Zum 1. Juli 2023 ist die BGB-Reform des Stiftungsrechts in Kraft getreten, die eine Neufassung der Landesstiftungsgesetze notwendig gemacht hat. Einige Länder haben ein neues Landesstiftungsgesetz verabschiedet. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, die den Gesetzgebungsprozess abgeschlossen haben. Die Liste der nun geltenden Gesetze wird laufend aktualisiert (politik[at]stiftungen[punkt]org).
Aktuelle Gesetze
Baden-Württemberg
Stiftungsgesetz Baden-Württemberg
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als Stiftung in Baden-Württemberg?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Bayern
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als bayerische Stiftung?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Berlin
Brandenburg
Stiftungsgesetz des Landes Brandenburg
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als Stiftung in Brandenburg?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Bremen
Stiftungsgesetz für das Land Bremen
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als Stiftung in Bremen?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Hamburg
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als hamburger Stiftung?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Hessen
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als hessische Stiftung?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern
Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Niedersachsen
Niedersächsisches Stiftungsgesetz
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als niedersächsische Stiftung?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als Stiftung in Nordrhein-Westfalen?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Sachsen
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als sächsische Stiftung
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Stiftungsgesetz Schleswig-Holstein
Landesverordnung zu Mindestanforderungen nach § 8 Absatz 6 Stiftungsgesetz (StiftGVO), ab Seite 36
Exklusiv für Mitglieder: Was gilt für mich als Stiftung in Schleswig-Holstein?
Handreichung zum Stiftungsgesetz
Rheinland-Pfalz und Saarland haben Gesetzentwürfe vorgelegt (zu den Kommentierungen des Bundesverbandes) und befinden sich auf der Zielgraden. Thüringen hat noch nicht vorgelegt. Bis die neuen Landesstiftungsgesetze verabschiedet wurden, sind die alten Landesstiftungsgesetz noch anwendbar. Dabei gilt: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, wenn das jeweilige Landesrecht den neuen BGB-Bestimmungen entgegensteht.