Häufige Fragen zur Stiftungsrechtsreform

Warum brauchen wir jetzt das neue Stiftungsrecht?

Jede weitere Verzögerung führt aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zu einer weiteren Verschlechterung der Lage kleiner Stiftungen. Viele kleine Stiftungen haben heute schon zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Auch die mittleren Stiftungen geraten zunehmend unter Druck. Eine Stiftungsrechtsreform, auf Basis des Entwurfs der Bund-Länder Arbeitsgruppen, kann diesen Stiftungen helfen.

Zum Beispiel wird die Möglichkeit der Umwandlung einer Stiftung in eine Verbrauchsstiftung geschaffen, die Fusion von Stiftungen soll erleichtert werden und die Kodifizierung der sogenannten Business Judgement Rule soll den Stiftungsorganen Sicherheit bei der Verwaltung insbesondere bei der Wahl der Vermögensanlagen geben.

Auch mittleren und großen Stiftung kann die Stiftungsreform durch eine Erleichterung bei Satzungsänderungen, bei Fusionen und durch die Kodifizierung der Business Judgement Rule helfen, um die Erträge zugunsten des guten Stiftungszwecks zu verbessern.

Welche Vorteile bringt eine Reform des Stiftungsrechts?

Eine Stiftungsrechtsreform, auf Basis der Ergebnisse des Bund-Länder-Arbeitsgruppe, würde voraussichtlich unter anderem folgende Vorteile mit sich bringen:

  • Die Business Judgement Rules würden Organe der Stiftungen vor unangemessener Haftung schützen. Wer bei der Auswahl der Anlagen sorgfältig handelt, ausreichend Informationen einholt, gesetzliche und satzungsmäßige Vorgaben beachtet und dies dokumentiert, dem kann grundsätzlich keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.
  • Die Stiftungen erhalten einen rechtssicheren Rahmen durch eine Vereinheitlichung des bisherigen zersplitterten und uneinheitlichen Landesstiftungsrechts. Viele Grundsätze der Praxis würden Eingang in ein Bundesgesetz finden und den Weg für eine einheitliche Rechtsauslegung in allen Bundesländern frei machen. 
  • Schaffung einer Regelung zur Umwandlung einer Stiftung in eine Verbrauchsstiftung, welche Stiftungen helfen kann, trotz schwacher Erträge ihren Stiftungszweck zu erfüllen.
  • Die geplante Definition des Grundstockvermögens würde unter anderem den Umgang mit Umschichtungsgewinnen vereinfachen.
  • Es würden klare Voraussetzungen für Satzungsänderungen niedergelegt werden und damit einen klaren Rechtsrahmen für die Stiftungsorgane bieten.
  • Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen würde erleichtert werden, zum Beispiel durch eine Verankerung der Gesamtrechtsnachfolge anstatt der bisherigen umständlichen Einzelrechtsnachfolge bezüglich jedes Vermögensgegenstandes.

Wie läuft das Gesetzgebungsverfahren weiter, wenn der Referentenentwurf vorgelegt wird? Und wie lange dauert ein Gesetzgebungsverfahren?

Vorausgesetzt die Große Koalition besteht bis zum Ende der Legislatur fort, kann grundsätzlich von folgendem Ablauf ausgegangen werden:

Nach Fertigstellung des Referentenentwurfs vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz findet eine Verbändeanhörung statt, die den Verbänden die Möglichkeit gibt, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen und Änderungsvorschläge einzubringen. Nach Konsolidierung und nach der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien wird der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt. Wird der Entwurf von der Bundesregierung beschlossen, wird er als Regierungsentwurf an den Bundesrat und den Bundestag übermittelt. Im Bundestag wird das Gesetz im federführenden Rechtsausschuss und den mitberatenden Ausschüssen beraten. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erfolgt nach ersten Beratungen eine öffentliche Expertenanhörung im Rechtsausschuss. Nach weiteren Beratungen gibt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung ab, auf deren Grundlage die Debatte und Abstimmung im Bundestag in 2./3. Lesung stattfindet. Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wird es dem Bundesrat übermittelt. Auch im parlamentarischen Verfahren besteht für den Bundesverband weiterhin die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Gesetzes einzubringen.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wir lange ein Gesetzgebungsverfahren dauert. Im Durchschnitt kann man ab Vorlage eines Referentenentwurfs bis zur Verabschiedung eines Gesetzes im Bundestag mit einer Dauer von drei bis vier Monaten rechnen.

Warum ist ein Stiftungsregister sinnvoll? Was ist der Unterschied zum Transparenzregister?

Ein (digitales) Stiftungsregister würde die Handlungsfähigkeit der Stiftungsvertreter im Rechtsverkehr erleichtern. Mit Eintrag in ein Stiftungsregister bestünde die Vermutung der Richtigkeit der dort angegebenen Daten, sodass grundsätzlich keine weiteren Nachweise der Vertretungsmacht erforderlich wären. Damit würden bei Rechtsgeschäften mit Stiftungen der mitunter umständliche Nachweis der Vertretungsmacht der handelnden Organe durch Vertretungsbescheinigung entfallen.

Im Gegensatz dazu ist das Transparenzregister eine Vorgabe aus dem Geldwäschegesetz, dass dazu dient, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten natürlichen Personen zu verhindern. Es entfaltet keinen öffentlichen Glauben im Rechtsverkehr in Bezug auf die angegebenen Daten und auf die Vertretungsberechtigten. Zudem ist es bisher nicht öffentlich einsehbar.

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass die Meldepflicht bereits erfüllt sein kann, wenn die Daten für das Transparenzregister aus den schon vorhandenen Registern wie Vereinsregister, Handelsregister etc. abrufbar sind. Dies soll den Verwaltungsaufwand bei den betroffenen Vereinigungen reduzieren. Diese Regelung wäre dann auch auf Stiftungen zu erweitern.

Reformbedarf im Stiftungsrecht. Was wurde bereits erreicht?

Auch dank des Bundesverbandes sind in den letzten 20 Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement stetig verbessert worden.

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