Umgang mit Rassismus, Demokratiefeindlichkeit und neuen Rechten - Stiftung niedersächsische Gedenkstätten

Unsere Demokratie
© Stiftung niedersächsische Gedenkstätten / Jesco Denzel
10.05.2019
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Dr. Jens-Christian Wagner ist Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. Nach der Landtagswahl in Niedersachsen 2017 änderte der niedersächsische Landtag das Stiftungsgesetz der Stiftung, um den Einzug eines Mitglieds der AfD in den Stiftungsrat zu verhindern.Wagner bezieht hier Klare Kante und erklärt, warum seine Stiftung keine Vertreter der AfD in ihren Gremien akzeptiert.

Geschichte begreifen – für die Zukunft handeln: Zum Umgang mit Rassismus, Demokratiefeindlichkeit und neuen Rechten

Weltweit erleben wir in den vergangenen Jahren einen Aufstieg von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien. Überall auf der Welt schaffen es die Gegner der liberalen, offenen Demokratie mit denselben Mitteln, Wählerstimmen zu sammeln: Angstmacherei, vor allem gegenüber den „Fremden“, Schüren des Nationalismus sowie Diffamierung und Ausgrenzung politischer Gegner als „Volksfeinde“. 

Aus der Geschichte lernen, um für die Zukunft zu handeln 

Solche Hetze ist überall fehl am Platz. Besonders irritiert sie aber in Deutschland, jenem Land, in dem während des Nationalsozialismus die schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte begangen wurden – und das vor nicht einmal 75 Jahren. Und doch sitzt mit der AfD erstmals eine Partei im Bundestag und in allen Landesparlamenten, aus deren Reihen Rassismus, Antisemitismus und die Verharmlosung oder gar Leugnung der NS-Verbrechen mindestens geduldet werden.

Wir alle sind gefordert, dagegen Position zu beziehen. Das gilt insbesondere für die Gedenkstätten an den Orten von NS-Verbrechen. Das bedeutet, auch in aktuelle politische Debatten einzugreifen, indem Parallelen, aber auch Unterschiede zwischen dem Nationalsozialismus und der Neuen Rechten sowie Rechtspopulisten differenziert und wissenschaftlich fundiert herausgearbeitet werden. Wer für die Zukunft handeln will, muss die Geschichte begreifen. 

AfD in Stiftungsgremien? 

Viele Gedenkstätten befinden sich in der Trägerschaft privater oder öffentlich-rechtlicher Stiftungen. Gegner von Demokratie und Menschenrechten als Mitglieder in Aufsichtsgremien von Stiftungen zu haben, ist generell problematisch. Am schwierigsten aber wird es, wenn Vertreter einer Partei, aus deren Reihen dem Geschichtsrevisionismus und völkischen Rassismus das Wort geredet wird, in Aufsichtsgremien von Gedenkstätten sitzen sollen, die an die Opfer ihrer geistigen Vorväter erinnern. Hier wäre eine rote Linie überschritten, wäre der Bock zum Gärtner gemacht. 

Mit den Überlebendenverbänden gegen Geschichtsrevisionismus 

Vor dieser Gefahr stand 2017/18 auch die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, die Trägerin u.a. der Gedenkstätte Bergen-Belsen ist. Laut Stiftungsgesetz von 2004 stand jeder Landtagsfraktion ein Sitz in ihrem Stiftungsrat zu, der über den Haushalt und den Stellenplan der Stiftung entscheidet. Mit den Landtagswahlen im Oktober 2017 zog erstmals die rechtspopulistische AfD in den Landtag ein; damit stand auch ihr nach geltender Gesetzeslage ein Sitz im Stiftungsrat zu. Darauf reagierten mehrere Überlebendenverbände mit großer Besorgnis. Entsprechende Schreiben erreichten die Stiftung aus den USA, aus Frankreich und aus Israel. Die Sorgen gehen teils so weit, dass eine weitere Mitarbeit in Gremien der Stiftung in Frage gestellt wurde, sollte ein Sitz im Stiftungsrat an die AfD gehen.  

Diese Sorgen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung sehr ernst genommen. Die Stiftung hat den gesetzlichen Auftrag, die Opfer der NS-Verbrechen zu würdigen und eine kritische Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen sowie ihren Ursachen und Folgen zu fördern. Die AfD, die den angeblichen deutschen „Schuldkult“ beklagt, steht diesem Auftrag entgegen. Wer den deutschen „Schuldkult“ beklagt oder eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordert, hat in den Gremien der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten nichts verloren. Eine Mitgliedschaft der AfD im Stiftungsrat beschädigt den Ruf der Stiftung, die eng mit Opferverbänden in aller Welt zusammenarbeitet und sich seit ihrer Gründung 2004 bundesweit und international zu einem wichtigen und geachteten Akteur auf dem Feld der Forschung und Vermittlung zum Thema NS-Verbrechen entwickelt hat.  

