Stiftungen in der Demokratie

11.04.2019
Unsere Demokratie
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Dr. Rupert Graf Strachwitz, Vorstandsvorsitzender der Maecenata Stiftung, bezieht Klare Kante für Unsere Demokratie und zeigt fünf konkrete Möglichkeiten auf, was Stiftungen zur Förderung der Demokratie tun können. 

© privat
Dr. Rupert Graf Strachwitz

Schon seit einiger Zeit spielen communities of choice, selbst gewählte Gemeinschaften, bei der Suche nach Identität und der Ausbildung von Loyalität eine überaus große Rolle. Vergleichsweise selten suchen Menschen aus eigenem Antrieb Gemeinschaften, denen andere Menschen ohne diesen Antrieb angehören. Migranten beispielsweise machen sich auf, um sich einer Gemeinschaft anzugliedern, der die große Mehrheit der Angehörigen nicht freiwillig, sondern durch den Zufall der Geburt angehört. 70 Millionen Menschen sind weltweit so unterwegs – eine große Zahl und dennoch eine kleine Minderheit.

In der Regel sind jedoch freiwillige Gemeinschaften solche, deren Mitglieder sich alle freiwillig zur Mitgliedschaft entschlossen haben – Vereine beispielsweise. Diese besitzen gerade angesichts der offenkundigen Schwächen von nationalen Gemeinschaften ebenso wie Familiengemeinschaften für den sozialen Frieden eine ebenso überragende Bedeutung,wie für den sozialen Wandel und für die persönliche Entfaltung. Sie sind die Keimzellen der Demokratie! Dies, nicht ihre Dienstleistungen, ist letztlich der Grund, warum die Zivilgesellschaft, deren kollektive Akteure überwiegend Vereine sind, für unsere Gesellschaft nicht nett, sondern wichtig ist. In diesen Gemeinschaften Demokratie einzuüben, vom Respekt für konträre Meinungen über die Kunst des Debattierens und die Anerkennung von Regeln bis hin zu Verfahren der Ergebnisfindung, ist, wie Alexis de Tocqueville schon vor 200 Jahren festgestellt hat, unabdingbare Voraussetzung dafür, dass auch in großen komplexen Gemeinschaften Menschen- und Bürgerrechte, die Herrschaft des Rechts und nicht zuletzt das Regieren durch das Volk für das Volk, die Demokratie, erhalten und weiterentwickelt werden.

Diese Prozesse können Stiftungen prinzipiell nicht mitvollziehen, denn sie sind selbst nicht demokratisch aufgebaut; sie sind von ihrem Gestaltungsprinzip her nicht heterarchische, sondern hierarchische Organisationen, sind nicht frei, sondern gebunden. Sie folgen, solange sie bestehen, dem Willen ihrer Stifterinnen und Stifter.  

Das macht sie anders, aber nicht illegitim! Nach dem alten Grundsatz der forma externa – forma interna müssen kollektive Akteure in einem demokratisch aufgebauten Gemeinwesen diese Demokratie nicht zwingend in ihren Binnenprozessen abbilden; allerdings müssen sie gesetzeskonform handeln und anerkennen, dass die Gesamtform dem Prinzip der Demokratie folgt und sie dementsprechend auf eine Rolle als komplementäre Akteure beschränkt sind.

Es wäre gefährlich, wenn Stiftungen glauben würden, durch eine Art von Kosmetik oder durch Änderungen an Abläufen ihr eigenes Grundprinzip der Stiftertreue aushebeln zu können. Damit würden sie sich nämlich zugleich der Möglichkeiten berauben, die sie als Komplementäre haben – und würden doch letztlich nicht heterarchische Organisationen werden können. Selbst Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen mit Stifterversammlungen und ähnlichen Konstruktionen binden zwar einen größeren Kreis von Stiftern ein, beinhalten aber nicht den von der Demokratie zu fordernden, permanenten freien Willensbildungsprozeß aller Beteiligten in dem Sinne, dass diese die Herrinnen und Herren des Verfahrens sind. Das letzte Wort behalten die Stifter mit dem, was sie bei der Gründung festgelegt haben.

