Häufige Fragen zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis können durch alle gemeinwohlorientierten Stiftungen anerkannt werden, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie verfasst sind. Außerdem können „Freunde des Stiftungswesens“ mit gemeinnützigen Rechtsformen die Grundsätze guter Stiftungspraxis soweit anerkennen und anwenden, wie sie für die jeweilige Rechts- und Organisationsform sinngemäß anwendbar sind.

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis sind eine durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verabschiedete Selbstverpflichtungserklärung von Stiftungen. Die Grundsätze sind ein Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln; mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz im gemeinnützigen Sektor. Daher sind sie für kommerzielle Organisationen nicht anwendbar.

Die Grundsätze wurden von der Mitgliederversammlung als freiwillige Selbstverpflichtung verabschiedet. Eine Anerkennung stärkt die Stimme der Stiftungen, wird aber bei der Aufnahme in den Verband nicht bewertet.

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis sind kein Kriterium für irgendeine Verbandsleistung. Anliegen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist es jedoch, als Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Transparenz im Sektor aktiv zu fördern. Eine breite Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis unterstützt dieses Ziel.

Dem Mitgliederservice des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sollte durch die Stiftung mitgeteilt werden, wenn diese die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkennt. Die Stiftung kann öffentlichkeitswirksam auf die Anerkennung durch ein Logo auf der Website oder in ihren print-Publikationen hinweisen.

Für die Mitteilung nutzen Sie entweder das Formular im Kasten rechts „Wir erkennen die Grundsätze guter Stiftungspraxis an“ oder Sie rufen uns an, oder senden uns eine E-Mail.

Seit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2019 kann ausschließlich diese Version der Grundsätze anerkannt werden.

Für die 2019 verabschiedete erweiterte Version der Grundsätze ist keine erneute Anerkennung notwendig. Sie können gerne das aktualisierte Logo downloaden, um damit in ihren Medien auf die Anerkennung der Grundsätze hinzuweisen.

Sollte kein Einverständnis mehr mit der erweiterten Version der Grundsätze guter Stiftungspraxis bestehen, bitten wir um eine kurze Mitteilung an den Mitgliederservice des Bundesverbandes.

Auf die Anerkennung der Grundsätze guter Stiftungspraxis können Sie durch ein Logo in ihren Medien (online und Print) hinweisen.

Unter dem Dach der Grundsätze guter Stiftungspraxis wurden Empfehlungen und Maßstäbe für bestimmte Stiftungsgruppen konkretisiert. Weitere Handlungsempfehlungen ansehen

Kontakt Mitgliederservice und Vernetzung

Telefon (030) 89 79 47-50

E-Mail
Wir erkennen die Grundsätze guter Stiftungspraxis an

Handlungsempfehlungen zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis

Bürgerstiftungen oder kommunale und kirchliche Stiftungen haben eigene Empfehlungen für die Stiftungspraxis verabschiedet.

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