AfD im öffentlichen Raum stellen – nicht in Stiftungsräten 

Es wäre falsch, die AfD zu ignorieren oder einfach nur auszugrenzen und damit ihren sorgsam gepflegten Opfermythos zu bedienen. Vielmehr müssen sich Politik und Wissenschaft – wie auch die Stiftung – inhaltlich mit ihren rassistischen und fremdenfeindlichen Positionen auseinandersetzen. Dafür haben wir die besten Argumente und eine direkte Auseinandersetzung mit AfD-Vertretern müssen wir nicht scheuen. KZ-Überlebenden sollten wir das aber nicht zumuten. Zudem muss die Auseinandersetzung mit der AfD und ihren Positionen im öffentlichen Raum stattfinden. Der Stiftungsrat tagt aber nicht öffentlich. Zudem ist der Stiftungsrat nicht der Ort für politische Debatten; das ist laut Gesetz auch gar nicht seine Aufgabe.  

Großes Aufsehen erregte im Januar 2017 der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke mit einer Rede in Dresden, in der er ein Ende des angeblichen Schuldkultes forderte und das Berliner Denkmal für die ermordeten Juden Europas als „Schandmal“ bezeichnete. Solche Positionen finden sich auch in der niedersächsischen AfD. Als eines von vielen Beispielen sei eine Pressemitteilung des AfD-Landesvorstandes vom 20. Dezember 2016 zitiert – vier Wochen vor Höckes Skandalrede: „Es wird Zeit, das Ruder herumzureißen, dem deutschen Volk wieder Schutz zu geben und endlich diesen irren Schuldkult aus Deutschland zu verbannen.“ Der Autor dieser Pressemitteilung ist mittlerweile Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion in Osnabrück.  

Stiftungsräte in der Verantwortung 

Von einem Mitglied des Stiftungsrates muss erwartet werden, dass es den gesetzlich definierten Stiftungszweck unterstützt und sich deshalb öffentlich von solchen Positionen distanziert und sie innerhalb seiner Partei bekämpft. Der Wille dazu ist in der Landtagsfraktion aber nicht vorhanden. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass das Stiftungsgesetz im Februar 2018 aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP geändert wurde. Nach neuem Recht entsenden nicht mehr automatisch alle Fraktionen einen Vertreter in den Stiftungsrat. Stattdessen wählt der Landtag vier Vertreter aus seiner Mitte, unabhängig von deren Fraktionszugehörigkeit. Ein Vertreter der AfD war nicht dabei, als der Landtag im April 2018 die vier Mitglieder wählte. 

Zwar wurde der AfD mit der Gesetzesänderung Gelegenheit gegeben, sich vor ihrer eigenen Klientel als Opfer angeblich undemokratischer Machenschaften der „Altparteien“ zu gerieren. Deutlich größer wäre aber der Schaden gewesen, der mit einer Entsendung eines AfD-Mitgliedes in den Stiftungsrat eingetreten wäre. Die demokratischen Parteien im Landtag haben der AfD Geschichtsrevisionismus, Rassismus und Antisemitismus nicht durchgehen lassen. Das nennt man historisches Bewusstsein, demokratische Verantwortung und klare Kante, und es wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber auch im Falle anderer Stiftungen so deutlich Position bezieht. 

Zur Person

Dr. Jens-Christian Wagner studierte Mittlere und Neuere Geschichte sowie Romanische Philologie Göttingen und Santiago de Chile. Er promovierte über das KZ Mittelbau-Dora, dessen Gedenkstätte er ab 2001 leitete. Seit 2010 vertritt Wagner die deutschen Bundesländer im Internationalen Komitee der Stiftung Auschwitz-Birkenau in Warschau. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zur Geschichte der Zwangsarbeit und der Konzentrationslager im Nationalsozialismus sowie der Erinnerungskultur nach 1945. Seit 2014 leitet er die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten.

Stiftung niedersächsische Gedenkstätten

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten ist eine 2004 vom Land Niedersachsen gegründete Stiftung öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist die Erforschung und Verbreitung des Wissens über die Verfolgung und den Widerstand in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie unterhält zu diesem Zweck Gedenkstätten in Niedersachsen, u.a. das Dokumentationszentrum KZ Bergen-Belsen.

Der Sitz der Stiftung befindet sich seit 2010 in der Thaerschen Villa in Celle.

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