Keine Angst vor Rechtspopulisten!

Prof. Dr. Michael Göring
Unsere Demokratie
02.07.2018
Unsere Demokratie
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Stiftungen sind wesentliches Element einer aktiven Bürgergesellschaft, die sich selbstbewusst von der Politik wie von der Wirtschaft abgrenzt. Dabei gehen deutsche Stiftungen bei der Definition der Bürgergesellschaft zuallermeist von einer offenen Gesellschaft aus, fest verwurzelt in einem freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Grundverständnis. Auf dieser Basis werben wir für persönliches Engagement und für aktive Teilhabe und betrachten gerade Stiftungen als Beweis für soziales Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

Nun wird die Zivilgesellschaft in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Staaten durch rechtspopulistische, nationale Bewegungen herausgefordert. Wie verhalten wir uns? Ich denke, wir sollten keine Scheu vor Rechtspopulisten haben, sondern sie bei ihren Argumenten packen. Es gilt, klare Kante zu zeigen. Sind wir uns unseres freiheitlichen Grundverständnisses bewusst, so haben wir gute Argumente gegen Fremdenhass, Nationalismus, ausgrenzende Überheblichkeit und für globale Verantwortung, Chancengerechtigkeit und Minderheitenschutz. Wir sollten uns gerade auch schwierigen Themen wie dem Umgang mit dem Islam oder der Angst vor „Überfremdung“ bewusst zuwenden.

Unsere Positionen selbstbewusst vertreten

Wenn wir Abgeordnete der AfD zu Diskussionsforen einladen, sollten wir sie aber ebenso zu den Themen befragen, die uns gemeinnützige Stiftungen seit langem betreffen: Bildungsgerechtigkeit, Integration, Wissenschaft und viele weitere. Hören wir dann rechtspopulistische Argumente, so setzen wir ihnen unsere Positionen entgegen!

Reden wir aber zuallererst mit den Menschen, die die AfD wählen. Und vermeiden wir den Fehler, bei Diskussionen vorschnell Beiträge aus dem Publikum als rechtslastig abzutun, die die Sorgen vieler Menschen artikulieren. Wer etwa das Wort „Obergrenze“ in den Mund nimmt, ist noch lange kein Nationalist.

In einigen öffentlich-rechtlichen Stiftungen stellt sich die Frage  nach der Beteiligung von AfD-Mitgliedern in den Gremien. So wurde diskutiert, ob die AfD dem Rat der „Stiftung niedersächsische Gedenkstatten“ angehören darf. Niemandem ist heute wohl, wenn ein AfD-Vertreter etwa im Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ sitzen sollte. Ich schlage vor, Gremienbesetzungen, bei denen sich die Frage nach einem Platz für die AfD stellt, hinauszuzögern – soweit dies mit der Stiftungssatzung vereinbar ist – und abzuwarten, wie sich diese Partei entwickelt: Rutscht sie weiter ins Rechtsnationalistische oder häutet sie sich zu einer rechtskonservativen Partei? Sollte aber aufgrund der Statuten einer öffentlich-rechtlichen Stiftung die Vergabe eines Gremiensitzes an ein AfD-Mitglied unumgänglich sein, erfordert dies äußerste Wachsamkeit des Gremiums und seines Vorsitzenden.

Umgang mit der parteinahen Afd Stiftung

Bald wird es auch eine parteinahe Stiftung der AfD geben; der Bundesvorstand der Partei hat Mitte April empfohlen, die Desiderius-Erasmus-Stiftung als eine solche anzuerkennen und der Bundesparteitag hat diesen Entschluss jetzt bestätigt. Von einem „Think Tank“ der AfD ist die Rede. Da dürfen wir gespannt sein. Wir sind eine streitbare und wehrhafte Demokratie. Entwicklungen in der Bürgergesellschaft zu negieren, ist der falsche Weg. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat uns alle erst jüngst dazu ermahnt, für die Demokratie zu kämpfen. Wachsamkeit, Argumentationsstarke und Entlarvung sind faire „Waffen“ in diesem „Kampf“. Vertrauen wir auf die Stärke der open society!

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