Reformbedarf im Stiftungsrecht: Was wurde bereits erreicht?

Meilensteine zur Stiftungsrechtsreform:

2014Beschluss der Justizministerinnen / Innenminister zur Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLA) zur Reform des Stiftungsrechts unter Leitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
2015Vorschlag des Bundesverbandes zur Reform des Stiftungsrechts, u.a. Gesetzesvorschläge für das Bürgerliche Gesetzbuch. Siehe Stiftungsposition März 2015
2016Bericht der BLA zur Reform
2017Anhörung zum Bericht im BMJ
Februar 2018

Juni 2018
Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Endgültiger Bericht BLA

Pressemitteilung "Gesetzesentwurf für Stiftungsrechtsreform kommt"
März 2020

August 2020
Professorenentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020


Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020
Februar 2021

Juni 2021
Regierungsentwurf zur Stiftungsrechtsreform


Bundestag und Bundesrat beschließen Stiftungsrechtsreform

In den letzten 20 Jahren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement stetig verbessert worden. Insbesondere die Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahre 2007 als auch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aus dem Jahre 2013, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen aktiv begleitet hat, verbesserten die Rahmenbedingungen für Stifter und Zustifter und erleichterten die Arbeit von Stiftungen. Aus Sicht des Bundesverbandes waren diese Reformen wichtige Meilensteine zu besseren Rahmenbedingungen, aber noch längst nicht das Ende der Wegstrecke.

Erneute Initiative zur Verbesserung des Rechtsrahmens

Seit 2015 läuft nunmehr eine erneute Initiative, um den Rechtsrahmen für Stiftungen zu verbessern. Dazu wurde im Sommer 2015 von der Justiz- und Innenministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht eingesetzt mit dem Auftrag, das Stiftungsprivatrecht zu prüfen und Vorschläge für erforderliche Verbesserungen zu erarbeiten. Bereits zu diesem Zeitpunkt brachte der Bundesverband unter Beteiligung seiner Gremien ein umfangreiches Positionspapier in den Reformprozess ein. In ihrem Ende 2016 vorgelegten Bericht bestätigt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Auffassung des Bundesverbandes, dass:

  • sich in der Praxis die Anwendung des Stiftungsrechts je nach Aufsichtsbehörde höchst unterschiedlich darstellt.
  • Rechtsunsicherheit darüber besteht, unter welchen Voraussetzungen, Aufhebung, Zusammenlegung und Zulegung erlaubt sind.
  • einzelne Regelungen der Landesstiftungsgesetze gegen Bundesrecht verstoßen.
  • die Rechtsaufsicht nicht den Willen der Stifterin oder des Stifters durch den des Staates ersetzen darf; bei ungenauen oder unzureichenden Satzungsformulierungen könnten lebzeitige Satzungsänderung durch den Stifter helfen, dessen eigentlichen Willen klarzustellen, die Vereinheitlichung auf den mutmaßlichen durchschnittlichen Willen ist nicht sachgerecht.
  • Stiftungen als zunehmend an Bedeutung gewinnende Rechtsform keinen Registereintrag haben. Deswegen ist eine Legitimation im Rechtsverkehr nur über Vertretungsbescheinigungen möglich; auch sind sie deshalb in Bezug auf das neu eingeführte Transparenzregister gegenüber Vereinen/Kapitalgesellschaften schlechter gestellt.

Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“

Der Koalitionsvertrag 2018 legte die Reform des geltenden Stiftungsrechts als Ziel für die laufende Legislaturperiode fest. Nachdem die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Februar 2018 einen Entwurf vorlegte, passierte lange nichts. Daher haben im Herbst 2019 mehr als 1200 Stiftungen im Rahmen der Kampagne des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen „Stiftungsrechtsreform jetzt“ Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sowie die lokalen Wahlkreisabgeordneten dazu aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Reform des Stiftungsrechts vorzulegen.

Der erste Referentenentwurf 2020

Diesem Aufruf kam das BMJV nach und legte im Herbst 2020 einen ersten Referentenentwurf mit bundeseinheitlichen Regeln für mehr Rechtssicherheit, Business Judgement Rules, Regelungen zur Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung, ersten Erleichterungen bei der Zu- und Zusammenlegung sowie einem Stiftungsregister vor. Gleichzeitig enthielt der Referentenentwurf jedoch auch zu enge, starre und rückwärtsgewandte Regeln, die den Stifter bei Errichtung der Stiftungen und die Stiftungen in ihrer täglichen Arbeit übermäßig eingeschränkt hätten. Durch den Regierungsentwurf wird nun vielen Besorgnissen, die der Referentenentwurf ausgelöst hatte, begegnet.

Stiftungsrechtsreform: Ein Erfolg für Stiftungen
© Illustration: Thomas Fuchs

Stiftungsrechtsreform

In den letzten Jahren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Stiftungen – auch durch den Einsatz des Bundesverbandes – stetig verbessert worden.

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