zu bekommen. Diese Gespräche haben mich sehr bewegt und mich darin bestärkt, mich mit Nachdruck für die Stiftungsrechtsreform einzusetzen.

Die Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“ kam also zur rechten Zeit?
Ja, es war höchste Zeit. Nach den ersten Gesprächen mit Stiftungen und einem Gespräch mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August bei welchem auch mir gesagt wurde, dass aufgrund der geringen Priorität der Reform und mangelnder Personalressourcen ein Referentenentwurf nicht absehbar sei, der Unsicherheit in Bezug auf den Fortbestand der Großen Koalition und der anstehenden Halbzeitbilanz war mir klar, dass wir jetzt handeln müssen. Seit Jahren warten die Stiftungen auf eine Reform und die andauernde Niedrigzinsphase verschlechtert zunehmend die Lage der Stiftungen. Sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Ende Oktober 2019 im Handelsblatt Versicherungen dazu aufgerufen, gegen die Niedrigzinspolitik zu protestieren.

Sie haben bereits diverse politische Reformen begleitet und durchgesetzt. Wenn Sie das vergleichen: Was ist das Besondere an der Stiftungsrechtsreform? 
Das besondere an der Stiftungsrechtsreform ist, dass sie als klarer Umsetzungsauftrag im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und dass eigentlich (fast) alle den Bedarf einer Reform sehen – Bund und Länder, die Stiftungsaufsichten und die Stiftungen selbst. In der Frage, welche Regelungen reformiert werden sollen, gibt es naturgemäß unterschiedliche Auffassungen oder darüber, ob die in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Regelungen tatsächlich zum gewünschten Ziel führen. Dies sind alles Fragen, die in einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden können.

Welches Feedback bekommen Sie von Stiftungen bezüglich der Kampagne?
Sehr viele Stiftungen sind auf mich persönlich zugekommen, um dem Bundesverband für die aktive Interessensvertretung zu danken. Andere wiederrum äußerten sich skeptisch, ob die Regelungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zielführend seien.

Was können Stiftungen in Not aus Ihrer Sicht aktuell noch tun?
Wenn ich hier an rechtliche Instrumente denke, können Stiftungen in Not eine Zu- oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen anstreben oder eine Umwandlung in einer Verbrauchsstiftung; auch kann man sich mit anderen Stiftungen in Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen zu tun. Anderseits gibt es auch noch Möglichkeiten über Fundraising und Spendenaufrufe Mittel für den Stiftungszweck einzuwerben. Ich kann jedoch verstehen, dass Fundraising in Deutschland nicht jedermanns Sache ist.


Das ausführliche Interview mit Frau Ebner von Eschenbach lesen Sie in der Winter-Ausgabe der Stiftungswelt.

Wo liegen die individuellen Probleme und wie können Stiftungen in Not (noch) reagieren?
© 4zevar – stock.adobe.com

Was können Stiftungen (noch) tun?

In Deutschland gibt es über 22.000 Stiftungen. Jede von ihnen ist einzigartig. Gerade viele kleine Stiftungen stehen jedoch heute vor existenziellen Herausforderungen, wie uns Stifterinnen und Stifter berichten. Wo liegen die individuellen Probleme und wie können Stiftungen in Not (noch) reagieren?

Mehr
Aktuelle Beiträge
Geschlechtergerechtigkeit

Die Kraft der Frauen

Auch zum 100. Jubiläum des internationalen Frauentages gibt es in Sachen Gleichberechtigung noch viel zu tun. Nur langsam ändern sich Jahrhunderte alte Gesellschaftsstrukturen von Machtverteilung und Diskriminierung. Wie es gehen kann, zeigt die erfolgreiche Arbeit der Vicente Ferrer Stiftung zur Stärkung der Frauen im ländlichen Indien.

Mehr
Impuls

"Zum Wohle der Witwen und Waisen" – neu interpretiert

Fünf soziale Einrichtungen, darunter einen Seniorentreff, unterhält die Koepjohann’sche Stiftung. In der DDR hatte der Berliner Stiftung, die in diesem Jahr 230 Jahre alt wird, noch das Aus gedroht. Ein Gespräch mit den ehemaligen und amtierenden Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftung über die ewige Angst vor Enteignung und die Neuerfindung der Stiftung nach dem Mauerfall. 

Mehr
Stiftungsvermögen

Einfach selbst machen – der Weg zur passenden Geldanlage

Stiftungen brauchen Wertpapier-Investments, um auskömmliche Renditen zu erwirtschaften. Die Delegation der Anlage an Experten ist angesichts von Nullzinsen allerdings oft teuer. Das passende Portfolio selbst zu bauen ist deshalb sinnvoll und leichter, als viele Stiftungsverantwortliche denken – wenn man einige Grundregeln beachtet.

Mehr

Mehr zum Thema

Stiftungsrecht

Grundsteuerreform – Handlungsbedarf für Stiftungen

Die Grundsteuerreform betrifft auch Stiftungen, selbst wenn sie mit ihrem Grundbesitz grundsteuerbefreit sind. Eine erneute Prüfung der Steuerbefreiung ist nicht ausgeschlossen.

Mehr
Pressemitteilungen

Erfolg für Stiftungen: Bundestag beschließt Stiftungsrechtsreform

In seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 hat der Bundestag die dringend notwendige Reform des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt das neue Gesetz, da es zu mehr Rechtssicherheit führt, sieht jedoch Bedarf für weitere Reformschritte. Stiftungen haben nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Weiterentwicklung.

Mehr
Stiftungsrecht

Häufige Fragen zur Stiftungsrechtsreform

Wann kommt das Stiftungsregister? Wie ist mit Umschichtungsgewinnen zu verfahren? Können Stiftungen künftig leichter fusionieren? Wir geben einen Überblick.

Mehr