Partizipation in Stiftungen

03.06.2019
Unsere Demokratie
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Das Engagement von Stiftungen für die Demokratie ist vielfältig. Doch wie sieht es in ihnen selbst aus? In der neuesten Befragung des StiftungsPanels wollte der Bundesverband wissen, wie es um die Partizipation innerhalb von Stiftungen bestellt ist. Hier sind erste Ergebnisse

Wenn Stiftungen ab und an zu hören bekommen, sie seien undemokratisch, so zielt dieser Vorwurf in vielen Fällen auf die Struktur der Gremien ab. Die Vorstellung eines Stiftungsvorsitzes, der solitär die Geschicke der Stiftung lenkt, ist nach wie vor verbreitet. Daher wollten wir eingangs von den befragten Stiftungen wissen, wie ihre Gremien zusammengesetzt sind. Rund 8 Prozent gaben an, dass in ihrem vertretungsberechtigten Gremium nur eine Person sitzt (7,8 Prozent, n=192). In rund 60 Prozent der Fälle besteht das Gremium aus zwei bis drei Personen (57,8 Prozent). Neben dem vertretungsberechtigten Gremium steht knapp 60 Prozent der Befragten noch ein kontrollierendes und knapp 30 Prozent ein beratendes Gremium (58,6 bzw. 28,3 Prozent, n=191) zur Seite. Ein Viertel hat neben dem Vorstand keine weiteren Gremien (25,1 Prozent). Das mag daran liegen, dass den Stiftenden die Existenz der staatlichen Stiftungsaufsicht ausreichend erscheint und sie weitere Gremien zur Kontrolle oder Beratung der Stiftung nicht für notwendig halten. Da viele Stiftungen nur über ein geringes Vermögen verfügen und die Gremien meist ehrenamtlich besetzt sind, liegt zudem die Vermutung nahe, dass die Unterhaltung weiterer Gremien mitunter zu viel Aufwand bedeutet.

Sofern die Stiftungen neben dem vertretungsberechtigten Organ über ein kontrollierendes Gremium verfügen, geben über 90 Prozent von ihnen an, dass es keine personellen Überschneidungen zwischen den Mitgliedern beider Gremien gibt (91,1 Prozent, n=112). Jedoch halten acht Prozent der Befragten die Unabhängigkeit der Organmitglieder – und damit einen Aspekt der „Grundsätze guter Stiftungspraxis“– nicht ein. Für eine wirksame Überwachung der für die operative Tätigkeit verantwortlichen Stiftungsorgane ist dies jedoch eine Grundvoraussetzung.

Austausch mit den Zielgruppen

Außerdem wurden die Stiftungen gefragt, ob und inwiefern sie ihre Zielgruppen an Entscheidungen in ihrer Stiftung beteiligen. Am häufigsten tauschen sich Stiftungen den Antworten zufolge regelmäßig mit den Zielgruppen über die Stiftungsarbeit aus (33,9 Prozent, n=192). Am zweithäufigsten wird die Vertretung der Zielgruppen in den Stiftungsgremien (24,0 Prozent) genannt. Knapp ein Viertel der befragten Stiftungen lässt ihre Projekte und Maßnahmen von ihren Zielgruppen bewerten und die Ergebnisse in ihre Entscheidungen einfließen (23,4 Prozent). Diese Zahlen und damit die Partizipationsmöglichkeiten für die Zielgruppen sind durchaus ausbaufähig. Gerade Stiftungen als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft stünde es gut an, ihre Projekte und Programme nicht nur für die Menschen, sondern noch stärker mit ihnen gemeinsam umzusetzen. Den Befragungsergebnissen zufolge scheint das Potenzial dafür vorhanden zu sein: Etwas mehr als ein Drittel bis gut 40 Prozent finden die genannten Partizipationsmöglichkeiten generell sinnvoll. Überraschend sind die jeweils (deutlich) über zehn Prozent liegenden Anteile der Befragten, die zu den in ihrer Stiftung vorhandenen Beteiligungsformen für ihre Zielgruppen keine Angaben machen konnten oder wollten (alle Zahlen siehe Grafik).

Partizipation als Innovationsmotor

Daran anschließend wurden die Stiftungen, die ihre Zielgruppen in Entscheidungsprozesse einbinden, nach ihren Beweggründen dafür gefragt. Mehr als drei Viertel der Befragten geben an, dass Innovationen in der Stiftung gefördert werden, weil die Zielgruppen ihre Ideen einbringen (77,2 Prozent, n=92). Als zweithäufigstes Motiv wurde die durch die Einbindung geförderte Akzeptanz der Stiftung und ihrer Projekte in der Öffentlichkeit genannt (68,5 Prozent). An der Spitze stehen damit Beweggründe, die in erster Linie einen positiven Effekt für die Stiftung selbst haben. Auf den Plätzen drei bis fünf folgen mit deutlichem Abstand Beweggründe, die in erster Linie auf positive Effekte für die Zielgruppen selbst abzielen. 39,1 Prozent der Befragten wollen Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichen Prozessen schaffen und 34,8 Prozent demokratische Prinzipien erlebbar machen. 31,5 Prozent möchten mit der Beteiligung die Sozial- und Selbstkompetenzen der Zielgruppen fördern.

Eckdaten der Befragung

  • Zeitraum: 13.03. – 27.03.2019
  • Im StiftungsPanel: 553 Stiftungen
  • Rücklaufquote: 34,7 Prozent
Wie steht es um Mitbestimmung innerhalb von Stiftungen?
© Mikko Lemola – adobe.stock

Wie steht es um Mitbestimmung innerhalb von Stiftungen?

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