Stiftungen sollten sich deshalb nicht in die Tasche lügen, sondern zunächst die eigene Position reflektieren, um daraus Wege abzuleiten, um die Demokratie im Verbund mit den anderen Grundprinzipien unserer Gesellschaft, den Menschen- und Bürgerrechten, der Herrschaft des Rechts und den kulturellen Traditionen zu befördern und zu stützen. Besser als andere können sich Stiftungen beispielsweise für Menschen- und Bürgerrechte und die Herrschaft des Rechts einsetzen, gerade weil sie nicht den Schwankungen der Meinungsbildung unterliegen. Stärker als andere bilden sie selbst eine kulturelle Tradition. Hier wird ihre Komplementärfunktion deutlich.

Dennoch sind den Stiftungen zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, die Entwicklung der Demokratie zu fördern. Dazu zählen beispielsweise: 

  1.  Die Förderung des demokratischen Staatswesens (jenseits von politischen Parteien) ist von jeher einer der als steuerbegünstigt anerkannten Zwecke einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Wer die Möglichkeit hat, den Zweck einer Stiftung zu definieren, etwa bei einer Neugründung, ist dringend aufgerufen, diesen Zweck aufzunehmen und zu verwirklichen. 
  2. Auch in der Verwirklichung anderer Ziele lassen sich oft Wege finden, das Ziel einer demokratisch bestimmten Gesellschaft mit zu verwirklichen. Diese Wege sollten Stiftungen suchen und gehen. 
  3. Demokratie muß nicht auf Beschluß- und Verfahrensdemokratie reduziert werden. Im Gegenteil: Oft ist eine deliberative Demokratie, d.h. die Ermöglichung von partizipativer Mitwirkung an der Entscheidungsvorbereitung, wichtiger und weiterführend. Sie läßt sich auch in Stiftungen mit Mitarbeitern, Förderpartnern und anderen Stakeholdern verwirklichen. 
  4. Auch Spender können an einer deliberativen Demokratie innerhalb einer Stiftung mitwirken: Großspender, indem sie weniger, Kleinspender, indem sie mehr mitreden. 
  5. Stiftungen können Vorreiter in der Schaffung einer der wichtigsten Voraussetzungen einer funktionierenden Demokratie sein: der Verantwortlichkeit aller am Diskurs beteiligten Akteure. Diese äußert sich durch unbedingte Wahrhaftigkeit und durch Transparenz der Mittelherkunft, Mittelverwendung und Entscheidungsverfahren.  

Und schließlich: Wer Stiftungen zu aktiven Promotoren der Demokratie heranbilden will, muß sich mit überproportionaler Einwirkung einzelner Stiftungen auf Meinungsbildungsprozesse ebenso auseinandersetzen wie mit Behinderungen der Einwirkung durch staatliches Handeln oder mediale Diffamierung. Demut und Respekt auf Seiten der Stiftungen und Ermöglichung und Ermunterung auf Seiten ihrer Partner können eine katalytische Wirkung entfalten. Diese allerdings wird den Stiftungen nicht auf dem Silbertablett serviert. Sie müssen sich dafür anstrengen.

Zur Person

Dr. Rupert Graf Strachwitz ist Politikwissenschaftler und Historiker, Vorstand der Maecenata Stiftung, München, und Direktor des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft in Berlin.

Maecenata Stiftung

Die Maecenata Stiftung ist ein unabhängiger Think Tank zum Themenfeld Zivilgesellschaft, Bürgerengagement, Philanthropie und Stiftungswesen. Sie hat die Rechtsform einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts und ihren Sitz in München. Sie wurde 2010 errichtet und vereint seit 2011 alle Maecenata-Aktivitäten unter ihrem Dach. Die Stiftung steuert und bündelt die Aktivitäten ihrer Programme und vertritt erarbeitete Positionen nach außen. Sie versteht sich als ideeller Dienstleister der Zivilgesellschaft und tritt für deren transnationale Stärkung sowie für die Entwicklung einer offenen Gesellschaft in Europa und darüber hinaus ein. 

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