Acht Merkmale ausgezeichneter Stiftungstreuhänder
Einen Antrag auf mögliche Zuerkennung des Qualitätssiegels können nur Treuhänder stellen, die juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind, einen gemäß des Solidarprinzips des Verbandes korrekt eingruppierten Mitgliedsbeitrag leisten und mindestens drei Treuhandstiftungen verwalten.
Anhand folgender zu beurteilender Vergabekriterien wird im Antrags-Prozess über die Siegel-Zuerkennung entschieden:
Integrität des Treuhänders
Aufgabe des Treuhänders ist es, sich in den Dienst der vom Stifter gesetzten Zwecke zu stellen und diese satzungsgemäß zu verwirklichen. Der Treuhänder respektiert die Eigenständigkeit der Stiftung.
Stifterwille und Autonomie der Treuhandstiftung
Der Treuhänder respektiert vor und nach Gründung der Treuhandstiftung stets den Willen des Stifters. Dem Stifter werden zu Lebzeiten Satzungsänderungen ermöglicht und Gestaltungsrechte eingeräumt.
Organisation und Rechnungswesen
Der Treuhänder verwaltet das Treuhandstiftungsvermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen.
Vermögensbewirtschaftung
Das Stiftungsvermögen ist langfristig in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten. Gleichzeitig hat der Treuhänder dafür zu sorgen, dass genügend Erträge erzielt werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen.
Gremien und Kontrollbefugnis
Der Stifter muss die Möglichkeit haben, entweder durch ein Gremium auf Ebene der Treuhandstiftung den Treuhänder selbst zu kontrollieren oder sich im Konfliktfall bei einer Kontrollinstanz beschweren zu können.
Transparenz
Der Treuhänder hat seine Konditionen der Stiftungsverwaltung gegenüber dem Stifter vor Stiftungsgründung offenzulegen. Auch die Öffentlichkeit soll über die verwalteten Treuhandstiftungen informiert werden.
Qualifikation des Treuhänders
Die angemessene Qualifikation der Mitarbeiter des Treuhänders sowie auch die Gewährleistung einer angemessenen personellen Ausstattung sind unabdingbar für einen guten Treuhandstiftungsverwalter.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sind klare Regelungen zu schaffen. Besondere Bedeutung haben bei Treuhandstiftungen die Regeln zur Berufung und Besetzung von Gremien.
Vergabeprozess
Über die Zuerkennung des Qualitätssiegel wird derzeit bis zu zweimal jährlich in einer Vergabeausschuss-Sitzung entschieden (Vergabetermin). Momentan tagt der ehrenamtlich arbeitende Vergabeausschuss im Frühjahr und Herbst des Jahres. Die Verleihung an die Siegelträger findet im Regelfall auf dem Deutschen StiftungsTag statt. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Einreichungsfristen sind bis 30. April und bis zum 31. Oktober des Jahres.
Je nach Zugangszeitpunkt, Vollständigkeit des Antrags und Prüfungsaufkommen gesamt für den Vergabeausschuss wird das Siegel entweder zum nächsten oder zum übernächsten Vergabetermin nach Antragstellung erteilt bzw. versagt.
Aktuelle Frist: Aktuell können keine Anträge für das Qualitätssiegel guter Treuhandstiftungsverwaltung gestellt werden, da wir die Siegelvergabe derzeit evaluieren. Über die bisher eingegangenen Anträge entscheidet der Vergabeausschuss auf seiner Sitzung im März 2022.
Um das Qualitätssiegel zu erhalten, muss das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: qualitaetssiegel[at]stiftungen[punkt]org.
Dazu müssen fristgerecht alle prüfungsrelevanten Unterlagen dem Vergabeausschuss digital zur Verfügung gestellt werden. Eine Checkliste findet sich im Antragsformular.
Wir bitten in Vorbereitung der Antragstellung die Nutzungsbedingungen für das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung sowie die Treuhandverwaltungs-Grundsätze zu lesen. Dort sind detaillierter die Prüfkriterien für eine Siegel-Zuerkennung beschrieben.
