Zur Förderung der Transparenz und Qualität im Sektor der Verwaltungen von Treuhandstiftungen haben die Gremien des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung initiiert. Ein unabhängiger Vergabeausschuss prüft die Einhaltung von strengen Vergabekriterien und verleiht das Qualitätssiegel an Treuhänder, die ihre Kompetenz im Umgang mit der Verwaltung von Treuhandstiftungen in der Praxis unter Beweis gestellt haben. Das Qualitätssiegel bietet Stiftern Orientierung bei der Auswahl des geeigneten Treuhänders.
Die Treuhandstiftung ist ein interessantes Instrument für das gemeinnützige Engagement eines potentiellen Stifters. Sie ist nach Errichtung leichter veränderbar als eine rechtsfähige Stiftung, unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht und es gibt einen Treuhänder, der sich um die Verwaltung der Stiftung kümmert. Folgerichtig wird die Treuhandstiftung als einfaches, flexibles Gestaltungsinstrument im Stiftungsbereich immer beliebter.
Mit der Zahl der Treuhandstiftungen wächst auch das Interesse von Verwaltungen und anderen Dienstleistern, die sich als Treuhänder für Treuhandstiftungen zur Verfügung stellen. Gerade die aus Sicht eines Stifters interessanten Merkmale der Treuhandstiftung gegenüber der rechtsfähigen Stiftung bergen auch Gefahren in sich. Eine Treuhandstiftung, die in die Verwaltung eines unprofessionellen oder unseriösen Treuhänders gelangt, kann beispielsweise mit folgenden Problemen konfrontiert sein:
- Vermischung von Interessen der Stiftung mit Interessen des Treuhänders
- Vermögensverluste wegen hochriskanter Vermögensanlageprodukte
- Verlust der Gemeinnützigkeit wegen unprofessioneller Verwaltung
- Risiko des Vermögensverlustes bei Insolvenz des Treuhänders
Der vom Bundesverband Deutscher Stiftungen berufene Vergabeausschuss für das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung prüft selbständig und unabhängig die Einhaltung der Voraussetzungen und Kriterien für den Erhalt des Qualitätssiegels. Durch die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel haben Stifter, die eine Treuhandstiftung gründen wollen, erstmals eine objektive Grundlage, auf dessen Basis sie einen Treuhänder für ihre Treuhandstiftung auswählen können. Informationen zu den Prüfkriterien für das Qualitätssiegel erhalten Sie hier:
Für Treuhandverwalter
Treuhandverwalter, die mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, profitieren von
- einer Überprüfung der eigenen Geschäftspraktiken durch Experten und der damit verbundenen Professionalisierung der eigenen Treuhandverwaltung
- einem Imagegewinn und
- potentiellen neuen Treuhandstiftungen
Für Stifterinnen und Stifter
Stifterinnen und Stifter profitieren von
- neuer Transparenz im Dienstleistungssektor der Treuhandverwalter
- der Professionalisierung von Treuhändern
- einem Fundraising-Instrument, wenn sie sich unter dem Dach eines ausgezeichneten Treuhänders befinden
Für den Stiftungssektor und die Öffentlichkeit
Auch die interessierte Öffentlichkeit kann von dem Qualitätssiegel profitieren. Die Vergabe des Qualitätssiegels setzt ein hohes Maß an Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit voraus. So sollen Informationen und Kontaktdaten der Treuhandstiftungen, die sich in der Verwaltung des Treuhänders befinden, öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Qualitätssiegel trägt hierdurch zur Transparenz im gemeinnützigen Sektor bei und schützt den Sektor vor unseriösen Geschäftspraktiken.
Der Vergabeausschuss für das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung prüft, ob die Treuhänder, die das Qualitätssiegel beantragen, in ihrer Praxis die Grundsätze guter Treuhandstiftungsverwaltung implementiert haben und neue Treuhandstiftungen nach diesen Grundsätzen errichten und verwalten. Hierfür lässt sich der Vergabeausschuss Musterverträge, -satzungen und -berichte sowie Preislisten und andere Basis-Unterlagen sowie auch tatsächliche Verträge und Satzungen der verwalteten Treuhandstiftungen vorlegen. Die Unterlagen der tatsächlichen Verwaltungspraxis werden auch auf Basis zufälliger Stichproben vom Treuhänder eingeholt, um eine möglichst hohe Prüfsicherheit zu erzielen.
Eine Prüfung aller Verwaltungsunterlagen eines Treuhänders kann aus Kapazitätsgründen allerdings nicht erfolgen. Somit kann das Qualitätssiegel keine Gewissheit darüber geben, ob tatsächlich alle Verträge, Satzungen und sonstigen Unterlagen, die der Treuhänder in der Vergangenheit mit Stiftern geschlossen hat, den Grundsätzen guter Treuhandstiftungsverwaltung entsprechen. Einen Prüfungsschwerpunkt bilden aber die in kürzerer Vergangenheit gegründeten Treuhandstiftungen sowie die aktuelleren Unterlagen, wodurch insbesondere die aktuell vorhandene Kompetenz und Qualität des Treuhandverwalters sehr gut beurteilt werden kann.
Stiftern dient das Qualitätssiegel als Orientierung für die Wahl des geeigneten Treuhänders. Die Entscheidung für den "richtigen" Treuhänder kann das Qualitätssiegel dem Stifter dennoch nicht gänzlich abnehmen. Hierfür sollte der Stifter weitere Kriterien berücksichtigen, wie z.B. die Kompetenz und das Netzwerk des Treuhänders in den von dem Stifter verfolgten gemeinnützigen Zwecken. Das Qualitätssiegel gibt keine Empfehlung für die Gründung einer Treuhandstiftung. Als geeignete (Rechts-)formen für ein gemeinnütziges Engagement kommen grundsätzlich weitere Formen neben der Treuhandstiftung in Betracht (Zustiftung, Stiftungsfonds, rechtsfähige Stiftung, Verein, gGmbH etc.)