Gesellschaftliche Veränderungen bewirken
Stiftungen sind ein modernes Mittel, um mit privatem Vermögen gesellschaftliche Veränderungen bewirken zu können. Dabei liegt der Reiz für die Stifterin oder den Stifter darin, eine nach ihren Vorstellungen sinnvolle Organisation gestalten zu können, um einen Zweck zu erfüllen, der ihnen besonders am Herzen liegt. Die Gründe eine Stiftung errichten zu wollen, sind vielfältig. Spricht man mit Stifterinnen und Stiftern, ist es meist der Wunsch, etwas bewegen zu wollen, der Gesellschaft etwas zurückgeben zu wollen oder weil die persönliche Betroffenheit von einer Krankheit oder von einem gesellschaftlichen Missstand zum Handeln herausfordert.
Weiterlesen: Studie: Was bewegt Stiftende?
Welche Typen von Stiftungen gibt es?
Steht der Entschluss fest, privates Vermögen für eine Stiftung einsetzen zu wollen, bietet das deutsche Zivilrecht dem Stifter mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, sein Vorhaben umzusetzen.
Hinter dem Begriff Stiftung verbergen sich verschiedene Rechtsformen und Typen. Die beliebtesten Rechtsformen sind die nachfolgend beschriebene rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts sowie die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen können auch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.
Beliebteste Rechtsformen
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Im Vorfeld bekundet der Stifter seinen Willen, ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzubringen. Er formuliert den Zweck der Stiftung, die Anzahl der Organe und ihre Aufgaben.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.
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Welche gemeinnützigen Zwecke gibt es?
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Grundsätze guter Stiftungspraxis
Die Grundsätze guter Stiftungspraxis definieren einen klaren Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln.
MehrStiftungsaufsichtsbehörden
Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts muss von den staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörden anerkannt werden. Für die Errichtung einer kirchlichen Stiftung ist zudem die kirchliche Aufsichtsbehörde einzubeziehen. Hier finden Sie Kontaktdaten.
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