1. Wer kann die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennen?
Die Grundsätze guter Stiftungspraxis können durch alle gemeinwohlorientierten Stiftungen anerkannt werden, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie verfasst sind. Außerdem können „Freunde des Stiftungswesens“ mit gemeinnützigen Rechtsformen die Grundsätze guter Stiftungspraxis soweit anerkennen und anwenden, wie sie für die jeweilige Rechts- und Organisationsform sinngemäß anwendbar sind.
2. Warum können „Freunde des Stiftungswesens“ mit kommerziellem Interesse die Grundsätze guter Stiftungspraxis nicht anerkennen?
Die Grundsätze guter Stiftungspraxis sind eine durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verabschiedete Selbstverpflichtungserklärung von Stiftungen. Die Grundsätze sind ein Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln; mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz im gemeinnützigen Sektor. Daher sind sie für kommerzielle Organisationen nicht anwendbar.
3. Wie wirkt sich die Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis auf die Aufnahme in den Bundesverband Deutscher Stiftungen aus?
Die Grundsätze wurden von der Mitgliederversammlung als freiwillige Selbstverpflichtung verabschiedet. Eine Anerkennung stärkt die Stimme der Stiftungen, wird aber bei der Aufnahme in den Verband nicht bewertet.
4. Wie beeinflusst die Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis die Nutzungsmöglichkeiten von Verbandsangeboten?
Die Grundsätze guter Stiftungspraxis sind kein Kriterium für irgendeine Verbandsleistung. Anliegen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist es jedoch, als Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Transparenz im Sektor aktiv zu fördern. Eine breite Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis unterstützt dieses Ziel.
5. Wem teile ich mit, dass die von uns vertretene Stiftung die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennt?
Dem Mitgliederservice des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sollte durch die Stiftung mitgeteilt werden, wenn diese die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennt. Die Stiftung kann öffentlichkeitswirksam auf die Anerkennung durch ein Logo auf der Website oder in ihren print-Publikationen hinweisen.
Für die Mitteilung nutzen Sie entweder das Formular im Kasten rechts „Wir erkennen die Grundsätze guter Stiftungspraxis an“ oder Sie rufen uns an, oder senden uns eine E-Mail.
6. Welche Version der Grundsätze guter Stiftungspraxis kann ich anerkennen?
Seit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2019 kann ausschließlich diese Version der Grundsätze anerkannt werden.
7. Wenn die von mir vertretene Stiftung bereits die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennt, muss ich dann erneut mitteilen, dass wir die durch die Mitgliederversammlung im Juni 2019 beschlossene Version der Grundsätze anerkennen?
Für die 2019 verabschiedete erweiterte Version der Grundsätze ist keine erneute Anerkennung notwendig. Sie können gerne das aktualisierte Logo downloaden, um damit in ihren Medien auf die Anerkennung der Grundsätze hinzuweisen.
8. Was mache ich, wenn meine Stiftung die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkannt hat, aber die 2019 verabschiedete erweiterte Version der Grundsätze nicht anerkennt?
Sollte kein Einverständnis mehr mit der erweiterten Version der Grundsätze guter Stiftungspraxis bestehen, bitten wir um eine kurze Mitteilung an den Mitgliederservice des Bundesverbandes.
9. Wie kann ich öffentlich darauf aufmerksam machen, dass meine Stiftung die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennt?
Auf die Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis können Sie durch ein Logo in ihren Medien (online und Print) hinweisen.
10. Was sind Stiftungsgruppen spezifische Handlungsempfehlungen zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis?
Unter dem Dach der Grundsätze guter Stiftungspraxis wurden Empfehlungen und Maßstäbe für bestimmte Stiftungsgruppen konkretisiert. Weitere Handlungsempfehlungen ansehen.
Wir erkennen die Grundsätze guter Stiftungspraxis an
Handlungsempfehlungen zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis
Bürgerstiftungen oder kommunale und kirchliche Stiftungen haben eigene Empfehlungen für die Stiftungspraxis verabschiedet.
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