Nach Eingang des Antrags per E-Mail erhalten die Antragssteller vom Vergabeausschuss eine Begrüßungs-E-Mail u.a. mit einem Link zum Upload der notwendigen Dokumente für die detaillierte Antragsprüfung. Die Unterlagen sollen eine Einschätzung ermöglichen, dass der Antragsteller die Vergabekriterien für eine Siegel-Zuerkennung erfüllt.
Prüfverfahren
- Antragstellung: Der Treuhänder beantragt das Siegel und reicht seine Unterlagen beim Bundesverband digital ein.
- Vorprüfung: Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch im Auftrag des Bundesverbandes tätige zertifizierte Stiftungsberater, bezogen auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und inhaltlich anhand der Vergabekriterien.
- Stichprobe: Zusätzlich zu den eingereichten Unterlagen werden stichprobenhaft weitere Unterlagen angefordert, um das Handeln des Stiftungstreuhänders entsprechend der Vergabekriterien einschätzen zu können. Bei der ersten Beantragung werden neben den 3 vom Antragsteller vorgestellten Treuhandstiftungen weitere 3 Treuhandstiftungen exemplarisch ausgewählt und anhand ergänzend einzureichender Dokumente ebenfalls geprüft (als Praxisfälle).
- Prüfung und Beurteilung: Der Vergabeausschuss prüft die eingehenden Anträge in Prüfgruppen und fällt seine Entscheidungen gemeinschaftlich in seinen Sitzungen.
- Dokumentation: Die Prüfungsergebnisse werden in einem Bericht detailliert erläutert und ggf. mit Hinweisen, Empfehlungen bzw. Auflagen versehen. Dies dient der stetigen Verbesserung der Dienstleistungs-Qualität der Treuhänder.
Geltungsdauer
Bei positivem Prüfergebnis verleiht der Vergabeausschuss dem Antragsteller das Qualitätssiegel für die Dauer von drei Jahren. Die Zuerkennung des Qualitätssiegels und dessen Geltungsdauer bestätigt der Vergabeausschuss mit einer Urkunde (Verleihung einmal jährlich auf dem Deutschen Stiftungstag). Die Laufzeit wird durch den Monat und das Jahr, in dem das Qualitätssiegel abläuft, gekennzeichnet (z.B. gültig bis 06/2020).
Vorgehensweise
Hier finden Sie das Antragsformular sowie alle Hinweise zur Beantragung des Qualitätssiegels für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Schritt 1: Öffnen Sie das Antragsformular über den unten stehenden Link.
Schritt 2: Alle erforderlichen Angaben tragen Sie bitte direkt in die entsprechenden Felder ein. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular mailen Sie bitte als Scan an folgende E-Mail-Adresse: qualitaetssiegel[at]stiftungen[punkt]org
Schritt 3: Sie erhalten eine Begrüßungs-Mail des Vergabeausschusses mit einem Link zum Upload der ergänzenden Antrags-Unterlagen. Die Checkliste der zu prüfenden Dokumente findet sich im Antragsformular.
Schritt 4: Laden Sie bitte fristgerecht (bis 30. April bzw. 31. Oktober) die geforderten Unterlagen hoch.
Hinweis: Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, stellen wir Ihnen ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung. Wenn sich die Dateien nach dem Öffnen nicht bearbeiten lassen (dies ist bei einigen Browsern der Fall), speichern Sie diese bitte lokal und füllen sie dann aus.
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Antragsformular herunterladen
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Vergabe- und Nutzungsbedingungen lesen
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Zur Information: Grundsätze guter Verwaltung von Treuhandstiftungen
Ergänzende Hinweise
Die Übermittlung des Antrags erfolgt in digitalisierter Form. Die Unterschrift des Treuhänders unter dem Antrag und die Einverständniserklärung zur Datenverwendung müssen im PDF als elektronische Signatur oder handschriftlich und dann als Scan erfolgt sein. Sie werden per E-Mail über den Eingang Ihres Antrages informiert. Das Antragsformular steht zum Download bereit.
Über das Qualitätssiegel, alle Siegelträger, häufige Fragen.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel.
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